Frage Muttschaftsgeld

Dr Franke Ghostwriter
Frage: Muttschaftsgeld

Hallo zusammen,

im Skript KE 2 steht zum Thema Muttschaftsgeld, insbesondere der Regelung, dass AG den Zuschuss von den 13 Euro pro Tag und dem durchscnittlichen Entgelt tragen:

Diese, die Arbeitgeber stark belastende Regelung galt bisher als verfassungsgemäß (BVerfG 23.4.1974 AP Nr. 1 zu § 14 MuSchG; BVerfG 3.7.1985 BVerfGE 70, 242; BAG vom 01.11.1995 AP Nr. 13 zu § 14 MuSchG). Das wurde damit begründet, dass die Kosten des Mutterschutzes trotz der Verpflichtung des Staates gemäß Art. 6 Abs. 4 GG zum Schutz und Fürsorge gegenüber jeder Mutter nicht ausschließlich vom Staat getragen werden müssten (kritisch schon hierzu BUCHNER/BECKER, MuSchG, § 11 Rdnr. 10). Diese Argumentation bleibt auch weiterhin bestehen. Mit Beschluss vom 18.11.2003 hat das BVerfG jedoch erneut über den Arbeitgeberzuschuss in seiner geltenden Fassung entschieden. Danach ist die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld zwar grundsätzlich mit der Berufsfreiheit gem. Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung nach § 14 Abs. 1 Seite 1 MuSchG stellt sie jedoch keine verfassungsmäßige Beschränkung der Berufsfreiheit dar. Nach Ansicht des Gerichts begünstigt die gegenwärtige Finanzierung des Mutterschaftsgeldes die Diskriminierung von Frauen am Arbeitsmarkt. § 14 Abs. 1 Seite 1 MuSchG ist daher mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar. Allerdings führt dies nicht gem. § 95 Abs. 3 Seite 1 BVerfGG zur Nichtigkeit der Regelung. Der Gesetzgeber hat vielmehr bis zum 31. Dezember 2005 eine verfassungskonforme Regelung zu treffen. Er kann im Rahmen seines Gestaltungsermessens entscheiden, wie er dem Gebot des Art. 3 Abs. 2 GG nachkommt. Legt der Gesetzgeber also in Erfüllung seines Schutzauftrags zu Gunsten der Mutter dem Arbeitgeber auch weiterhin Lasten auf, ist durch eine geeignete Regelung im Rahmen des Möglichen der Gefahr zu begegnen, dass sich Schutzvorschriften auf Arbeitnehmerinnen faktisch diskriminierend auswirken. Bis zu einer Neuregelung bleibt es jedoch beim bisherigen Recht, (vgl. BVerfG vom 18.11.2003, Az. 1 BvR 302/96).

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Gibt es hier eine neue Regelung? Da das Skript nicht so ganz auf den neuestem Stand ist, würde mich interessieren wie hier der Stand der Dinge ist.

Grüße
Ringgeist
 
Gibt es hier eine neue Regelung? Da das Skript nicht so ganz auf den neuestem Stand ist, würde mich interessieren wie hier der Stand der Dinge ist.
Ich bin ziemlich sicher daß es eine neue Regelung gibt seit 2006.
Es müssen doch jetzt alle Betriebe Umlage für Mutterschutz zahlen und kriegen dafür die Kosten erstattet, bisher war das nur für Kleinbetriebe bis 20 Leute.

Wo sind denn die Personalfachleute hier ?
 
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