Anrechnung von Studienleistungen für BoL-Studium

Dr Franke Ghostwriter
Anrechnung von Studienleistungen für BoL-Studium

Liebe Mitstreiter,

folgende Antwort habe ich vom Prüfungsamt ReWi auf meine per Mail gestellte Frage erhalten, ob ich das richtig sehe, dass Studienleistungen nur auf Antrag hin angerechnet werden.

Ich hoffe, damit sind einige Unklarheiten und Ungereimtheiten, die hier diskutiert wurden, bereinigt.

Herzliche Grüße
Dieter

Sehr geehrter Herr Welzel,

so ist es!
Sie müssen die Anrechnung beantragen. Wenn eine Leistung angerechnet wird, erlischt im Gegenzug der Prüfungsanspruch. Der Antragsteller kann also in dem Fach, dass ihm angerechnet wurde, keine Modulabschlussklausur mehr schreiben. Für den Fall, dass jemand - genug Zeit hat- und sehr gut ist, kann es daher sogar nachteilig sein, sich eine Leistung anrechnen zu lassen, da eine Anrechnung in der Regel ohne Note erfolgt (nur identische, an der Fernuni erbrachte Leistungen werden mit Note angerechnet)und der Antragsteller im Gegensatz dazu im Rahmen einer Prüfung ggf. sehr gut punkten könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Altenbrandt
 
Anrechnung von Studienleistungen

Hallo Dieter,

abermals vielen Dank für deinen Einsatz und für die Veröffentlichung zur Klarstellung.

Dies war genau der Grund, warum ich zunächst mal (sozusagen bei meiner Immatrikulation) keinen Antrag gestellt habe, meine Scheine aus dem jur. Studium anrechnen zu lassen.

Mittlerweile, also nachdem ich hier fast ein Semester absolviert habe, bin ich jedoch zu der Auffassung gekommen, dass ich mir die Scheine alle anrechnen lasse und von meinen Anrechnungsmöglichkeiten Gebrauch machen werde.

Nachdem ich hier mit einigen Kommilitonen über den Umfang und die Qualität der Module diskutiert sowie eigene Erfahrung bei dem Absolvieren von Modulen gemacht und mir dann die Noten (u.a. auf deiner HP) angesehen habe, bin ich davon überzeugt, dass es keine scheinbar "einfacheren" Module hinsichtlich der Notengebung gibt. Folglich kann man bei den rechtswissenschaftlichen Modulen den Notendurchschnitt "nicht zwingend in die Höhe schrauben", selbst wenn man denkt, man sei besonders gut (nosce te ipsum). Ferner ist zu bedenken, dass, wenn man auf die Anrechnungsmöglichkeit verzichtet und die Modulabschlussklausur schreibt, doch einige Zeit u.a. wegen der Prüfungsvorbereitung verliert.

Daher kann ich auch nur raten, von den Anrechnugsmöglichkeiten Gebrauch zu machen und seine Energie auf die anstehenden, restlichen Module zu verwenden, zumal die Module nicht weniger werden, wenn man den Master im Blick hat.

Viele Grüße
 
Maverik,

ich teile Deine Einschätzung, dass es grundsätzlich sinnvoll ist, von Anrechnungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen. Aber immerhin ist jetzt auch klar, dass jeder BoL-Fernstudent selbst entscheiden kann, ob er Prüfungsleistungen anrechnen lässt oder nicht. Er muss diese Entscheidung lediglich treffen, bevor eine Klausur schreibt.

