Arbeitsrecht - Kurs 05391 - Arbeitsrecht 2 / Kollektives Arbeitsrecht

Hinweis zur 1. EA

Ich habe wg. einer Unsicherheit zur EA 1 nachgefragt und habe die Antwort hier weiter.

1) DIe EA bezieht sich auf KE 1 (steht falsch drauf)
Das war noch relativ naheliegend - ich hatte nur noch keine Zeit reinzugucken und falls es die falsche EA wäre bei der kurzen Zeit...

2) Nach der Aufgabe 3 steht, daß Aufgabe 2 in Stichworten beantwortet werden kann. Das erschien mir merkwürdig.
In der Tat sind die Stichworte für Aufgabe 3 - für Aufgabe 1,2,4 gilt Gutachten.
 
Danke Eliza, dass Du nachgefragt hast.
Die von Dir angesprochenen Dinge erschienen mir auch merkwürdig.
Außerdem steht unter der Aufgabe 4, dass zur Aufgabe 3 auf die WahlO zum BetrVG nicht einzugehen ist. Das bezieht sich dann sicher auf Aufgabe 4???
Liebe Grüße
Fine
 
Hat sich schon jemand mit der 1. EA beschäftigt ??

Ich habe mal angefangen und bin verunsichert, weil mir z.b. zu 1) nicht so arg viel einfällt (gibt aber 45 Punkte)
Ist die Punktezahl nicht auch ein Kriterium für die Ausführlichkeit ?

zu 1) noch ziemlich unrein
a) formales
- Notwendigkeit der Zustimmung (+)
- sofortige Zusage unwirksam
- Wochenfrist (+)
- schriftliche Begründung (+)
b) prüfen der 5 möglichen Verweigerungsgründe
- Verstoß gegen Gesetz (-)
- gegen Auswahlrichtlinien (-)
- Benachteiligung Anderer (-)
- Benachteiligung Betroffener (-) ? oder doch weil Befristung
- Gefahr Betriebsfrieden (-)

Ergebnis: m.E. nicht rechtmäßig verweigert
Prüfung der internen Ausschreibung lasse ich hier weg, da nicht davon die Rede, kommt dann bei Aufgabe 2)

2) noch nichts vorbereitet

3) Fragen
- nein, da kein Arbeitnehmer
- ja Sprecherausschuß
- (muß ich nochmal nachgucken, habe ich gerade vergessen)

4) BR-Wahl
a) Zulässigkeit
- 3 Wahlberechtigte (+)
- Frsti von 2 Wochen (+)

b) Begründetheit
- Wahlvorschriften erfüllt ?
. Mehrheitswahl erlaubt (+)
. Wahlvorschlag formos zulässig (+)
. Wahlversammlung 1 Woche nach Walhversammlung (+)

- Wahlverfahren
. mind. 1 Person anwesend (+)
. Wahlvorstand gewählt (+)
. 2. Versammlung 1 Woche später (+)

- Wählbarkeit
. 6 Monate im Betrieb (-)
. Sonderregelung wenn Betrieb < 6 Monate (-)
Verstoß gegen passives Wahlrecht (+)

Ergebnis: Wahlanfechtung zulässig und begründet


Irgendwelche Meinungen/Vorschläge/Krititk/Anregungen ?
 
bin ich froh, dass ich doch noch Mitstreiter für das Wahlfach Kollektives Arbeitsrecht gefunden habe!

Bin mir nur noch nicht ganz sicher, wie die EA anzufangen ist. Vielen Dank für Deine Nachfrage Eliza!!

Aber sollen die Fragen jeweils als Gutachten mit Zulässigkeit und Begründetheit geprüft werden??? Die Fallfragen lassen ja nicht unbedingt darauf schließen.....
Denke, dass ich nach Ostern meine EA etwas "ordentlicher" bearbeitet haben werde. Hoffe, jemand hat dann Lust mit mir den Inhalt zu besprechen 😉)

viele Grüße und allen ein mehr oder weniger erholsames Osterfest 😉))
 
Vorschlag EA 1 Aufgabe 1

Hallo!

Ich gehe einfach einmal davon aus, dass die EA des Zusatzstudienganges mit der des Bol Studienganges identisch ist.
Daher sollten wir die gesamte Diskussion zur EA hier durchführern....

