Anrechnung mit/ohne Note

Dr Franke Ghostwriter
ich muss leider das 100. Thema zur Anrechnung von Studienleistungen eröffnen. 😕

Ich habe an der Fernuni BWL/VWL studiert und im Vordiplom noch die guten alten Fächer wie BWL X sowie Recht I und II gehabt. Laut PO kann ich mir diese als Propädeutikum, BGB I und die vier Wiwi-Module anrechnen lassen. Ich habe leider in den offiziellen Quellen nichts dazu gefunden, ob diese nur als bestanden gewertet oder mit Note anerkannt werden.

Nach älteren Beiträgen hier im Forum scheint es so, dass die Rewi-Module ohne, die Wiwi-Module mit Note anerkannt werden. Ist das (noch) so?

Hat jemand einen Tip/Link, welches Fach in welchem Modul aufgegangen ist?

Muss man sich eigentlich zwingend alle an der Fernuni absolvierte Fächer anerkennen lassen oder könnte man auch ein Fach mit schlechter Note nochmal schreiben? Im optimalen Fall gelten die bestandenen EAs der alten Fächer auch für die Klausurzulassung der Module?

Wäre super, wenn mir da jemand helfen könnte.

Vielen Dank und viele Grüße
Frank
 
Frank,

die BWL-Module werden Dir mit Note anerkannt. Propädeutikum und BGB I müssten ohne Note angerechnet werden, weil das ja nicht identische Fächer zu Recht I und II sind. Ich habe es umgekehrt gemacht, BGB I-III im Bachelor of Laws und habe mir in BWL Recht I und II anrechnen lassen, ohne Note.

Die BWL-Module kannst Du - glaube ich - nur nochmal schreiben, wenn Du dort durchgefallen bist (aber über die Ausgleichsregel damals keine Wiederholung mehr machen musstest). Die bereits absolvierten EA würden dann weiterhin für die Zulassung gelten. Zur Anrechnung besteht - in Deinem Fall - für Propädeutikum und BGB I keine Pflicht. Allerdings hast Du hier ja keinen Nachteil, weil das Ganze ohne Note angerechnet wird. Ich würde Dir empfehlen, die Anrechnung so zu machen, was Besseres kann Dir für Propädeutikum nicht passieren. Allerdings würde ich Dir empfehlen, das als Wiederholer bzw. trotzdem nochmal zu belegen, um den Gutachtenstil zu üben, den Du ja in BWL m.W. nicht hattest.

LG
Franzi
 
Franzi,

schonmal vielen Dank für Deine Hilfe. Die beiden Rewi-Module möchte ich mir auf jeden Fall anrechnen lassen. Es ist aber sicher sinnvoll, die Module trotzdem durchzuarbeiten, da Recht I und II doch schon etwas länger her sind und die Inhalte sich ja auch nicht eins zu eins decken.

Die Noten der Wiwi-Module sollten dann ja aus den entsprechenden Fächern kommen:

BWL I -> Externes Rechnungswesen (31011)
BWL II -> Finanzierungs- und entscheidungstheoretische Grundlagen (31021)
BWL III -> Internes Rechnungswesen (31031)

Wie aber setzt sich dann die Note für die "Einführung in die Wirtschaftswissenschaft" (31001) zusammen? Oder wird das Modul auch ohne Note anerkannt?

Viele Grüße
Frank
 
Ach, Einführung in die Wirtschaftswissenschaft habe ich ganz vergessen... Das wird Dir ohne Note anerkannt, wenn Du das Vordiplom bestanden hast (scheint ja so 😀). Du kannst dir darüber hinaus auch überlegen, ob Du Dir vom BWL-Studium zwei Wahlmodule im BoL anrechnen lassen willst. Das spart Geld und Dir ein zusätzliches Semester....

Kommt hin mit den BWL I-III Modulen.

LG
Franzi
 
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