K Kira 16 März 2006 #1 Ich weiß, die Diskussion gibt es immer wieder, aber leider konnte ich dazu gerade nichts finden: Wie handhabt der Lehrstuhl Verfasungsrecht denn bunte Markierungen im GG/BVerfGG? Vielen Dank! Kira
Ich weiß, die Diskussion gibt es immer wieder, aber leider konnte ich dazu gerade nichts finden: Wie handhabt der Lehrstuhl Verfasungsrecht denn bunte Markierungen im GG/BVerfGG? Vielen Dank! Kira
lola177 16 März 2006 #2 soweit ich weiß, darfst du farbig markieren. In BGB I und Prop zumindest war es so. Positive Stimme 0 Negative Stimme