Vollendet ist ein Erfolgselikt, wenn der im Tb genannte Erfolg eintritt- also beim DB die Wegnahme der Sache.
Beendet ist es dann, wenn das gesamte deliktische Geschehen einen Abschluss gefunden hat - beim DB beispielsweise dann, wenn der Täter mit seiner Beute die Wohnung des Opfers verlassen und alles in Sicherheit gebracht hat.
Entscheidend ist die Unterscheidung für die Möglichkeiten der strafbaren Beihilfe, oder für die Bestimmung des Zeitpunktes, ab welchem nur noch Begünstigung an dem Delikt möglich ist.
Hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.
Flops1