Bisher habe ich es nur geschafft, mich mit Aufgabe 1 zu beschäftigen. Möchte euch meine Version aber nicht vorenthalten:

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 99 ?
hierfür:
- BetrVG überhaupt anwendbar ? a) räumlich (+)
b) sachlich P! Betriebsrat, GesamtBR (+)
c) pers. Anwendungsbereich (+)
Anwendbarkeit folglich (+)

- Voraussetzungen des § 99:
a) >20 AN (+)
b) Unterrichtung vor Einstellung (+)
c) Bewerbungsmappe vorgelegt (+)
d) Auskünfte über Auswirkung der Maßnahme, etc. (+)
-> Mitbestimmungsrecht (+)

Zustimmung? Durch sofortige Zusage (-)
Durch Beschluss des BR? a) Wochenfrist (+)
b) Schriftform (+)
c) Zustimmungsverweigerungsrecht?
Genannter Grund: kein sachl. Grund für Befristung., also § 99 (2) Nr. 1
Prüfung des TzBfG, demnach liegt bei BH zur Erprobung ein sachl. Grund vor. Demnach ist die Begründung des BR hinfällig. Demnach hätte mit diesem Grund die Zustimmung nicht verweigert werden dürfen. Da sich auf weitere Gründe nicht berufen wird, sind m.E. auch keine weiteren zu prüfen.
rechtmäßige Verweigerung somit insgesamt (-)


Was meint ihr? Insbesondere mit dem Teil, der sich mit der Anwendbarkeit des BetrVG beschäftigt bin ich sehr unsicher und unzufrieden....

Wünsche allen schöne Ostertage.

Gruß
JHK
 
JHK

den ersten Teil mit räumlich/sachlich etc habe ich momentan gar nicht 😱
Sollte ich wohl aufnehmen ??
was meinst Du mit P! ?

Der 2.Teil habe ich genauso.

Teil 3 mit dem Grund habe ich wohl zunächst fälschlich den Punkt mit der persönlichen Benachteiligung Nr. 4 gesehen. Aber in der Tat trifft wohl Nr.1 zu. Die Erprobung kann ich hier noch nicht ganz sehen, er will sich halt nicht so lange binden. Dann wäre ggf. automatisch ein unbefristetes ArbVerhältnis. Aber wie dem auch sein, der BR hat das nicht zu prüfen.,
also Ergebnis wie bei Dir.

Bist Du sicher, daß man die anderen 5 Gründe nicht zu prüfen braucht?
Wäre mir arg recht, ich finde es doof, überall zu schreiben "trifft nicht zu".
Naheliegend wäre es, weil nur auf diesen einen Grund bezogen ist und nicht "gibt es irgendeinen Grund".
 
EA 1 kollektives Arbeitsrecht

Ergänzung zu Aufgabe 1:

Zunächst einmal zur Prüfung der Zustimmungsverweigerungsgründe:

Bl. 161 des Skripts:
Der Betriebsrat ist gehalten, alle Gründe, aus denen er seine Zustimmung verweigern will, innerhalb der Wochenfrist mitzuteilen. Auf nicht vorgebrachte Gründe kann er sich im späterern Ersetzungsverfahren nicht berufen.

Das bedeutet m.E., dass die Zustimmung nur dann rechtmäßig verweigert wurde, wenn der vorgebrachte Grund korrekterweise vorgetragen wurde. Hier beruft sich der BR ausschließlich auf den fehlenden sachlichen Grund einer Befristung.


Inwieseit die Befristung, die der AG damit begründet, sich nicht lange binden zu wollen, als Erprobungsphase sieht, oder aber die Befristung tatsächlich zu Unrecht erfolgt ändert an dem Lösungsweg kaum etwas. Ich denke mit guten Argumenten ist beides möglcih.

Nun aber zum ersten Teil:
Ich bin mir absolut unsicher, ob man tatsächlich prüfen sollte, inwieweit das BetrVG Anwendung findet. Eigentlich ist es ja selbstverständlich wenn ein Betriebsrat besteht. Hinweise darauf, dass dieser vielleicht nicht rechtmäßig besteht, etc. gibt es schließlich nicht.
Es dürfte nämlich auch ganz schön problematisch werden zu prüfen, ob ein Betriebsrat oder ein Gesamtbetriebsrat hier zu beteiligen ist. Der SV ist hierfür sehr dünn....
Also ich komme immer mehr zu dem Schluss, dass es vielleicht besser ist nur ganz kurz anzugeben, dass das BetrVG Anwendung findet und die Prüfung hierfür wegzulassen.

(Das P! sollte übrigens nur darauf hinweisen, dass hier ein Problem vorliegen könnte)

Soviel dann dazu.....

Gibt es schon Ideen zu Aufgabe 2?????