Herzliche Grüße
Dieter
 
ich verfolge die Diskussion mit Spannung, wobei mich die Option zur Anrechnung von Scheinen aus dem Jura-Studium sehr interessiert. Mein Jura Studium an der Uni habe ich kurz vor dem 1. Staatsexamen abgebrochen, bin aber scheinfrei. Dieses führt dazu, dass ich mir eine Menge Module im BoL anrechnen lassen könnte. Leider ist es jedoch auch so, dass ich nicht unbedingt das ganze Wissen aus den Jura-Studienzeiten noch parat habe, so dass ich bisher der Meinung war, dass es nicht schaden kann, alle Module auch noch einmal in Hagen zu absolvieren. Das Durcharbeiten der Module ist das eine, die Vorbereitung auf die Abschlussklausuren ein ganz anderes Thema. Ich tendiere mitlerweile dazu, die Module von denen ich denke, dass ich Lücken habe, selbständig zu wiederholen. Dieses kann durch Belegung des entsprechenden Kurses an der Fern-Uni geschehen, alternativ dazu bietet sich aber auch das eine oder andere Lehrbuch an. Dadurch könnte ich mir insbesondere die sehr zeitintensive Vorbereitung auf die Abschlussklausuren sparen und auch ich denke nicht, dass es besonders wahrscheinlich ist, diese so "super-gut" zu bestehen, als dass unter diesem Aspekt eine Anrechnung von Leistungen "ohne Note" Nachteile mit sich bringen würde. Fraglich ist für mich jedoch nach wie vor das Thema der Bachelor-Arbeit, bzw. die geforderten Inhalte. Wenn es denn so ist, dass die Bachelor-Arbeit einen klaren Zivilrechtlichen Schwerpunkt haben wird, dann könnte ich z.B. die Module zum Strafrecht und zum Ö-Recht ein wenig "lockerer" angehen,(nur so eine Idee) und zusehen, dass ich mich in erster Linie auf den Rest (BGB, BWL und Wahlmodul) konzentriere...... Ich denke, damit ließe sich erheblich was an Zeit sparen. Mich würden eure Meinungen dazu brennend interessieren? Grüße Sven
 
Sven,

also ich muss ehrlich sagen: Wenn ich diese Möglichkeit hätte, würde ich sie auf jeden Fall wahrnehmen.
Wie du sagst, es ist schon wichtig, sich die Inhalte trotzdem anzueignen. Aber wenn ich mir vorstelle, ich könnte dies ohne den Klausurstress tun... traumhaft. Dann macht es doch gleich viel mehr Spaß!

Ich würde mir an deiner Stelle alles anrechnen lassen, was geht.

Lieben Gruß
Heike
 
Heike,

du hast im Prinzip sicher Recht. Ich fand´die Abschlussklausuren jedoch immer auch eine gute und vor allem objektive Möglichkeit der "Eigenkontrolle". Es ist jedoch auch so, dass ich so einige Wochen darauf verwenden muss, mich vorzubereiten. Und wenn ich im März an BGB2 und damit verbunden der ZPO denke, dann wird mir ganz schlecht🙁.

Ich werde nochmals darüber nachdenken, ob ich schreibe, oder mir einfach BGB2 und das was sonst noch so geht anrechnen lasse.

Sven
 
Bol zusätzlich

Hallo,

ich hab auch mal ne Frage an die Experten. Ich überlege, ob ich zusätzlich zu BWL noch Jura studieren soll. Ich könnte mir ja einiges aus BWL anrechnen lassen. Das ist soweit auch klar.

Muß ich die verbleibenden Module in einer bestimmten Reihenfolge belegen, also erst die aus dem GS und dann erst die aus dem HS oder ist das völlig wurst ? Wenn ich mit Bol anfange, will ich bei BWL schon im HS sein und da wäre es besser, wenn ich komplementär zum HS was belegen könnte.

Kerstin
 
Sisa,

im Prinzip ist es egal, welche Reihenfolge du wählst. Ich halte es allerdings für sinnvoll, in einer gewissen Reihenfolge zu belegen, weil du viele Inhalte aus den GS-Kursen für die darauf aufbauenden HS-Kurse benötigst.
Z.B. brauchst du das grundlegende Wissen aus BGBI für alle weitere Kurse.

Lieben Gruß
Heike
 
Wenn ich Recht II im März bestehe, kann ich mir BGB I auch anrechnen lassen. Ist das Propädeutikum für das Studium irgendwie von Bedeutung ?
Das könnte ich mir anrechnen lassen, wenn mein BWL-Studium abschließe.
Damit kann ich so gar nichts anfangen.

Viele Grüße.

Kerstin
 
Das Propädeutikum ist ein reiner Einführungskurs. Hier werden schon einige grundlegende Dinge vermittelt. Allerdings nichts, was nicht in den anderen Kursen viel ausführlicher nochmal behandelt wird. D.h., du verpasst absolut nichts, wenn du das Prop. nicht belegst.
Kannst es dir also getrost anrechnen lassen!

