Bachelor Wirtschaft: Ausgleich wenn nicht bestanden?

Dr Franke Ghostwriter
Könnte sein, dass es dieses Thema schon öfter gab, aber ich habe meine ersten 2 Klausuren geschrieben und frage trotzdem mal: Bin höchstwahrscheinlich in Mathe/Statistik durchgefallen, sollte allerdings und die 45 Punkte liegen. In EWiWi scheint´s aber ganz gut gewesen zu sein. Kann ich, wenn ich dort eine bestimmte Punktzahl überschritten habe, die fehlenden Punkte in Mathe/Statistik angerechnet und bei EWiWi abgezogen bekommen. Ich habe irgendwo mal gelesen, dass so etwas unter bestimmten Umständen geht, weiß aber nicht mehr wo es stand und ob ich das richtig interpretiert habe. Hätte locker beides bestehen können, war vor Mathe aber so wahnsinnig nervös, dass ich die blödesten Fehler gemacht habe. Zu Hause konnte ich´s gut lösen. aber war ja leider zu spät...
 
Sorry, dass ich nochmal nerve, ich habe da nur diesen allgemeinen Passus mit 8 mindestens 50% und 2 mindestens 25% gefunden. Nichts mit Klausuren und Punkteverschiebungen untereinander. Weißt du da Näheres oder kann ich da auch mein Studienzentrum anschreiben? Es stehen ja noch keine Ergebnisse fest, aber nach dem, was ich zu Hause gerechnet habe, reicht´s in Mathe definitiv nicht.
 
Wenn du z.B. in Mathe 45 Punkte hast und in EWIWI 55 oder mehr, dann reicht das zum Bestehen. Es geht bei den A-Modulen darum, insgesamt auf die 500 Punkte zu kommen (also pro Modul mind. 50 Punkte). Wenn du nun Mathe nicht bestehst (aber mind. 25 Punkte hast), brauchst du die Klausur nicht noch einmal schreiben, wenn du in einem anderen Fach entsprechend mehr Punkte hast. Ein wirkliches Ausgleichen ist das nicht. Auf dem Zwischenzeugnis steht dann bei Mathe "nicht bestanden". Aber als Endergebnis eben "bestanden" mit den Gesamtdurchschnittspunkten. Da die A-Module "nur" mit 20 % in die Endnote eingehen, solltest du dir gut überlegen, ob du die die Mathe-Klausur nochmal antun möchtest. Denn es kommt eher auf die B-Module an, die schließlich mit 60 % in die Endnote eingehen.
 
Aber das gilt für maximal 2* im Laufe der Pflichtmodule? Heißt es genau 8*50% und 2* mind. 25% und mind. 500 Prozentpunkte insgesamt oder sind es zwei separate Möglichkeit des Bestehens des Pflichtmodule und man könnte z.B. auch 3 Klausuren mit entsprechend hoher Punktzahl "ausgleichen"? Im Endeffekt wird das Zwischenzeugnis außerhalb der Uni später vermutlich niemanden interessieren. Es geht mir darum, wenn ich mit diesem Nichtbestehen, falls es nur max. 2 Möglichkeiten geben sollte, bereits eine verbaselt habe, ist das verdammt früh im Studium, oder? Du kannst das wahrscheinlich besser einschätzen.
Danke dir!!
 
Die Prüfungsordnung ist in diesem Punkt eindeutig. Du musst mindestens acht Module mit 50 und max. zwei mit mind. 25 abschliessen. Also mehr als zwei kannst du nicht "ausgleichen".
 
Ich habe zu dem Thema noch eine Frage, vielleicht kann mir da jemand helfen.

Ich würde gerne Wirtschaftsinformatik ausgleichen. Das würde auch klappen, da ich insgesamt über 500 Prozentpunkte komme. Das Modul wird ja mit 10 ECTS Punkten bewertet. Im Moment fehlen mir ja diese Punkte. Würde ich diese denn dann nach dem erfolgreichen Ausgleichen angerechnet bekommen?