Ausser § 93 und Bl. 142 im Skript finde ich nicht viel.
Lösungsskizze daher:

§ 93 (siehe Aufgabe 1) (+)
Sachlicher Grund?
Hier zunächst Nr. 5

Zwar kann Betr.R nach § 93 Ausschreibung verlangen -hier jedoch nicht erforderlich, da ein Bewerber aus dem Betrieb vorhanden ist; interne AN brauchen jedoch nicht bevorzugt zu werden.
Der fremde AN hat Zuzsatzqualifikationen, daher besser als der andere AN und kein Grund für BR die Zustimmung zu verweigern.
(Hier hab ich dann glaub ich auch schon die möglichen Gründe Nr. 3+4 mitangesprochen.
In der Ausformulierung werd ich das dann natürlichnicht so vermischen, sondern lang und breit ausführen..... )
M.E. somit kein Grund die Zustimmung zu verweigern.

Aufgabe 3:
1) Nein, § 5(3)1 BetrVG
2) § 31 Sprecherausschussgesetz
3) Bei einer Klage führt ein Nein des Sprecherausschusses nicht zu einem Weiterbeschäftigungsanspruch.


Aufgabe 4:

Bisher schließ ich mich deinen Ausführungen an, Eliza.
Vielleicht finden wir ja trotzdem noch Ergänzungen, etc...
 
Ich habe inzwischen auch nochmal darüber nachgedacht udn denke,
daß ich diese generelle Zuständigkeit räumlich/sachtlich etc nicht prüfe. Davon ist überhaupt nicht die Rede und wenn der BR da ist, wird er wohl zurecht da sein.

2) habe ich inzwischen auch so wie Du es angesprochen hast.
Aber lang und breit ist das bei mir nicht geworden. Soo viel gibts da nicht zu erläutern.

unsicher bin ich wie gesagt, ob die anderen Gründe mitangesprochen (und verneint) werden sollen.
 
klinke mich etwas verspätet in euer EA-Diskussion ein....
Wir bauen gerade und da sind Feiertage auf der Baustelle angesagt....

Aufgabe 1:
schließe mich hier eueren Ausführungen an, die sachliche und räumliche Zuständigkeit wollte ich nicht thematisieren.
Bin mit euren Prüfpunkten einverstanden, werde alle einzelen Nr. in § 99 BetrVG kurz ansprechen (theoretisch könnte man auch an Nr. 5 denken, da die Stelle nicht ausgeschrieben wurde, aber der Betriebsrat beruft sich nicht darauf; könnte also ein Indiz sein, dass man alles mal kurz anspricht).
Wie macht ihr das nur mit Aufbau? Zulässigkeit und Begründetheit kommen bei der Fragestellung ja eigentlich nicht in Betracht; habe aber trotzdem noch eine Anfrage an den Lehrstuhl geschickt; halte euch daher auf dem Laufenden!

Aufgabe 2:
Hier würde ich eigentlich nur noch mal die Versagungsgründe nach § 99 BetrVG ansprechen; mich wundert nur, warum das Ganze nochmal geprüft werden soll. Ein Zustimmungsversagungsgrund besteht nicht.
... Kann mir also darauf noch keinen Reim machen.......


Aufgabe 3:
1. § 102 BetrVG Betriebsrat ist zu informieren; Eine vom Arbeitgeber beabsichtigte Einstellung oder personelle Änderung die leitende Angestellte betrifft, wie z.B. die Entlassung, ist dem Betriebsrat nach § 105 BetrVG und dem Sprecherausschuss nach § 31 Abs. 2 Sprecherausschussgesetz mitzuteilen.

2. Nach § 31 Abs. 2 Satz 1 SprAuG ist der Sprecherausschuss vor jeder Kündigung eines leitenden Angestellten zu hören. Der Arbeitgeber hat dabei die Gründe für die Kündigung nach § 31 Abs. 2 Satz 2 SprAuG mitzueilen.

3. Der Sprecherausschuss kann nur Bedenken gegen die Kündigung des leitenden Angestellten äußern. Er kann somit keine Zustimmung oder eine Verweigerung der Zustimmung zu geplanten personellen Maßnahmen des Arbeitgebers erteilen.


