befristungsregeln

Dr Franke Ghostwriter
könnte Ihr mir mal die momentanen Befristungsregeln erklären?

a) Kann ich auf zwei Jahre befristen und nach Ablauf nicht mehr und zwar ultimativ?
b) Kann ich innerhalb der ersten zwei Jahre die Befristung zweimal verlängern?
c) Kann ich die Befristung auf zwei Jahre insgesamt zweimal verlängern, also eine Gesamtbefristung von sechs Jahren erreichen?

Angaben hier gelten nicht für Forschung oder öffentlichen Dienst.
 
vielleicht hast Du auch schon eine private Nachricht erhalten, aber da das ja hier nicht ersichtlich ist, schicke ich Dir mal meine Meinung dazu.

Sofern Du einen sachlichen Grund gemäß § 14 Abs 1 TzBfG hast, bist Du relativ frei, was die Befristerei angeht.

Sofern Du keinen sachlichen Grund hast, kannst Du ein Arbeitsverhältnis bis zu zwei Jahre befristen. Wobei Du dann die Möglichkeit hast, die Befristung von vornherein auf 2 Jahre festzulegen, oder aber insgesamt 3 mal verlängern, wobei die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses auch nur zwei Jahre sein dürfen.

Liebe Grüße

Sylvia
 
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