EA-Kurs 05301-Kurseinheit 3-ausformuliert

Dr Franke Ghostwriter
EA-Kurs 05301-KE3-ausformuliert

hallo zusammen,

so, jetzt brauch ich aber wirklich eure hilfe! und da das so ist, stelle ich auch die fragen und antworten, soweit sie mir noch unklar sind mit in den thread rein.

1)Ist diese strafliche Rechtsfolge eine Strafe oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung?

Einstellen unter Auflage gem. §135a StPO


Antwort: meiner Meinung nach ist es eine Maßregel...

2) Ist diese Aussage richtig?

Eine Sicherheitsverwahrnung kann nur angeordnet werden, wenn die formellen und materiellen Voraussetzungen des §66StGB vorliegen


Antwort: ich würde sagen die aussage stimmt, bin aber unsicher

3)Welche der folgenden Aussagen über die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sind zutreffend?

A Die Unterbringung ist eine Maßregel, die bei vermindert schuldfähigen selbstständig angeordnet werden kann

B Die Unterbringung kann beim Vorliegen besonderer Umstände zur Bewährung ausgesetzt werden, z.B. dann, wenn sich der Täter einer ambulanten Behandlung unterzieht und der mit der Unterbringung verfolgte Zweck auch dadurch erreicht werden kann


Anwort: A, bin mir aber in beiden fällen unsicher

4)Wann ist die Führungsaufsicht anzuordnen?

A Wenn die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
B Der Richter kann diese immer anordnen, wenn Rückfallgefahr besteht


Antwort: stimmt beides nicht???

So, das ist jetzt erstmal der erste teil der fragen... habe nur die fragen und antworten aufgeschrieben, die mir unklar sind. alles zu schreiben, ist mir echt zu viel. natürlich teile ich gerne meine erkenntnisse mit jedem, der die aufgaben auch vor sich liegen hat:

hier meine (un)sicheren Ergebnisse zur KE3:

1 C,D,E (A?)
2 E (D?)
3 C,D (E?)
4 ???
5 B,C,E
6 D
7 B,C
8 B

so, es kommt im laufe des wochenende noch einiges dazu..
 
part two

so weiter gehts...

5)Verwarnung unter Strafvorbehalt kann es geben bei:

A 8Monaten Strafe, verhängt wegen Diebstahls §242 StGB
B 3Monaten Strafe bzw. 90Tagessätzen bei Beleidigung §185 StGB


6)bei Raub gem. §249 StGB und einer vorgesehenen Strafe von 1Jahr u. 6 Monaten, kann man da...

A ...die Strafe auf Bewährung aussetzen, wenn der Richter zu der Überzeugung gelangt ist, das der Täter auch ohne die Einwirkungen des Strafvollzugs künftig keine Straftaten mehr begehen wird u. dies bestätigt sieht duch die bereits zu 2/3 erfolgte Rückzahlung des durch den Raub entstandenen Schadens und ein psychologisches Gutachten des Sachverständigen, das bestätigt, das der Täter in einer Kriesensituation straffällig geworden ist und nun mit hoher wahrscheinlichkeit als stabilisiert gelten kann


so Teil 3 folgt auf dem Fuße aber spätestens morgen🙄

hier noch die nächsten ergebnisse:

9 B,D (A?)
10 A,D
11 B,E (A?)
12 B,C
13 B,C
 
So, wie es aussieht bearbeitet wirklich kein schwein diesen kurs außer mir!!!

na ist nich schlimm, hab gestern nochmal alle fragen bearbeitet. entscheidungen getroffen und denke, dass ich auf dem richtigen weg bin.

werde morgen alle ergebnisse, ohne fragezeichen, reinstellen!!! und auch im internet beantworten und das heft abschicken!!!

dann wünsch ich mir mal viel glück 😉 !!! am 8. gibts ja schon die lösungen...
 
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