Aufgabe 4:

A. Zulässigkeit
I. Rechtsweg zu den ARbeitsgerichten: § 2 a I Nr. 1 ArbGG
II. Sachliche u.örtliche Zuständigkeit: mangels gegenteiliger Angaben zu unterstellen
III. Antragsbefugnis; § 81 I ArbGG (+)

---- Somit Zulässigkeit (+)

B. Begründetheit
I. Antragsfrist, § 19 II Seite 2 BetrVG (+)
II. Antragsbefugnis, § 19 II Seite 1 BetrVG
1. Verstoß gegen § 7 BetrVG (-)
2. Verstoß gegen § 8 BetrVG (+)
(Da dies für die Wahlanfechtung ausreicht, werde ich wohl sonst nichts mehr prüfen; andere Ansichten???)
somit Begründetheit (+)

Habt Ihr Intersse die Endbearbeitungen gegen zu lesen?

Viele Grüße und allen noch ein "erholsames" Osterwochenende
 
hier noch eine Erweiterung zur 4. Aufgabe: Habe unter B. den Punkt III. Anfechtungsgrund besser ausgearbeitet:

III. Anfechtungsgrund

1. Verstoß gegen das Wahlverfahren
a) Errichtung von Betriebsrat (+)
b) Betriebsteil (+)
c) ZE (-)

2. Verstoß gegen Wahlvorschriften
a) Verstoß gegen Zahl der Betriebsratsmitglieder, § 9
b) Verstoß gegen das vereinfachte Wahlverfahren, § 14 a
aa) 1. Sufte: Wahl des Wahlvorstandes
- drei wahlberechtigte AN laden ein
- WAhl des Wahlvorstandes
- Sammlung Wahlvorschläge
bb) 2. Stufe: Wahl des Betriebsrates
- eine Woche nach Wahl des Wahlvorstandes
- Mehrheitswahl
- Verstoß gegen unmittelbare und geheime Wahl nicht ersichtlich
c) ZE: (-)

3. Verstoß gegen die Wählbarkeit
a) Verstoß gegen Wahlberechtigung, § 7
b) Verstoß gegen Wählbarkeit, § 8 (+)
c) ZE: (+)

IV. Fehlende Berichtigung Wahlverstoß (+)

V. Auswirkung Verstoß gegen das Wahlergebnis (+)


viele Grüße,
Dani
 
2. EA 😱

Nachdem der Termin für die 2.EA auch schon der 9.5. ist, habe ich mir die Aufgabe mal angesehen und finde momentan überhaupt keinen Ansatzpunkt .
Nur wichtigen Grund prüfen ? Also da fällt mir ggf nur Arbeitsverweigerung ein und bin schnell fertig ?
Muß ich nicht prüfen, ob der Arbeitskampf irgendwie rechtmäßig ist und daß keine Urabstimmung usw. Habe leider diese EA noch gar nicht fertig gelesen.
Hat jemand schon eine Idee, was hier genau verlangt wird oder eine ganz grobe Gliederung?
 
Eliza,
sorry, dass ich mich nun doch nicht an Eurer Diskussion zur EA 1 beteiligt habe. Mir fehlt einfach die Zeit (und natürlich auch die Motivation, da ich meine Klausurzulassung ja schon habe). Außerdem habe ich nun zusätzlich noch den Brückenkurs "Englisch für Wirtschaftswissenschaftler" belegt und mich nun erst einmal in diesen Kurs vertieft.
Zu Deiner Frage bezüglich EA 2 - schau doch mal unter: www.jura.uni-osnabrueck.de/prof/kaeppler/index.org.html
Dort findest Du sehr gut aufbereitete Prüfungsschemata.
Liebe Grüße
Fine
 
Ich wollte mich heute abend mal an die EA 2 setzen, obwohl ich die KE auch erst überflogen habe. Sollte dabei etwas vernünftiges rauskommen, poste ich es morgen hier.

Eine ganz andere Frage: Hat jemand von Euch schon Arbeitsverfahrensrecht belegt? Ich komme mit der EA gar nicht klar. Das Skript verweist immer auf ein Skript von Grundsky, das ich nicht habe und irgendwie weiß ich gar nicht, wo ich anfangen soll.


Kira
 
Kira schrieb:
Eine ganz andere Frage: Hat jemand von Euch schon Arbeitsverfahrensrecht belegt? Ich komme mit der EA gar nicht klar. Das Skript verweist immer auf ein Skript von Grundsky, das ich nicht habe und irgendwie weiß ich gar nicht, wo ich anfangen soll.
Kira
Ich habe es belegt 🙂
und nach anfänglichem 😱 habe ich nun sogar schon Aufgabe 1 und 2 der EA grob skizziert. Ist ja auch am 9.5. fällig - tolle Planung :mad
 
Wie toll, eine Leidensgenossin 🙂


Hmm,

Aufgabe 1 ist die mit der Zulässigkeit, da wollte ich einfach so Dinge wie Fristen, örtliche Zuständigkeit etc. prüfen. Muss ich da schon prüfen, ob der Kerl denn ein Arbeitnehmer ist? Da bin ich mir nicht sicher.