LG
Heike
 
Kerstin,

sisa schrieb:
Ist das Propädeutikum für das Studium irgendwie von Bedeutung ?
Das könnte ich mir anrechnen lassen, wenn mein BWL-Studium abschließe.
Damit kann ich so gar nichts anfangen.
Ich teile die Auffassung von Heike, dass Du Dir mit abgeschlossenem BWL-Studium, das Propädeutikum "getrost" anrechnen lassen kannst. Allerdings solltest Du Dir zumindest die Kursmaterialien durch Belegen des Kurses besorgen, da die KE zu Strafrecht auch für das Modul 8 (Strafrecht) klausurrelevant ist und nennenswerte Teile des Stoffes im Modul 8 nicht wiederholt werden. Außerdem ist auch die KE 5 sehr hilfreich (Gutachterstil, Auslegungsmethoden etc).

Herzliche Grüße
Dieter
 
Dieter,

danke für Deine Bemühungen / Nachfragen. Ich kann die Antwort aber nicht so ganz nachvollziehen: Ich habe nie (weder schriftlich noch mündlich) einen Antrag auf Anrechnung von Propädeutikum und BGB I gestellt - erst bei der Anmeldung zur Klausur hieß es, dass ich diese nicht schreiben kann, weil die Kurse angerechnet wurden. Und diese Kurse gibt es - zumindest so eins zu eins - ja gar nicht im WiWi - Studium an der FernUni.

Nun ja, jetzt fange ich auch nicht mehr der Klausurvorbereitung an - die Sache habe ich abgehakt. Aber bei Gelegenheit (nämlich wenn unser Umbau fertig ist und ich endlich wieder ein Arbeitszimmer habe, in dem ich meine Unterlagen finden kann!) werde ich da nochmals bei der FU nachfragen.

Grüße,

Daniela
 
Daniela,

das klingt bei Dir kurios. Anrechnung ohne Antrag dürfte es garnicht geben. 😕

Ich glaube, dass Du in diesem Fall gute Chancen hättest, die nicht beantragte Anrechnung stornieren zu lassen. Gleichwohl würde ich Dir angesichts der schlechten Notenspiegel eher davon abraten. Wenn Du die EAs machst, dürfte das für den Stoff zu verinnerlichen reichen und Du hast nicht den Klausurstress und -frust.

Herzliche Grüße
Dieter
PS: Drück Dir die Daumen, dass Du bald wieder an Deine FernUni-Unterlagen kannst. Solltest Du nochmals beim Prüfungsamt nachfragen, wäre es nett, wenn Du die Antwort hier bekanntgeben würdest.
 
ich überlege schon seit längerem an die Fernuni Hagen zu wechseln, um den BoL zu machen.
Vorausgesetzt ich bekäme einen Vollstudienplatz im WS 06/07 und würde mich einschreiben, was sollte man sich anrechnen lassen und was nicht?
Ich studiere derzeit noch Jura an einer Uni und habe alle kleinen Scheine, sprich das Vordiplom, in der Tasche. Jetzt hatte ich eig. nicht geplant (noch) 3 Jahre zu studieren.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, würde mir vieles angerechnet werden, aber ohne Note. Das hat den Vorteil, dass man schneller durch die Module kommt, weil man klausurenmäßig durch ist (sollten "nur" nachgearbeitet werden), d.h. aber dass sich der Bachelor-Abschluss aus den restlichen Modulen, bei denen ein Leistungsnachweiß noch erbracht werden muss, + der Bachelor-Arbeit zusammensetzt, richtig?
Was kann man daher getrost weglassen (wenn man bereits Jura studiert)und was sollte man aus Sicht eines ehrgeizigen Menschen - trotz Anrechnungsmöglichkeit - dennoch mal belegen, um sich den Abschluss nicht notenmäßig zu versauen, oder sollte man - wenn man einen guten Abschluss anstrebt, tatsächlich alles belegen?

Wäre für jeden ernst gemeinten Rat dankbar.

Gruß,
Palandt
 
Anrechnung von Studienleistungen

Hallo Palandt,

also, dass dir "vieles angerechnet wird", da muss ich dich leider enttäuschen. 🙁 Was dir angerechnet werden kann, kannst du § 6 II der Prüfungsverfahrensordnung entnehmen (siehe https://www.fernuni-hagen.de/ dann unter FB Rechtswissenschaften, Zentralbereich, Prüfungsordnungen ...). In Abs. 7 heißt es: "... Übungsscheine für Anfänger ... werden nicht angerechnet."

