Auslegung Teil 4 -Jurist. Arbeiten
Hallo,
mir ist folgendes nicht ganz klar:
Auf Seite 58 wurde in der Auslegungsmethode des Erst -Recht-Schlusses beschrieben, dass u.a. vom Allgemeineren auf das Speziellere geschlossen wird...
Im SV auf Seite 63 steht aber beim Erst-Recht-Schluss wird gerade nicht vom allgemeinrern auf das Speziellere sondern umgekehrt geschlossen.
Was ist nun richtig??? Wenn man vom Spezialitätsgrundsatz ausgeht, ist die Variante im SV wohl eher richtig...
Gruß Ricarda
Hallo,
mir ist folgendes nicht ganz klar:
Auf Seite 58 wurde in der Auslegungsmethode des Erst -Recht-Schlusses beschrieben, dass u.a. vom Allgemeineren auf das Speziellere geschlossen wird...
Im SV auf Seite 63 steht aber beim Erst-Recht-Schluss wird gerade nicht vom allgemeinrern auf das Speziellere sondern umgekehrt geschlossen.
Was ist nun richtig??? Wenn man vom Spezialitätsgrundsatz ausgeht, ist die Variante im SV wohl eher richtig...
Gruß Ricarda