Aufgabe 3 ist ja machbar.

Aufgabe 2 habe ich keine Ahnung - vor allem, weil ich keine Ahnung von einstweiligen Verfügungen habe. Was in aller Welt soll ich denn da prüfen (oder wo soll ich denn anfangen zu suchen 🙁

Aufgabe 4 habe ich nicht mehr im Kopf.

Aber das Skript ist ja schon eher unpraktisch. Zumindst bin ich damit gar nicht klar gekommen. Vielleicht, weil ir die ZPO-Grundlagen fehlen, aber die sind ja im Zusatzstudium nicht enthalten, oder?

LG, Kira
 
Kira schrieb:
Wie toll, eine Leidensgenossin 🙂
Hmm,

Aufgabe 1 ist die mit der Zulässigkeit, da wollte ich einfach so Dinge wie Fristen, örtliche Zuständigkeit etc. prüfen. Muss ich da schon prüfen, ob der Kerl denn ein Arbeitnehmer ist? Da bin ich mir nicht sicher.
ja das wollte ich da natürlich schon prüfen, ist hier ja wichtig[/COLOR]

Aufgabe 3 ist ja machbar.
wahrscheinlich, habe ich noch nicht genauer untersucht[/COLOR]

Aufgabe 2 habe ich keine Ahnung - vor allem, weil ich keine Ahnung von einstweiligen Verfügungen habe. Was in aller Welt soll ich denn da prüfen (oder wo soll ich denn anfangen zu suchen 🙁
ist m.E. einfacher als es aussieht.[/COLOR]
Einstweilige Verfügung, wenn durchsetzbarer Anspruch besteht und Dringlichkeit vorliegt. Anspruch auf Teilzeit prüfen und blabla ob dringend.
Ansonsten wie Aufgabe 1

Aufgabe 4 habe ich nicht mehr im Kopf.
ich auch nicht mehr 😉 [/COLOR]

Aber das Skript ist ja schon eher unpraktisch. Zumindst bin ich damit gar nicht klar gekommen. Vielleicht, weil ir die ZPO-Grundlagen fehlen, aber die sind ja im Zusatzstudium nicht enthalten, oder?
LG, Kira
Ja das Skript gefällt mir auch nicht, die andern ArbRecht-Skripte sind besser.
 
So, nun zur EA 2 (koll. A-Recht):

Ich habe mich gestern an die Aufgabe 1 gemacht und habe hier einfach den letzten Teil der KE 2 geprüft, d.h. ob ein Arbeitskampf vorliegt und ob dieser rechtmäßig ist. Dabei habe ich nur die Punkte geprüft, die Sinn machen (z.B. Friedenspflicht, ultimo ratio Regel etc.). Und komme daher zur dem Ergebnis, dass der Arbeitskampf rechtmäßig ist und daher X keinen wichtigen Grund zur Kündigung hat, da A und B rechtmäßig am Streik teilnehmen.

Bei Aufgabe 2 muss man vermutlich für jeden Zeitabschnitt prüfen, welcher Vertrag gerade gültig ist. Habe ich aber noch zeitlich nicht geschafft.

Was meint Ihr?

LG, Kira
 
2. EA / Aufgabe 2

Hier habe ich momentan "nur" das Problem, das ich nicht weiß wie ich es aufbaue.
Ich dachte ganz grob an :
1. Prüfen ob Verbandstarifvertrag ordentlich zustande gekommen
2. Prüfen ob gültig für den Arbeitnehmer
3. Feststellen, daß Firmentarif Vorrang hat, Spezialitäten
4. Zeiträume genauer abgrenzen, m.E. kriegt er nur für August/Sept. die 21 Euro weil Nachwirkung hier nicht gilt

Wo prüfe ich das der Firmentarif ordentlich zustandegekommen ist?
Also Tarifpartner usw. Kann ich das unter 3. "nachschieben" oder macht Ihr das parallel für beide Tarifverträge am Anfang ???

Ich wollte mit dem VerbandsTV anfangen, weil ja die Frage lautet ob er daraus den StdSatz kriegt.

Anregungen, Meinungen ?
 
