Belegung für Rückmeldung

Dr Franke Ghostwriter
ich bin gerade dabei meine Kurszusammenstellung für das neue Semester
fertigzustellen und habe jetzt ein Problem.

Wie sieht das mit der Belegung des neuen Recht Kurses aus?
Muss ich mich einfach unter der neuen Nummer als Wiederholer anmelden?
Im Informationsheft steht drin das man einen Teil der Kurse (bis auf einen) nicht noch einmal belegen muss wenn man das letzte Kursmaterial vorliegen hat.

Und wie sieht das im September mit den Klausuren aus? Ich habe Recht 1 schon 2 Mal geschrieben und nicht bestanden, wenn ich diese jetzt ein drittes Mal schreibe und nicht schaffen sollte (alles ist möglich), kann ich dann ohne Probleme die neue Klausur auch mit 2 Fehlversuchen schreiben?

Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte!

Danke schonmal im Voraus!!!

Bis dann

Diana
 
Diana!

Der neue Rechtskurs PWR besteht zum größten Teil aus dem alten Recht 1. Meines Wissens gibt es ein oder zwei Kurse aus dem HGB, die man neu belegen muss. Die anderen BGB Kurse kannst Du als Wiederholer belegen.

Die Klausurversuche der alten Rechtfächer werden nicht auf das neue Fach angerechnet. Du hast dann wiederum 3 Versuche. 🙂

Wenn Du beim letzten Versuch die 25% erreicht hast, kannst Du Recht 1 übrigens ausgleichen.
 
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