Fehlversuche Recht alte Kurse

Dr Franke Ghostwriter
also, es ist ja mittlerweile bekannt, dass es einen neuen Recht Kurs gibt.
So weit ich hier gelesen habe hat man im September 2007 das letzte Mal die
Möglichkeit Klausuren der alten Kurse Recht 1 und Recht 2 zu schreiben.
Sehe ich das soweit richtig?

Ich habe nun folgendes Problem:
Ich habe in Recht 1 schon zwei Klausurversuche hinter mir und bin durchgefallen. Was ist nun wenn ich mich entscheide Recht 1 ein drittes Mal zu schreiben? Wenn ich dann möglicherweise wieder nicht bestehe, hätte ich dann dennoch die Möglichkeit einfach den neuen Rechtkurs zu schreiben? Weil, so wie ich gehört habe sollen Fehlversuche nicht angerechnet werden!

Kann mir da bitte jemand helfen?

Danke schon mal im Voraus für eure Antworten!!!

Bis dann

Diana
 
Diana!

Die Fehlversuche von den alten Faechern werden nicht auf das neue Fach uebertragen.
Du brauchst uebrigens Recht 1 nicht unbedingt wiederholen, wenn Du entsprechend ausgleichen kannst. Recht muss nicht zwingend bestanden sein, nur min. 25%.
 
Also wie ist das dann genau?

Ich habe in meiner letzten Recht 1 Klausur 45 Punkte gehabt.

Ich nehme nicht an, dass das reicht um irgendwie die Recht Sparte hinter mir
zu lassen, oder?

Mit was müsste ich denn dann ausgleichen?

Ich finde diese ganzen Neuerungen ein wenig verwirrend.

Nochmal Danke im Voraus!

MfG

Diana
 
Es gibt zur Zeit 2 Moeglichkeiten:

  1. Fuer das Vordiplom brauchst Du in allen Faechern min. 25%, darfst in 2 x-beliebigen Faechern unter 50% haben und musst als Summe aller 9 Faecher mindestens 450 Prozentpunkte erreichen.
  2. Die alte Blockregelung bleibt wie gehabt, nur dass es keinen Rechtsblock mehr gibt, nur noch ein einziges Fach, das zwar absolviert, aber mit min. 25% nicht mehr bestanden werden muss.
Genauere Infos dazu gibts bei Herrn Hoffmann vom Pruefungsamt Wiwi.
 
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