Erben bei der Partnerschaftsgesellschaft

Dr Franke Ghostwriter
ich könnte mir vorstellen, dass die Erbenhaftung und -folge ein mögliches Thema sein könnte, wie sieht es mit diesem abgewandelten OHG-Fall aus:

Es besteht eine PartG zwischen zwei Partnern, einer verstirbt und wird von seinen leiblichen Kindern beerbt. Üben auch den gleichen freien Beruf aus, z.B. Arzt.

Nun möchte ein Kind ein Grundstück an die PartG verkaufen. Der Gründungspartner ist damit jedoch nicht einverstanden. Das Geschäft führen jedoch die beiden leiblichen Kinder durch. Im Partnerschaftsvertrag wurde jedoch beschlossen, dass der Erwerb, Veräußerung und Belastung der Zustimmung aller Partner bedarf.

Wenn ich hier das OHG-Recht anwende, geschieht das Einrücken des Erben in die Gesellschafterstellung des Erblassers aus Grund der im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Nachfolgeklausel, § 139 HGB i.V.m. § 9 I PartGG, im Zusammenwirken mit der erbrechtlichen Universalsukzession, § 1922 BGB, automatisch. Da die leiblichen Kinder also Gesellschafter sind, kann das eine Kind auch keine Zahlung von der Gesellschaft verlangen, oder?

Außerdem frage ich mich noch, wie es aussieht, wenn ein Schadensersatzanspruch gegen einen Partner auf Grund einem Fehler bei der Berufsausübung begründet ist, kann dann Ersatz von den leiblichen Kindern mit Gesellschafterstellung verlangt werden?

Gruß
 
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