Eliza,

mit dem Verbandstarif anfangen klingt gut. Das wollte ich auch machen. Momentan bin ich mir nicht so sicher, wie die Allgemeingültigkeitserklärung und der Vorrang des Haustarifvertrags zueinander stehen. Eigentlich müsste ja dann trotzdem der Verbandstarif gelten, oder?

Aber vom Aufbau her dachte ich so ähnlich: Erst prüfen ob die Tarifverträge rechtmäßig sind - da gibt es ja kaum Angaben im Sachverhalt. Dann auf den Vorrang des Haustarifs und auf die Allgemeingültigkeit eingehen. Nachwirkung prüfen. Und ggf. noch den Arbeitsvertrag des MA, aber da kann ja nur nach oben hin abgewichen werden.

LG, Kira
 
Kira
Ich habe im Skript gefunden (frag mich nicht wo) daß der Haustarif Vorrang hat weil eben der speziellere (örtlich, betrieblich etc).
Ich schließe daraus, daß es dann egal ist, ob der Verbandstarif direkt abgeschlossen wurde oder über die Allgemeinverbindlichkeit vorhanden ist.
 
Eliza,

Das hatte ich auch gelesen, hatte aber gedacht, dass die Allgemeinverbindlichkeitserklärung irgendwie überwiegen könnte (ist aber wohl nicht so, habe mal ein weniger im Internet gesucht). Es ist also schon so, wie Du sagtest, dass aufgrund der spezielleren Regelung der Haustarifvertrag gültig sein dürfte.

LG, Kira
 
Ach ja, Nachtrag zur Aufgabe 1 EA 2 im Koll ARecht:

Ich bin mittlerweile der Überzeugung, dass der Streik nicht rechtmäßig ist (weil kein Schlichtungsversuch unternommen wurde) und so ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt. Aber das kann man wohl so und so sehen mit der Schlichtung.


LG, Kira
 
Kira schrieb:
Ach ja, Nachtrag zur Aufgabe 1 EA 2 im Koll ARecht:

Ich bin mittlerweile der Überzeugung, dass der Streik nicht rechtmäßig ist (weil kein Schlichtungsversuch unternommen wurde) und so ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt. Aber das kann man wohl so und so sehen mit der Schlichtung.
LG, Kira
Also ich habe mir nun einige Seiten aus den Fingern gesogen und bleibe bei der Rechtmäßigkeit, es ist ja ein Warnstreik.
Ich denke aber, daß es letztendlich "egal" ist, wenn man ordentlich begründet. Die 2.Aufgabe habe ich gestern auch "hingelabert", da ich nächstes WoEnde weg bin, muß ich mich sputen, da ich die ArbVerfR-EA ja auch noch nicht fertig habe :eek
 
ich habe auch "Kollektives Arbeitsrecht" belegt.
Meine Lösung für die 2. EA lautet:
Aufgabe 1:
- außerordentliche Kündigung nur möglich bei rechtswidrigem Streik.
- dann hab ich erstmal geprüft, ob ein Arbeitskampf vorliegt (Prüfschema letzte Seite KE2).
- dann Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfs geprüft (Prüfschema letzte Seite KE2) (==> rechtmäßig, da laut BAG für Warnstreiks während laufender Tarifverhandlungen das ultima-ratio-Prinzip nicht gilt).

Aufgabe 2:
- Verbandstarifvertrag geprüft (+)
- Schriftform + Tarifzuständigkeit der Tarifvertragsparteien für Verbandstarifvertrag geprüft (+)
- Allgemeinverbindlichkeit des Verbandstarifvertrages
- Firmentarifvertrag geprüft (+)
- Schriftform + Tarifzuständigkeit der Tarifvertragsparteien
- Tarifkonkurrenz aufgrund der Allgemeinverbindlicherklärung des Verbandstarifvertrages (+)
- Vorrang Firmentarifvertrag aufgrund des Grundsatzes der Spezialität
==> April - Juli: Vorrang Firmentarifvertrag ==> Std.-Lohn 20 €
- keine Nachwirkung ==> August - Spetember: Geltung Verbandstarifvertrag ==> Std.-Lohn 21 €

Arbietsverfahrensrecht mach ich auch: Habt Ihr da schn eine Lösung zu Aufgabe 4? Damit kann ich gar nichts anfangen:-(((

Viele Grüße

Ulrike
 
Ulrike75 schrieb:
Arbietsverfahrensrecht mach ich auch: Habt Ihr da schn eine Lösung zu Aufgabe 4? Damit kann ich gar nichts anfangen:-(((

Viele Grüße
Ulrike
Ah, noch jemand quält sich damit. 🙄
Ich sauge mir gerade was aus dem Fingern, weil m.E. in der KE nichts dazu steht 😱
Habe was gefunden, daß man an beide Gruppen widersprechen kann (neues BGH-Urteil) außer wenn was anderes vereinbart wurde .
Da was anderes vereinbart wurde, gilt der Gerichtstermin und der ist zu spät.

