Frage zu den Lehrinhalten

Dr Franke Ghostwriter
ich bearbeite in diesem Semester das Strafrechtmodul. Bereits in der 1. KE ist mir aufgefallen, dass mehrfach die Schuldausschließungs- und Rechtfertigungsgründe, mithin eigentlich die Bestandteile des AT des StGB nur benannt bzw. darauf verwiesen wurde. Das Propädeutikum wurde mir anerkannt.

Daher an euch die Frage: Wurde der AT in seiner Gesamtheit bereits im Propädeutikum behandelt ???


Gruß Zeus
 
Hallo,

ich bearbeite in diesem Semester das Strafrechtmodul. Bereits in der 1. KE ist mir aufgefallen, dass mehrfach die Schuldausschließungs- und Rechtfertigungsgründe, mithin eigentlich die Bestandteile des AT des StGB nur benannt bzw. darauf verwiesen wurde. Das Propädeutikum wurde mir anerkannt.

Daher an euch die Frage: Wurde der AT in seiner Gesamtheit bereits im Propädeutikum behandelt ???


Gruß Zeus

Das Prop. sollte man haben, da hier einige Dinge sind, wo im Strafrecht drauf verwiesen wird.

Es wurden einge Themen zum Strafrecht im Prop. behandelt - ja.
(Habe aber die KE Strafrecht noch nicht gelesen, um zu sagen um was es sich handelt)

Duddits
 
Das Prop. sollte man haben, da hier einige Dinge sind, wo im Strafrecht drauf verwiesen wird.

Es wurden einge Themen zum Strafrecht im Prop. behandelt - ja.
(Habe aber die KE Strafrecht noch nicht gelesen, um zu sagen um was es sich handelt)

Duddits


Hm, das Prob. habe ich natürlich nicht. Habe mich aber in meinem 1. Studium 3 Jahre mit Straf- und Strafprozessrecht rumquälen müssen 😀 , so dass ich eigentlich nur einen Anhalt brauche, welchen Stoff ich mir noch mal anschauen muss.

Bisher ist bei mir der Eindruck entstanden, dass der AT StGB vorausgesetzt wird.

Zeus
 
Hm, das Prob. habe ich natürlich nicht. Habe mich aber in meinem 1. Studium 3 Jahre mit Straf- und Strafprozessrecht rumquälen müssen 😀 , so dass ich eigentlich nur einen Anhalt brauche, welchen Stoff ich mir noch mal anschauen muss.

Bisher ist bei mir der Eindruck entstanden, dass der AT StGB vorausgesetzt wird.

Zeus

Hallo Zeus,
also im Propädeutikum wird Strafrecht nur eingeführt, d.h. Aufbau der Prüfung (Tatbestand-Rechtswidrigkeit-Schuld) wird erklärt. Grundsätzlich wird nur ein Überblick gegeben.
Das was wichtig ist für das Modul M8, ist das was in den gelben Seiten hinten steht. Es wird also Wert gelegt auf Rechtfertigungsgründe, Kausalitätstheorien, Irrtümer, und Schuldausschließungsgründe. Was Versuch, Täterschaft, Unterlassungs- und Fahrlässigkeitsdelikte angeht, dass wird im Vertiefungskurs Strafrecht behandelt.

Die Skripte von Strafrecht sind sehr unübersichtlich geschrieben, teilweise wird auf Probleme des AT hingewiesen, die hinten im Anhang näher betrachtet werden. Ich habe eher mit einem "richtigen" Lehrbuch gearbeitet als mit den beiden ersten Skripten.
Lasst Euch nicht unterkriegten.

LG Jeannette
 
Jeanette,

ich habe das gleiche Problem wie Zeus, allerdings kommt bei mir wohl erschwerend hinzu, dass ich im vorletzten Semester zu den 46 Durchfallern gehörte. Hauptgrund war wohl, dass ich eben die ganzen Theorien wie vom Lehrstuhl erwünscht, nicht dargestellt habe.

Wie umfangreich sind denn die "gelben Seiten"? Es wird ja immer berichtet, dass der Lehrstuhl Wert auf die selbst vertretene Meinung legt. Wird diese in den "gelben Seiten" deutlich?

Mir ist es bisher noch nicht gelungen, ein einzelnes Strafrechtsskript des Moduls 1 über den Markt zu erstehen.

LG
Claudia
 
Claudia,
also die gelben Seiten sind nicht so viel. Man kann sie sich eigentlich auch ganz gut einprägen. Am besten lerne ich Sachen, wenn ich mir Fälle dazu anschaue. Man muss die Fälle ja nicht immer selbst lösen. Am Anfang genügt es, wenn man sie die Musterlösung anschaut. Da kann man sehr viel lernen, vor allem was den Aufbau und die Formulierungen angeht.
Ich kann nur sagen, dass es nicht stimmt, dass man die Meinung des Lehrstuhls vertreten muss. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man fast alles vertreten kann, man muss es eben nur gut begründen. Auf die Begründung legt der Lehrstuhl sehr viel Wert. Am besten schaust Du dir ein paar Fälle zu den verschiedenen Theorienstreits an und liest dir andere Meinungen durch. Oftmals überzeugen die Meinungen der Literatur, so dass Du diese in der Klausur oder in der EA auch vertreten kannst. Man sollte aber darauf achten, dass wenn alle Theorien zum selben Ergebnis kommen, eine Entscheidung hinfällig ist. Dann schreibt man nur ganz kurz: "Alle Theorien kommen zu dem und dem Ergebnis. Folglich liegt .... vor" (oder ähnlich). Es wird vielleicht keinen Punktabzug geben, wenn man die Theorien gegeneinander abwägt und sich einer Theorie anschliesst, aber man verschwendet eben Zeit, die einem später fehlen kann.

Noch ein kleiner Tip für Fallbücher:
Ich kann die Fallbücher von Hemmer empfehlen, mit denen bin ich bisher sehr gut gefahren. Auch ein sehr gutes Buch ist "Klausurenkurs im Strafrecht I" von Werner Beulke (auch wenn es schon sehr vertiefend ist hat er gute Übersichten und ein super ausformuliertes Gutachten). Wovon ich dringend nur abraten kann sind die Fallbücher "Die Fälle" ich glaube vom Achso-Verlag. Das dort dargestellte Gutachten zieht leider den Gutachtenstil nicht sauber durch und es werden oft Mindermeinungen vertreten, die manchmal schwer nachzuvollziehen sind. Daher können diese Bücher eher dazu verleiten, sich etwas falsches anzulernen.

Na dann wünsche ich allen einen guten Start in die neue Woche,
LG Jeannette
 
Jeanette,

danke für die umfassende Antwort. Ich bin bisher auch mit den Fallsammlungen von hemmer äußerst gut gefahren, vor allem, weil die so schön übersichtlich sind.

Nach der Strafrechtsklausur hatte ich ein ganz passables Gefühl und war daher sehr geschockt, dass dieses dann mit der Note 5 endete, zumal ich bisher ganz andere Noten gewohnt war.

Werde mich nun weiter darum bemühen, ein gebrauchtes Skript zum Teil Strafrecht aus dem Prop. zu erstehen.

Ebenfalls einen guten Start in die neue Woche!

Claudia
 
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