Einstufungsprüfung - neues Gesetz

Dr Franke Ghostwriter
Einstufungsprüfung - neues Gesetz

Hallo

ich beobachte nun schon eine ganze Weile, was sich tut in der Richtung 'Einstufungsrüfung'.
Diese Prüfung ist für Leute gedacht, die kein Abi haben, aber dennoch an der Uni studieren wollen. Diverse Studiengänge kann man zwar mit der FH-Reife studieren, aber auch nur noch bis zum WS 05/06.

Weiß jemand, wie weit da das Kultusministerium in NRW ist?? Auf deren Homepage steht nur, daß gegen Ende Januar 2005 dieses entsprechende Gesetz in Kraft treten soll. Nun haben wir bald Ende Februar und es hat sich immer noch nix getan.

Vielleicht weiß ja einer von Euch ein bißchen mehr. Ich sitze nämlich auf glühenden Kohlen, da ich zu BoL wechseln will und das aber nur mit dieser Einstufungsprüfung machen kann. Im Moment drücke ich mich als TZ Student bei den WIWI rum und hab BWL 1-3 belegt, damit ich wenigstens etwas sinnvolles mache😱 .

Also, wenn jemand mehr Infos hat, ich wäre dankbar, wenn Ihr die hier posten könntet.
 
Steffi, so genau weiß ich das leider auch nicht mit der Einstufungsprüfung. Aber vielleicht kannst du mal im Studentensekretariat anrufen (02331 987 2555) und die Leute dort fragen, wer sich damit am besten auskennt. Oder rufe einfach mal direkt beim Kultusministerium in NRW an, die haben bestimmt auch eine Telefonnummer oder so 😉 Und die müssten es ja auch am besten wissen
 
David

ich hatte die gleiche Frage auch in die Newsgroup an der Uni gestellt und Peter vom ASTA konnte mir weiterhelfen.

Ich poste hier einfach mal, was er geschrieben hat. Vielleicht sind auch noch andere daran interessiert.

es wird grade daran gearbeitet die nun vorliegende rechtsverordnung
umzusetzen. dazu muß die einschreibe- und zulassungsordnung geändert
werden und die fachbereiche müssen ihre prüfungsordnungen anpassen. mir
wurde zugesagt, daß der asta ein exemplar der geplanten änderungen der
einschreibe- und zulassungsordnung bekommt und wir stellung nehmen
können. ich werde weiteres berichten, wenn ich genauer weiß wie die
änderungen inhaltlich aussehen sollen
 
JA, es gibt in der Tat was neues. DAs Gesetz ist durch (siehe ASTA Seite) und der FB REWI hat schon die Prüfungsordnung dahingehend umgestellt.

Ich warte nun nur noch auf ne Antwort vom PA REWI, ob das ganze auch für Leute wie mich zählt (FH-Reife, TZ Student bei den WIWI). Leider hab ich noch keine Antwort bekommen, aber ich schätze mal, dass die nun einen richtigen Ansturm von Anfragen bewältigen müssen. Anrufen kann ich leider auch nicht, da die 'Sprechzeiten' nicht sehr 'Ausländerfreundlich' sind. Vor allem dann nicht, wenn man auf dem amerikanischen Kontinent weilt.....

Werd hier aber wieder posten wenn ich näheres weiß.
 
Einstufungsprüfung

Hallo Carsten,

ich habe heute bezüglich der Einstufungsprüfung bei der Fernuni angerufen.

Wenn Du als Akademiestudent studierst und die Klausuren jeweils am Semesterende mitschreibst, davon dann 5 Stück innerhalb von 3 Jahren bestehst, kannst Du mit dem Formular in der Studienordnung Nr. 1 14.03.2005 deine Hochschulzugangsberechtigung beantragen. Und nach Zulassung kann dann ein Hörerstatuswechsel vorgenommen werden.

Viele Grüße
Dana
 
Dana

das was Du da schreibst hört sich so ganz anders an was der FB REWI in seiner Prüfungsordnung stehen hat. Kann es sein, dass sich das ganze nun nicht so unbedingt auf REWI bezieht????
 
Hab mittlerweile mal in den Prüfungsordnungen geblättert. Scheint wohl in jedem Fachbereich unterschiedlich zu laufen, teilweise sind die Ordnungen noch gar nicht angepasst, da steht dann überhaupt nichts drin zum Thema Einstufungsprüfung (siehe FB Informatik..).

Gruß,
Carsten
 
Ich dachte, dass es in jedem Bereich gleich werde. So wie ich es beschrieben habe, ist es jedenfalls für WIWI. Sorry!!!

Gruß
Dana😕


krümel schrieb:
Hallo Dana

das was Du da schreibst hört sich so ganz anders an was der FB REWI in seiner Prüfungsordnung stehen hat. Kann es sein, dass sich das ganze nun nicht so unbedingt auf REWI bezieht????
 
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