Deine anderen Ausführungen zu ArbRecht2 habe ich fast identisch 🙂

Prima, ich will nämlich nix mehr ändern. Da ich von Fr-So weg bin, will ich das morgen mittag versandfertig haben.
 
ich glaube, bei Aufgabe 1 (KollARecht) ist das eben das Problem, das man thematisieren muss (ob Schlichtung nötig etc.). Da gibt es in Literatur und Rechtsprechung unterschiedliche Meinungen. Insbesondere auch zu der Sonderstelltung der Warnstreiks, die ja nach neueren BAG-Entscheidungen wohl keine Sonderstellung mehr haben. Ich denke, da kann man beide Seiten vertreten, wenn begründet.

Bei Aufgabe 4 (AVerfahrensrecht) habe ich auch keine Ahnung. 1 + 3 habe ich abgehakt. Nr. 2 muss ich noch machen, aber da weiß ich zumindest, was da so ungefähr hin soll 🙂
Bei 4 stehe ich auf dem Schlauch, ich habe weder im Skript, in ZPO oder ArbGG irgendwetwas gefunden. Mal sehen, ob ich heute noch eine Erleutung bekomme ....

LG, Kira
 
ArbVerfR: Aufgabe 1 und 2 gibt je 35 Punkte, ich habe bei Nr.2 dreimal so viel geschrieben 😱 da ist ja Zulässigkeit und Begründetheit zu prüfen, habe ich bei Aufgabe 1 was übersehen ??
Habe mich im wesentlich darauf beschränkt zu prüfen, ob er selbständig oder als Scheinselbständiger zählt (das habe ich dann bejaht).

Ich hoffe schwer, daß ich eine oder beide Koll.AR-EAs bestehe, dann habe ich mein Soll erfüllt, das ArbVerfR ist nicht so meine Sache, vor allem wenn am Anfang steht, daß man eigentlich vier andere Kurse hätte lesen sollen oder so ähnlich
 
Eliza,

ich habe bei 1 viel mehr als bei 2 (da habe ich eigentlich nur §8TzBfG gepüft).

Na ja, ich hoffe, dass ich dieses Semester zumindest eine der drei EAs bestehe, dann habe ich die Klausurzulassung (dank zweier bestandener ARecht EAs).

Aber AVerfRecht nervt mich wirklich. Das Skript ist eher mäßig hilfreich, wenn immer auf dieses andere Skript verwiesen wird. Das habe ich übrigens auch gar nicht in der Kursliste gefunden. Entweder ich habe falsch gesucht oder es gibt diesen ominösen Kurs gar nicht mehr. Na ja, viuelleicht sollten sie diesen kurs mal überarbeiten ....

LG, Kira

... und heute oder morgen schicke ich die EAs weg, ich habe keine Lust mehr!
 
Eliza,

Ging mir genau so 🙁 . Nachdem ich die ersten paar Punkte sehr unbekannt fand, habe ich sicherheitshalber das Ding gleich ganz weit weg gelegt ... und bange nun. Eigentlich brauche ich nur 1 aus 3, aber ob das dieses Semester etwas wird 😕

Hast Du eigentlich zufällig den Termin für die zweite Individualarbeitsrecht EA parat?

LG, Kira
 
Kira schrieb:
Hallo Eliza,

Ging mir genau so 🙁 . Nachdem ich die ersten paar Punkte sehr unbekannt fand, habe ich sicherheitshalber das Ding gleich ganz weit weg gelegt ... und bange nun. Eigentlich brauche ich nur 1 aus 3, aber ob das dieses Semester etwas wird 😕
ist auch mein Gefühl im Moment[/COLOR]

Hast Du eigentlich zufällig den Termin für die zweite Individualarbeitsrecht EA parat?
sollte der 6.6. sein[/COLOR]
LG, Kira

Eigentlich sollte ich dieses Semester ja VerfRecht machen, aber da komme ich nicht in Tritt. Hast Du das schon erledigt ?
 
Hmm, ob ich VerfRecht nochmal machen muss entscheidet sich wohl Ende der Woche, da gibt es gerüchteweise die Ergebnisse 😱

Da weiß ich ja auch nicht, ob das etwas geworden ist *seufz*

Na ja, mache ich mal spasseshalber die EA 2 aus dem ind. Arbeitsrecht ...

