...ein paar Definitionen
Arbeitsvertrag
…ist ein schuldrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den der Arbeitnehmer sich gegenüber seinem Arbeitgeber zur entgeltlichen Arbeitsleistung und der Arbeitgeber sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Ein Unterfall des Dienstvertrages.
Konstitutives Formerfordernis
Beim konstitutiven Formerfordernis ist die Einhaltung der vorgeschriebenen Form Wirksamkeitsvoraussetzung für das Rechtsgeschäft. Verstoß gegen das Formerfordernis hat gem. §125 BGB die Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes zur Folge.
Deklaratorisches Formerfordernis
Beim deklaratorischen Formerfordernis ist die Einhaltund der vorgeschriebenen Form keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den Vertrag.
Dient der Rechtssicherheit, verhindert aber den formfreien Vertragsschluß nicht.
Mittelbare Diskriminierung
…liegt vor, wenn der Arbeitgeber auf bestimmte Merkmale abstellt, die in der Regel nur von Personen eines Geschlechts erfüll werden können. Die Formulierung ist zwar geschlechtsneutral, trotzdem ist es klar, dass die mehr Angehörige des einen Geschlechts betrifft als des anderen. Dies ist erlaubt, wenn sachliche Gründe vorliegen.
Unmittelbare Diskriminierung
…sind solche, die unmittelbar an das Geschlecht als Unterscheidungskriterium anknüpfen. (§611a Abs. 1 Seite 2 BGB). Dies ist erlaubt, wenn das Geschlecht eine unverzichtbare Voraussetzung für die zu erfüllende Tätigkeit ist.
Unverzichtbare Voraussetzung
Ein Geschlecht ist nur dann unverzichtbar, wenn ein Angehöriger des anderen Geschlechts die vertragsgemäße Leistung nicht erbringen könnte.( Z.B.:Amme)
Beweislastregelung
Der Arbeitnehmer im Prozess hat Tatsachen glaubhaft zu machen, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen. (§611a Abs. 1 Seite 3 BGB)
Naturalrestitution
…bedeutet, dass derjenige, welcher zum Schadensersatz verpflichtet ist, den Zustand wiederherzustellen hat, der bestünde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre (§ 249 Abs. 1 BGB)
übliche Vergütung
Üblich ist eine Vergütung, die am gleichen Ort in ähnlichen Gewerben oder Berufen für eine vergleichbare Tätigkeit gezahlt wird.
ich hoffe ihr könnt diese infos gebrauchen wenn nicht dann anyway
Arbeitsvertrag
…ist ein schuldrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den der Arbeitnehmer sich gegenüber seinem Arbeitgeber zur entgeltlichen Arbeitsleistung und der Arbeitgeber sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Ein Unterfall des Dienstvertrages.
Konstitutives Formerfordernis
Beim konstitutiven Formerfordernis ist die Einhaltung der vorgeschriebenen Form Wirksamkeitsvoraussetzung für das Rechtsgeschäft. Verstoß gegen das Formerfordernis hat gem. §125 BGB die Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes zur Folge.
Deklaratorisches Formerfordernis
Beim deklaratorischen Formerfordernis ist die Einhaltund der vorgeschriebenen Form keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den Vertrag.
Dient der Rechtssicherheit, verhindert aber den formfreien Vertragsschluß nicht.
Mittelbare Diskriminierung
…liegt vor, wenn der Arbeitgeber auf bestimmte Merkmale abstellt, die in der Regel nur von Personen eines Geschlechts erfüll werden können. Die Formulierung ist zwar geschlechtsneutral, trotzdem ist es klar, dass die mehr Angehörige des einen Geschlechts betrifft als des anderen. Dies ist erlaubt, wenn sachliche Gründe vorliegen.
Unmittelbare Diskriminierung
…sind solche, die unmittelbar an das Geschlecht als Unterscheidungskriterium anknüpfen. (§611a Abs. 1 Seite 2 BGB). Dies ist erlaubt, wenn das Geschlecht eine unverzichtbare Voraussetzung für die zu erfüllende Tätigkeit ist.
Unverzichtbare Voraussetzung
Ein Geschlecht ist nur dann unverzichtbar, wenn ein Angehöriger des anderen Geschlechts die vertragsgemäße Leistung nicht erbringen könnte.( Z.B.:Amme)
Beweislastregelung
Der Arbeitnehmer im Prozess hat Tatsachen glaubhaft zu machen, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen. (§611a Abs. 1 Seite 3 BGB)
Naturalrestitution
…bedeutet, dass derjenige, welcher zum Schadensersatz verpflichtet ist, den Zustand wiederherzustellen hat, der bestünde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre (§ 249 Abs. 1 BGB)
übliche Vergütung
Üblich ist eine Vergütung, die am gleichen Ort in ähnlichen Gewerben oder Berufen für eine vergleichbare Tätigkeit gezahlt wird.
ich hoffe ihr könnt diese infos gebrauchen wenn nicht dann anyway