Befristung, § 14 Abs. 2a TzBfG, Skript S. 54 (Kurs 3 II)

Dr Franke Ghostwriter
Jetzt bin ich wieder mal hängen geblieben und stehe völlig auf dem Schlauch, vielleicht kann ja jemand helfen.

Auf S. 54 Kurs 3 (Teil II) zur Befristung nach § 14 Abs. 2a, die beiden Beispiele.
Das erste scheint mir klar. Ich teile auch nicht die Meinung der "anderen Ansicht". Beispiel zwei versteh ich aber nicht. Da hat der U seine Erwerbstätigkeit also am 01.02.2002 aufgenommen, die 4Jahres-Frist ist also anwendbar, weil das Unternehmen am 01.01.2004 zumindest noch keine 4 Jahre alt war (soweit richtig?). Warum aber kann der den am 01.10.2004 eingestellten AN dann maximal bis zum 31.01.2006 befristet einstellen und nicht bis zum 30.09.2008?
Ich lese dem Gesetzestext (und auch dem entsprechenden Absatz in den Bundesdrucksachen) nicht heraus, dass die Regel nur mit Einschränkungen für die Unternehmen gelten soll, die zwar vor dem 01.01.2004 ihre Erwerbstätigkeit aufgenommen haben, aber zu dem Zeitpunkt noch nicht 4 Jahre alt gewesen sind. Oder überlese ich irgendwas Entscheidendes?
 
ich verstehe die beispiele im skript so, dass sie alle varianten und meinungen abdecken wollen. also beispiel 1 ist der normalfall mit der einen meinung (bis zum vollendeten 4. lebensjahr des unternehmens kann jemand befristet für 4 jahre eingestellt werden, egal ob das unternehmen dann schon älter ist als 4)

beispiel ist zeigt m.E. zum einen, dass diese regelung auch für unternehmen gelten kann, die vor dem 1.1.04 gegründet wurden, aber noch keine 4 jahre sind (ok) und beschreibt dann, so sehe ich es, die zweite meinung (in klammern beim ersten beispiel "a.A. Bader...") geht ja davon aus, das mit vollendung des 4. lebensjahres die "spezialbefristungsmöglichkeit" enden muss.

anders kann es nicht sein, also wenn beide beispiele die eine meinung wiedergeben, würden sie sich widersprechen. beispiel 1 = meinung preis, beispiel 2 = meinung bader, so macht es sinn.

macht das dann auch für dich sinn oder liege ich auch daneben?
 
Das hatte ich auch überlegt, ob eben unterschiedliche Meinungen aufgeführt wurden. Aber mal ehrlich: das wäre schon arg fieß bezüglich Verwirrung stiften. Dann hätten die ruhig hinschreiben dürfen, dass nach Meinung A das Beispiel eben so und nach Meinung B eben so aussehen würde.

Aber so von der Logik her.. wenn im Bsp. 1 die Preis-Meinung Grundlage ist und es nur einen eingeklammertern Hinweis auf die a.A. von Bader, dann müsste für mich rein logisch auch Bsp. 2 der Preis-Meinung folgen (ohne erneuten Hinweis darauf, dass es da noch ne andre Meinung gibt), zumal der eig. Unterschied zwischen den beiden Fällen ja darin liegt, dass in Bsp. 1 die Erwerbstätigkeit am 01.01.2004 aufgenommen wurde, während beim Beispiel 2 eben dieses "noch-keine-4-Jahre-alt-Kriterium" einschlägig ist und nicht unbedingt darin, dass unterschiedliche Meinungen zu Grunde gelegt wurden. Sach ich jetzt mal so.
 
ja, das stimmt, in beispiel 2 werden zwei sachen abweichend von beispiel 1 beschrieben, eben die zum einen frühere unternehmensgründung und zum anderen die andere auffassung. anders kann es ja nicht sein...verwirrend ist das natürlich schon, aber ich finde das ganze skript zwar nicht schlecht, vom aufbau her aber durchaus verbesserungswürdig. zum beispiel der ganze teil zu haftung des arbeitnehmers find ich verwirrend aufgebaut. die inhalte sind gut und verständlich geschrieben, nur der aufbau stört mich manchmal...

letztendlich wird doch zur erläuterung i.d.r. nur ein beispiel gebracht. dass hier zwei genannt werden liegt zwar sicherlich zum einen daran, dass auch unternehmen betroffen sein können (bzw. konnten - seit 02.01.2008 ist das ja eh hinfällig), die schon vor einführung von abs. 2a gegründet wurden, zum anderen aber auch, um die verschiedenen möglichen ansichten und vertretbaren wege bei der umsetzung des gesetzgeberischen willens aufzuzeigen (der da ja auch noch beschrieben wird und, so sehe ich es, auch erreicht wird, wenn man baders ansicht vertritt) 😉

es wird ja auch nicht gesagt, dass das von preis die herrschende meinung ist, nur, dass bader anderer auffassung ist. naja, wie auch immer, alles andere macht wirklich keinen sinn...
 
finde persönlich die meinung vom herrn bader völlig unsinnig, weil ich eigentlich glaube, dass es in der begründung hätte stehen müssen, wenn das so gewollt gewesen wäre. steht aber nicht. da steht tatsächlich nur, dass die regelung eben auch anwendung auf die unternehmen findet, die zu dem zeitpunkt noch nicht 4 jahre alt ist. aber nun gut. die andre ansicht ist sicher auch vertretbar 😀
danke!
 
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