Vielen Dank schon mal im Voraus!
 
wenn du das zwischenzeugnis ausgestellt bekommst, hast du automatisch 100 ects punkte. ob du nun kein modul / ein modul / zwei module ausgeglichen hast, ist latte. sonst würd ja keiner die option ausgleichen wählen, wenn du dann weniger ects angerechnet bekommst
 
Was ich mich ja inzwischen frage: Wenn man von den 10 Modulen 3 durch Anerkennung bestanden hat. Kann man dann bei den verbliebenen 7 Pflichtmodulen auch noch zwei Mal den Griff in die <25%-Kiste tun? Und dafür dann 5 A-Module regulär bestanden haben?
 
Ja, du musst nur auf die entsprechenden Punkte kommen. Aber natürlich dann von 7 Modulen ausgehen und nicht von 10 Modulen. Die 3 anerkannten Module werden quasi ausgeklammert.
 
Tschuldigung dass ich mich hier dranhänge. Diese Option klingt ja sehr interessant. Fange jetzt auch mit dem WiWi an und habe auch bammel dass ich Mathe nicht bestehe bzw. es knapp werden könnte. Nun dank dem Ausgleich seh ich schon rosiger *g* wird das automatisch dann so gehandhabt oder muss man das dann beantragen?

Und wie sieht das mit den ECTs aus? Ich würde eine Förderung bekommen, wo ich jedes Semester mind. 15 ECTs vorweisen muss. Wenn ich also Mathe nicht bestehen würde, dann kann ich am Ende des Semesters auch die 10 ECTs aus diesem Modul nicht vorweisen, da diese dann erst am Zwischenzeugnis ausgewiesen werden oder?

Vielen Dank.

Gruß
Claudia
 
Tschuldigung dass ich mich hier dranhänge. Diese Option klingt ja sehr interessant. Fange jetzt auch mit dem WiWi an und habe auch bammel dass ich Mathe nicht bestehe bzw. es knapp werden könnte. Nun dank dem Ausgleich seh ich schon rosiger *g* wird das automatisch dann so gehandhabt oder muss man das dann beantragen?

joar. du musst halt das zwischenzeugnis beantragen... das musst du so, oder so ^^ im prinzip wird auch nichts "ausgeklammert". auf dem zwischenzeugnis steht dann schon die note 5 für das jeweilige modul, zieht halt deinen schnitt ggf runter (berechnet wird nur die punktzahl, nicht die note) aber das zwischenzeugnis kriegste trotzdem, und dann darfst dann weiter zum seminar. btw bevor du fragen musst: die einzelnen noten vom zwischenzeugnis tauchen nicht auf dem bachelor schein / diplom ka was auf, sondern sind "nur" im anhang drin. ob jemals wer danach fragt (ausser ne andere uni evtl)...

Und wie sieht das mit den ECTs aus? Ich würde eine Förderung bekommen, wo ich jedes Semester mind. 15 ECTs vorweisen muss. Wenn ich also Mathe nicht bestehen würde, dann kann ich am Ende des Semesters auch die 10 ECTs aus diesem Modul nicht vorweisen, da diese dann erst am Zwischenzeugnis ausgewiesen werden oder?

so siehts aus...
 
btw bevor du fragen musst: die einzelnen noten vom zwischenzeugnis tauchen nicht auf dem bachelor schein / diplom ka was auf, sondern sind "nur" im anhang drin.

das stimmt nicht gaaaanz: die noten aus dem zwischenzeugnis, genauer die durchschnittsnote, steht auf dem bachelor zeugnis mit drauf 😉 also nicht im anhang o.ä. eine genaue nennung der a-module erfolgt jedoch nicht.
 
ich hab auch noch ne kurze Frage. Werden für die Berechnung / Ausstellung des ZZ nur die bestandenen Klausuren einbezogen mit ggf 2 nicht bestandenen, oder alle die man geschrieben hatte? Bei mir ist es so, ich habe 8 Pflichtmodule auf jeden Fall bestanden, IntREWE nicht (und das habe ich auch nicht nochmal versucht, sondern das ist eines der beiden Klausuren, die ich eben mit den mind. 25 Punkten bestanden, also eigentlich nicht bestanden hatte) und jetzt fehlt mir noch UF, die ich schon einmal mit 20 Punkten nicht bestanden habe, aber eben jetzt nochmal versuche, mindestens die 25 zu erreichen. Sprich, ich hätte dann 8 bestandene, 2 nicht bestandene aber eben mit 25 Punkten. Zu meiner eigentlichen Frage - ich hatte auch andere Klausuren, die ich nicht bestanden hatte, z. B. Makro, einmal 5,0 und ein halbes Jahr später ne 1,0 geschrieben. Ähnlich wars auch mit Recht. Werden dann nur die bestandenen Punkte einbezogen oder alle Klausuren??

