Hühnchen,
bei den Vermögensdelikten ist es nicht ganz unpraktsich, wenn vorher oder gleichzeitig BGB III belegt wurde, allerdings halte ich dies nicht für zwingend.
Strafrecht ist sonst eine eigene Welt, viele Meinungsstreits auf die der Lehrstuhl gesteigerten Wert legt. Aber irgendwann muss das Fach ja abgehakt weden.
Gruß
Claudia