Wenn du doch jetzt schon deine kleinen Scheine hast, dann bist du doch im Thema. Dann rate ich dir: hau´ einfach rein und erschlag´ so schnell wie möglich alle großen Scheine. Denn dann bekämst du die Module M1, M2, M4, M5, M8 und M12 angerechent. Außerdem müsstest du nur noch bei M9 das Tagesseminar belegen.

Für die große Scheine benötigst du wahrscheinlich zwei Semester, für die ganzen Module benötigst du bestimmt die gleiche Zeit (wahrscheinlich eher länger, denn aus meiner Sicht ist das BoL-Studium wesentlich arbeitsintensiver als das jur. Studium). Vorteil wäre jedoch, dass dann die Noten nicht angerechnet werden und die - normalerweise etwas besseren Noten des wirtschaftwissenschaftlichen Bereichs - mehr Gewicht für die Gesamtnote BoL bekommen (siehe dazu ansonsten meinen Beitrag Nr. 2 in diesem Diskussionsforum).

Wenn du jetzt, also nach den kleinen Scheinen, wechselst, sieht es mau aus, weil deine bisherigen Leistungen - zumindest so wie ich die Prüfungsverfahrensordnung verstehe - nicht gewürdigt werden und unter dem Tisch fallen. Das hieße dann für dich aber auch, dass du alle Module belegen und bezahlen müsstest.

Allerdings möchte ich folgendes hinzufügen: ich bin nicht Mitarbeiter des Prüfungsamtes. Von daher kann ich dir nur aus meiner Erfahrung heraus einen Tipp geben. Um auf "Nummer Sicher" zu gehen, solltest du dich dann noch mal bei Prüfungsamt erkundigen, ob es von den dargestellten Regelungen nicht doch noch Ausnahmen gibt.

Hoffe, konnte dir trotzdem etwas weiterhelfen.
 
Palandt,

willkommen bei studienservice. Hast Dir einen aussagekräftigen Nickname zugelegt. Willst Du Dich auf BGB spezialisieren?

Zu Deinen Fragen:
Ich bin mir mit der Terminologie "kleine Scheine" nicht ganz sicher. Aber wenn ich das richtig in Erinnerung habe, sind das die Anfängerübungen/-scheine und gibt es noch die "großen Scheine", welche die Fortgeschrittenenübungen/-scheine darstellen.
Wenn dem so sein sollte, dann bekämst Du nichts angerechnet. Am Besten schaust Du Dir mal selbst § 6 der Prüfungsverfahrensordnung an: https://www.fernuni-hagen.de/REWI/Vorlagen/PVO_LLB.pdf
Solltest Du dann diesbezüglich noch Fragen haben, wäre wohl eine Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsamt (https://www.fernuni-hagen.de/REWI/pruefungsamt.htm) sinnvoll.

Wenn Du nicht aus BaFöG-Gründen Vollzeitstudent werden musst, dann würde ich Dir aber empfehlen, Dich als Teilzeitstudent zu immatrikulieren. Denn die Vorteile überwiegen dann m.E. eindeutig: Studiengebühren für Langzeitstudenten werden erst später relevant, Studiengebühren für Zweitstudium betragen nur die Hälfte, Bearbeitungszeit für Bachelorarbeit ist länger. Wieviele Kurse Du tatsächlich belegst und bearbeitest, ist davon völlig unabhängig.

Solltest Du Studienleistungen angerechnet bekommen, so empfehle ich Dir gleichwohl die Kurse entweder zu belegen oder anderweitig zu besorgen (z.B. gebraucht von einem anderen Studenten). Auf diese Weise kannst Dein diesbezügliches Wissen noch einmal auffrischen und sicherstellen, dass Dir nicht irgendwelches Grundlagenwissen doch fehlt. Außerdem lernst Du damit gleichzeitig auch den FernUni-Stil kennen.

Ich hoffe, das hilft Dir etwas weiter.

Beste Grüße
Dieter
 
Lieber Dieter,

sehe das ebenso und bekäme in meinem Fall wohl 8 Kurse/Module angerechnet aus meinem Management Studium vorher.