Lg, Kira
 
Kira schrieb:
hmm, ob ich VerfRecht nochmal machen muss entscheidet sich wohl Ende der Woche, da gibt es gerüchteweise die Ergebnisse 😱

Da weiß ich ja auch nicht, ob das etwas geworden ist *seufz*

Na ja, mache ich mal spasseshalber die EA 2 aus dem ind. Arbeitsrecht ...

Lg, Kira
Halte DIr mal die Daumen, daß es geklappt hat.
Willst Du nicht spaßeshalber die VerfR-EA aus diesem Semester machen, stöhn :eek
 
Eliza,

nachdem VerfRecht geklappt hat, lehne ich Dein Angebot dankend ab 😀

Aber es hilft da wirklich, sich ganz eng an die Schemata zu halten, die in den KEs sind. Zumindest war das meine Strategie. Obwohl ich dann manchmal viel Zeugs geprüft habe, was ich unnötig fand. Aber anscheinend hat mich das Schemata daran gehindert, die Hälfte der wichtigen Dinge wegzulassen, weil ich sie für banal gehalten habe.

Jetzt überlege ich, ob ich doch im SS schon Arbeitsrecht schreibe ...

LG, Kira
 
Jetzt wirds spannend.
Die Musterlösung zur EA in Arbeitsverfahrensrecht hat irgendwie auch wenig mit meiner Lösung gemein 😛
Ich Frage mich, ob das irgendwo im Skript vorkommt 😕

Zum Glück sieht es bei der 2.EA zum Koll.Arbeitsrecht besser aus.
Ich denke, 1 von den 3 EA's zu bestehen und das würde reichen :eek
 
Ich bin auch ganz glücklich. Habe 82% erreicht.
Hoffen wir, dass die zweite EA ähnlich gut gelaufen ist; dann steht einer erfolgreichen Klausurteilnahme im September nichts mehr entgegen.

Genießt das traumhafte Wetter,
JHK
 
Tja, da komme ich mir mit meinen 69% ganz schäbig vor ... aber der Korrektor ist echt mal toll! Ganz detaillierte Aufschlüsselung und noch eine Bewertung, was gut und schlecht war :respekt:

So, jetzt habe ich meine Zulasung *freu*

Bin aber trotzdem mal gespannt, was bei Arbeitsverfahrensrecht rauskommt - da ist ja die Musterlösung um einiges von meiner Lösung entfernt 😕


Lg, Kira
 
Eliza,

die anderen beiden EAs (Koll Arecht 2 und AVerfRecht) habe ich nun auch zurück bekommen.

KollArecht 2 habe ich bestanden und schon wieder eine Korrektur von meinem neuen Lieblingskorrektor bekommen 🙂

AVerfRecht habe ich teilweise erheblichen Punktabzug bekommen - ich habe diese ganzen ZPO-Dinge natürlich nicht geprüft. Na ja, hat dann gerade so geklappt - aber da muss ich mal ganz gründlich die Musterlösung durcharbeiten :-(

LG, Kira
 
Hallo Eliza,

die anderen beiden EAs (Koll Arecht 2 und AVerfRecht) habe ich nun auch zurück bekommen.

KollArecht 2 habe ich bestanden und schon wieder eine Korrektur von meinem neuen Lieblingskorrektor bekommen 🙂
ja der ist toll, ich habe 79%[/COLOR]

AVerfRecht habe ich teilweise erheblichen Punktabzug bekommen - ich habe diese ganzen ZPO-Dinge natürlich nicht geprüft. Na ja, hat dann gerade so geklappt - aber da muss ich mal ganz gründlich die Musterlösung durcharbeiten :-(
dito 😱 [/COLOR]
Zuerst hatte ich 41 Punkte, dann hat er wohl gemerkt daß die Musterlösung keiner erreicht ??? und hat auf 50% hochkorregiert.

LG, Kira
Hi Kira,
ich war eine Woche im KH, deshalb jetzt erst meine Reaktion.
Kann mich Deinen Ausführungen nur anschließen
 
Weiterführung für WS 06/07

Hallo,

ist in diesem Semester noch jemand dabei und sitzt an der EA 1 "Versetzung im Seniorenheim" et al. (3 Fragen) ? Habe einen ersten Lösungsansatz auf Basis §§ 99, 95 BetrVG, den ich gern dikutieren würde...

Gruß,
Uwigel
 
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