Langsam geht es ja auf die Klausuren zu. Ich hoffe ihr seit noch nicht so nervös wie ich. Ich hasse Klausuren.😡 Trotzdem Augen zu und durch.😉
Ich habe eine Frage zum Aufbau einer Klage.
Bei der Begründetheit prüfe ich ja bei der formellen Rechtmäßigkeit das Verfahren indem der Verwaltungsakt erlassen wurde. D. h. die §§ 9-34 VwVfG. In einer Klausur muss ich doch aber nur klausurrelevante Punkte ansprechen oder? Zum Beispiel die Anhörung, der Untersuchungsgrundsatz u.s.w.
Gruß Katja
Ich habe eine Frage zum Aufbau einer Klage.
Bei der Begründetheit prüfe ich ja bei der formellen Rechtmäßigkeit das Verfahren indem der Verwaltungsakt erlassen wurde. D. h. die §§ 9-34 VwVfG. In einer Klausur muss ich doch aber nur klausurrelevante Punkte ansprechen oder? Zum Beispiel die Anhörung, der Untersuchungsgrundsatz u.s.w.
Gruß Katja