Arbeitsvertragsrecht vor BGB II?

Dr Franke Ghostwriter
ich hab da mal ne frage:

ich bin momentan noch im 1. semester und bereite mich gerade auf meine klausuren (prop und bgb I) vor. für das nächste semester habe ich eigentlich vor, arbeitsvertragsrecht und nicht bgb II zu wählen. meint ihr, das ist machbar? oder benötigt man vorher unbedingt bgb II, um arbeitsvertragsrecht zu verstehen?

viele grüsse
Jeanette
 
Naja.. so nach dem ich ja nun auch Arbeitsvertragsrecht vor BGB2 belegt habe muss ich sagen, dass es wohl nicht geschadet hätte erst BGB2 zu machen, man aber die Dinge die man davon braucht meistens mit gesundem Menschenverstand auch so hinbekommt. Ich habe mich für Arbeitsvertragsrecht entschieden, da es sich interessanter als BGB2 angehört hat 😉
Obs nen Fehler war wird sich dann wohl nach der Klausur ende September zeigen. Ich bin aber optimistisch....
 
Also bei mir ist die motivation für arbeitsvertragsrecht die, dass ich es momentan in meiner firma besser brauchen kann als bgb II. ausserdem würde ich gerne bgb I erstmal "sacken lassen"...ich habe bereits alle unterlagen da (für alle module), dort kam es mir nicht so vor, als ob man in arbeitsvertragsrecht sehr viel bgb II benötigt.

hmmmmm, ich bin noch am überlegen....

@ Oesi: das hört sich so an, als ob es machbar ist....meinst du, du kannst mir nach der Klausur nochmal ne rückmeldung geben? das wäre super nett von dir.

@ Eliza: danke für den tipp, das habe ich auch gemacht. werde mich wohl im laufe des semesters endgültig entscheiden. ich habe als zweites modul noch ext. rechnungswesen gewählt - das finde ich so langweilig, dass ich daneben ein interessantes modul möchte, und das wäre dann wohl arbeitsvertragsrecht und nicht bgb II...

ach ja, wie sagt man in köln so schön: "Et kütt wie et kütt"

viele grüsse
Jeanette
 
Ja klar Jeanette das kann ich machern (wenn ich dran denke) 😉

Wie gesagt: Auf mich scheint das auch so den Eindruck zu machen, dass es machbar ist. Es wird manchmal im Skript auf den ein oder anderen Fakt eingegangen, den man wohl in BGB 2 oder so lernt... aber dies ist auf keinen Fall der Schwerpunkt. Diese Dinge kann man dann auch eben kurz nachlesen.

und wenn wir schon bei den Kölner Mottos sind: Et hät noch immer jot jejange.
 
BGB II ist doch Schuldrecht, wenn ich mich an das Curriculum entsinne.
Da man in Arbeitsrecht ja auch mal eine Verletzung von Haupt- oder Nebenpflichten des Arbeitsvertrages prüfen muss, wäre das ganz sinnvoll. Außerdem sollte man den Annahmeverzug 'drauf haben'. Und zwischen Unmöglichkeit und Annahmeverzug unterscheiden können und wissen, was Leistungsgefahr und Gegenleistungsgefahr ist.
Denke ich so.
 
BGB II ist doch Schuldrecht, wenn ich mich an das Curriculum entsinne.
Da man in Arbeitsrecht ja auch mal eine Verletzung von Haupt- oder Nebenpflichten des Arbeitsvertrages prüfen muss, wäre das ganz sinnvoll. Außerdem sollte man den Annahmeverzug 'drauf haben'. Und zwischen Unmöglichkeit und Annahmeverzug unterscheiden können und wissen, was Leistungsgefahr und Gegenleistungsgefahr ist.
Denke ich so.

Hallo Aliud,

hier stimme ich vollkommen mit Dir überein. Ich halte es sinnig BGB II & ArbVR gemeinsam zu schreiben und gemeinsam zu belegen, weil eben ArbVR "so richtig" nur mit den in BGB II vermittelten Grundlagen geht.

VerfR ist relativ "unabhängig" und kann gut mit VwR belegt und geschrieben werden, was den Vorteil hat, dass man die ganzen Definitionen nur einmal lernen muss und die Klausuren sich vom Aufbau her gleichen.

Gruß

Sandra
 
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