BGB I und UnternR I zusammen

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Marco2711

Dr Franke Ghostwriter
möchte mich an die wenden, die BGB I und UnternR I schon gemacht haben...
Suche nach einem dritten Rechtmodul noch dieses Semester...
Mache das Propädeutikum und BGB I und wollte fragen, ob es möglich wäre auch noch UnternR I dieses WS zu belegen und auch erfolgreich abzuschließen oder sollte man zuerst BGB I machen und im Anschluss daran UnternR I??

Für Eure Meinung möchte ich mich jetzt schon bedanken...

Gruß,
Marco
 
Hmmm ... ich finde, man kann U-Recht gut zusammen mit BGBII belegen. Mit BGBI könnte es eng werden, z.T. ist U-Recht ziemlich schuldrechtslastig.

Bist Du Bachelor Wiwi oder Rewi? In erstem Fall würde ich sagen: Mach erstmal Propäd und BGBI und ergänze lieber mit BWL-Modulen. Ansonsten, wenn es noch ein Rewi-Modul sein "muss", dann vielleicht eher Dt. und Europäisches Verfassungsrecht.
 
Hmmm ... ich finde, man kann U-Recht gut zusammen mit BGBII belegen. Mit BGBI könnte es eng werden, z.T. ist U-Recht ziemlich schuldrechtslastig.

Bist Du Bachelor Wiwi oder Rewi? In erstem Fall würde ich sagen: Mach erstmal Propäd und BGBI und ergänze lieber mit BWL-Modulen. Ansonsten, wenn es noch ein Rewi-Modul sein "muss", dann vielleicht eher Dt. und Europäisches Verfassungsrecht.

Danke für die Rückantwort weekend. Habe alle WiWi-Leistungen angerechnet bekommen vom PA WiWi. Benötige jetzt nur noch die ReWi Module...Wegen Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht, da muss man ja eine Hausarbeit abliefern...Ist diese vom Niveau zu schaffen...oder sollte ich, wie ich mir überlegt habe, dann doch eher Verfassungsrecht machen...Da sind es ja nur die normalen EA...
 
Die Hausarbeit in Verfassungsrecht ist schon nicht ohne, aber machbar, finde ich. Zumal mit Hilfe hier bei Studienservice, im Moodle und im Chat Verfassungsrecht.

Wenn Du da Leistungen angerechnet bekommen hast, hast Du ja schon mal ein Universitätsstudium absolviert (oder jedenfalls begonnen) - ich gehe also mal davon aus, dass wissenschaftliches Arbeiten für Dich kein völliges Fremdwort ist. 😉 Die Probleme hatte ich eher bei den Inhalten als den Formalia - und naja, Inhalte muss man sich eben erarbeiten.

Unternehmensrecht halte ich wie gesagt ohne BGBII für extrem happig, beleg das lieber im kommenden Semester parallel. Wenn überhaupt dann wäre evtl. Arbeitsvertragsrecht parallel zu BGBI machbar, wobei ich davon auch abraten würde. Aber eher Arbeitsvertragsrecht als Unternehmensrecht. Wobei Arbeitsvertragsrecht sportlich ist, zumal wenn Du da jetzt erst reinstartest, da sind die EAs sehr früh einzusenden.

Das letzte "Verfassungsrecht" in Deiner Antwort sollte Verwaltungsrecht sein, oder? In dem Fall kann ich dazu nix sagen, hab ich noch nicht belegt. Bin grad mal die Modulliste durchgegangen, Strafrecht könnte evtl. noch eine Option sein, das baut meines Erachtens weniger auf andere Module (vom Propäd abgesehen) auf. Oder Du gehst halt direkt in den Wahlpflichtbereich und nimmst Dir da die BWL-Wahlpflichtmodule her, wenn Du eh schon irgendwas in Sachen Wiwi studiert hast. Bei mir konnten jedenfalls keine Wahlpflichtmodule anerkannt werden, daher vermute ich mal ist es bei Dir auch so.
 
@ weekend: Vielen Dank für die Antworten.. 🙂
Glaube es wird besser sein, wenn ich mich doch erst dann auf das Propedeutikum und BGB I stürze...Einfach vielleicht auch um mich in Sachen Gutachtenstill und dem Arbeiten im rechtswissenschaftlichen Bereich fit zu machen...Im nächsten Semester kann ich ja dann drei Module machen. Dann werden ja auch die Grundlagen sitzen, die ich mir dieses Semester noch erarbeiten muss.

Gruß,
Marco
 
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