Danke für eine Antwort!
 
das stimmt nicht gaaaanz: die noten aus dem zwischenzeugnis, genauer die durchschnittsnote, steht auf dem bachelor zeugnis mit drauf 😉 also nicht im anhang o.ä. eine genaue nennung der a-module erfolgt jedoch nicht.

Und es wird explizit auf das Zwischenzeugnis hingewiesen. Man kann es also nicht wirklich "verstecken".


Hi Leute, ich hab auch noch ne kurze Frage. Werden für die Berechnung / Ausstellung des ZZ nur die bestandenen Klausuren einbezogen mit ggf 2 nicht bestandenen, oder alle die man geschrieben hatte? Bei mir ist es so, ich habe 8 Pflichtmodule auf jeden Fall bestanden, IntREWE nicht (und das habe ich auch nicht nochmal versucht, sondern das ist eines der beiden Klausuren, die ich eben mit den mind. 25 Punkten bestanden, also eigentlich nicht bestanden hatte) und jetzt fehlt mir noch UF, die ich schon einmal mit 20 Punkten nicht bestanden habe, aber eben jetzt nochmal versuche, mindestens die 25 zu erreichen. Sprich, ich hätte dann 8 bestandene, 2 nicht bestandene aber eben mit 25 Punkten. Zu meiner eigentlichen Frage - ich hatte auch andere Klausuren, die ich nicht bestanden hatte, z. B. Makro, einmal 5,0 und ein halbes Jahr später ne 1,0 geschrieben. Ähnlich wars auch mit Recht. Werden dann nur die bestandenen Punkte einbezogen oder alle Klausuren??

Danke für eine Antwort!

Es wird pro Modul nur die Klausur gewertet, die am Ende zählt.
Also im Makro nur die 1,0, in intReWe die 5,0 und in UF das, was nun rauskommt (solange es >25 ist).
Kleine Anmerkung: Zur Berechnung wird nicht die Note, sondern die konkrete Punktzahl herangezogen.
 
Da ihr euch schon so gut mit Zwischenzeugnissen auskennt. 🙂

Ist mir Erteilung des ZZ die Möglichkeit erloschen, noch weitere (Verbesserungs)Versuche in nicht bestandenen A-Modul durchzuführen (sprich: A-Klausuren zu schreiben)? Dies wäre für mich logisch, aber vielleicht ist es ja doch anders.
 
muss ich eine Klausur 3 mal nicht bestehen, um ausgleichen zu dürfen? Oder kann ich nach erstem, evtl zweitem Versuch ausgleichen lassen?
Schöne Grüße
 
Du kannst jederzeit ausgleichen lassen. Bei der Beantragung des Zwischenzeugnisses musst du alle Prüfungsergebnisse als Kopie mit abgeben. Das geht also auch direkt nach der ersten Prüfung mit >=25 Punkten.

Fraglich ist eher:
- wenn du das zweite Mal schreibst und dann weniger Punkte hast, dann musst du wohl das zweite Ergebniss nehmen (was dumm wäre, wenn du weniger als 25 Punkte hast)
- du kannst jederzeit alle möglichen Klausuren schreiben. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man 2x ein Zwischenzeugnis beantragen kann (das als Antwort zur Frage davor)
 
- du kannst jederzeit alle möglichen Klausuren schreiben. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man 2x ein Zwischenzeugnis beantragen kann (das als Antwort zur Frage davor)

Solange das Abschlusszeugnis nicht beantragt wurde kann man für Notenverbesserungen nicht bestandene Klausuren weiterhin antreten. Für ein neues ZZ beantragt man einfach ein neues und schickt das Alte ZZ im Anhang mit.
 
Bin im Bachelor WiWi eingeschrieben.
Ich suche noch einen Lernpartner (Bildung einer Lerngemeinschaft zur steuerlichen Absetzung von Reisekosten im Sinne einer Lernpartnerschaft).
Ich komme aus dem Raum Dessau (06844).
Wer Interesse hat, bitte melden.
 
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