@ all,
ich bin bei einer Übungsaufgabe auf folgendes Problem gestoßen: k
A kauft bei Autohändler B einen Neuwagen (10.000,- Eu.) Ein Motorfehler liegt bereits bei der Übergabe vor. B weißt von diesem Motorfehler
> nach meinen Recherchen 😉 muss die Beschaffenheitsgarantie ausdrücklich nur bei einem beiderseitigen Verbauchsgüterverkauf vereinbart sein. Bei einen Kauf beim Händler ist die Beschaffenheitsvereinbarung schon inklusive.
Bei dieser Aufgabe wurde es jedoch als richtig bewertet, das keine Beschaffenheitsgarantie vereinbart wurde uns somit kein Mangel vorliegt. Wo ist mein Denkfehler? Habe ich irgendetwas nicht beachtet?
LG Silke
ich bin bei einer Übungsaufgabe auf folgendes Problem gestoßen: k
A kauft bei Autohändler B einen Neuwagen (10.000,- Eu.) Ein Motorfehler liegt bereits bei der Übergabe vor. B weißt von diesem Motorfehler
> nach meinen Recherchen 😉 muss die Beschaffenheitsgarantie ausdrücklich nur bei einem beiderseitigen Verbauchsgüterverkauf vereinbart sein. Bei einen Kauf beim Händler ist die Beschaffenheitsvereinbarung schon inklusive.
Bei dieser Aufgabe wurde es jedoch als richtig bewertet, das keine Beschaffenheitsgarantie vereinbart wurde uns somit kein Mangel vorliegt. Wo ist mein Denkfehler? Habe ich irgendetwas nicht beachtet?
LG Silke