Frage daher, da steht nun im Schrieb des PA, sie würden mir wohl "voraussichtlich" xyz anrechnen. Ist das fix und nur Verwaltungssprache oder kann man such auch nach Vorab-Auskunft nich sicher sein (dazu: was heißt in diesem Zusammenhang einen Antrag stellen nach erfolgter Einschreibung - genügt hier ein formloser Brief?!).

Zweitens sagtest Du angerechnete Kurse dennoch bearbeiten im Sinne der Stoffvermittlung. Sehe ich auch als richtig an, nur kann man sich gleichzeitig sagen wir für 4 Module anmelden zum WS 07/08, davon aber nur 2 belegen mit EA und Klausur und die anderen beiden aus Lernzwecken nur so "bestellen" oder hänge ich dann drin und die Anrechnung würde so evt. sogar überschrieben?!

In Ergänzung, wo bekäme man die Sachen sonst her oder hat die FU so eine Art "Shop", wo man es nur bestellen kann? Bei Ebay zerfledderte und u.U. unvollständige Blättersammlungen wären mir nicht so lieb.

Danke für' Helfen!
LG, Stephan

PS: Wo stehen eigtl. die Wahlmodule mal gelistest, damit ich mal die Inhalte und Möglichkeiten sehe, über die HP kommt immer "hier wird gearbeitet".
 
Zweitens sagtest Du angerechnete Kurse dennoch bearbeiten im Sinne der Stoffvermittlung. Sehe ich auch als richtig an, nur kann man sich gleichzeitig sagen wir für 4 Module anmelden zum WS 07/08, davon aber nur 2 belegen mit EA und Klausur und die anderen beiden aus Lernzwecken nur so "bestellen" oder hänge ich dann drin und die Anrechnung würde so evt. sogar überschrieben?!

In Ergänzung, wo bekäme man die Sachen sonst her oder hat die FU so eine Art "Shop", wo man es nur bestellen kann? Bei Ebay zerfledderte und u.U. unvollständige Blättersammlungen wären mir nicht so lieb.
Erst wenn Du Dich zur Klausur anmeldest (und nicht wieder abmeldest) hängst Du drin 🙂 ansonsten kannst Du belegen was Du willst und auch EAs einschicken.

Hier beim Stuse gibts auch einen Markt für gebrauchte oder auch ungelesene Skripte.
 
leute,

ich bin neu hier und habe mich erstmal nur wegen der infos angemeldet (habe jedoch immer mitgelesen)
vorher bitte ich um entschuldigung falls ich hier falsch sein sollte!!!

zurzeit studiere ich jura auf 1.staatsexamen und bin fast scheinfrei.
da ich mir jedoch nicht sicher bin ob ich das 1.staatsexamen schaffe, würde ich mir quasi eine absicherung verschaffen bevor ich mich daran wage.

ich bin mir bewusst, dass man einen antrag auf anerkennung bereits erbrachter leistungen einreichen muss.
auch weiss ich dass er formlos sein muss, aber was genau muss ich da nun reinschreiben?
muss ich da einfach nur reinschreiben "... ich beantrage die anerkennung meiner leistungen" oder muss da neben beglaubigten kopien dieser auch noch was anderes beigefügt werden wie z.b. eine gegenüberstellung oder ähnliches?
andere fachbereiche haben so musterformulare für die anerkennung, REWI hats nicht. warum?! 🙄
wäre vllt nicht schlecht so ein muster zu sehen.

ich bedanke mich schonmal bei euch
 
Wenn Du eingeschrieben bist, dann reicht ein formloser Antrag. Du musst nur ´reinschreiben, welche Module Du anerkannt haben willst und beglaubigte Kopien beifügen, also.....

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Anerkennung folgender Module:

Modul....;
Modul...;
Modul...

Anbei meine beglaubigten Kopien der abgelegten Prüfungsleistungen im Fach Rewi an der Universität.........


Mit freundlichen Grüßen"




Wenn Du Dir weiterhin noch unsicher bist, dann ´ruf einfach das PA - REWI an. Nimm´am besten Frau Vaerst. Die ist sehr kompetent und hilfsbereit.

Frohes Schaffen!
zephyr
 
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