D 😀
Hallo meine Lieben,
habe in einem Club insbesondere aus beruflich/zeitlichen Gründen die Mitgliedschaft kündigen müssen und erhalte ein Bestätigungsschreiben u.a. mit folgendem Inhalt:
"Die Kündigung ist natürlich nur rechtsgültig, wenn die ausstehenden bzw. noch anfallenden Zahlungen geleistet werden."
😱 😱 😱
Gab es seit Beginn meines Studium eine Änderung der RL, sodass eine Kündigung nicht mehr eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung ist? 😕 🙄 😀
-> Auwa!
Sandra
Hallo meine Lieben,
habe in einem Club insbesondere aus beruflich/zeitlichen Gründen die Mitgliedschaft kündigen müssen und erhalte ein Bestätigungsschreiben u.a. mit folgendem Inhalt:
"Die Kündigung ist natürlich nur rechtsgültig, wenn die ausstehenden bzw. noch anfallenden Zahlungen geleistet werden."
😱 😱 😱
Gab es seit Beginn meines Studium eine Änderung der RL, sodass eine Kündigung nicht mehr eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung ist? 😕 🙄 😀
-> Auwa!
Sandra