Autsch ! Aus der Praxis

Dr Franke Ghostwriter
D 😀

Hallo meine Lieben,

habe in einem Club insbesondere aus beruflich/zeitlichen Gründen die Mitgliedschaft kündigen müssen und erhalte ein Bestätigungsschreiben u.a. mit folgendem Inhalt:

"Die Kündigung ist natürlich nur rechtsgültig, wenn die ausstehenden bzw. noch anfallenden Zahlungen geleistet werden."

😱 😱 😱

Gab es seit Beginn meines Studium eine Änderung der RL, sodass eine Kündigung nicht mehr eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung ist? 😕 🙄 😀

-> Auwa!

Sandra
 
Maischdro,

das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass jemand, der mangels Kleingeld seine Rechnung nicht mehr bezahlen kann, das Vertragsverhältnis nicht kündigen kann und die Schulden sich demzufolge immer weiter aufbauen ohne dass derjenige dann (da er ja nicht bezahlen kann) etwas dagegen tun könnte... wie putzig! 😉

MFG Mark
 
In der Praxis

>das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass jemand, der mangels Kleingeld seine Rechnung nicht mehr bezahlen kann, das Vertragsverhältnis nicht kündigen kann...

So gesehen ist das dann bei Gericht auch teilweise zutreffend, denn wer mangels Geld sich bei Anwaltszwang eines Anwaltes bedient kann sich dabei wegen Betruges strafbar machen zB. wenn die PKH hinterher nicht bewilligt wird. Somit ist dann die Geltendmachung von Rechten für mittellose Menschen sogar unter Strafe gestellt abgesehen davon, dass diese Möglichkeit Rechte geltend zu machen ohnehin auch vom Geldbeutel abhängig ist und sich somit dann die einem tatsächlich zustehenden Rechte und das Recht danach regeln können.
Das genannte ist zwar bisher lustig aber wenn es zum Gericht geht, dann ist wirklich nichts mehr sicher. Es kommt dann einfach nur noch auf eine prozentuale Chance in einer Lotterie an, für dessen Gewinn im vorliegendem Fall die Chance abgesehen von den anderen Beweislastproblemen und Parteivortragsproblemen rechtlich recht groß ist. Man könnte dem Kündigenden auch zB. ein willkürlich erteilbares Kontaktverbot auferlegen mit dem er dann sozusagen rechtlos gestellt ist und schon hat man das gleiche. Ein solches hat bisher jeder Jurist nicht als lustig, sondern als vollkommen richtig angesehen.
 
Maischdro,

tja.....nicht aufgepasst? Scherz beiseite, diese Art Schreiben sind nicht "Autsch" sondern grundsätzlich darauf ausgelegt, dass der Kündigende eingeschüchtert wird. Man spielt hier mit der Unkenntnis des juristischen Laien.

Nun konnten die Leutchen ja nicht wissen dass sie einer LL.B. ein unseriöses Anerbieten übersandt haben.

Mein Rat: Gib ihnen saures!

Gruß
Frank
 
Moin Maischdro,

tja.....nicht aufgepasst? Scherz beiseite, diese Art Schreiben sind nicht "Autsch" sondern grundsätzlich darauf ausgelegt, dass der Kündigende eingeschüchtert wird. Man spielt hier mit der Unkenntnis des juristischen Laien.

Nun konnten die Leutchen ja nicht wissen dass sie einer LL.B. ein unseriöses Anerbieten übersandt haben.

Mein Rat: Gib ihnen saures!

Gruß
Frank

Hi Frank,

*g* Du kannst Dir ja vorstellen, dass ich dieses Schreiben nicht ganz unkommentiert haben lassen können ... Frau kann ja nicht aus ihrer Haut!

Sandra
 
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