Wer kennt sich denn im Gegensatz zu mir ein wenig mit Familienrecht aus ?
Aktueller Anlaß: Diskussion um die Anfechtung der Vaterschaft
Ich Frage mich:
Wer kennt die gestrige Entscheidung (vom 13. Februar 2007) näher ?
Aus den Nachrichten werde ich nicht ganz schlau:
- Einerseits soll die aktuelle Gesetzeslage unbefriedigend sein, weshalb das BVerfG dem Gesetzgeber auch aufgibt, das materielle Recht zu ändern, damit der Rechtsweg zu Anfechtung der Vaterschaft einfacher gangbar wird
- andererseits hatte der Kläger aber Pech. Der hat unter dieser unzureichenden Gesetzeslage ganz konkret gelitten, eine zukünftige Gesetztesänderung wird ihm aber nichts nützen ... ?
Also entweder verfassungswidrig - dann muß das auch für den Kläger gelten, oder aber nicht ?
Aktueller Anlaß: Diskussion um die Anfechtung der Vaterschaft
Ich Frage mich:
- Will ein Vater oder eine Mutter die Vaterschaft des Kindes anfechten, werden dann auch die Interessen des Kindes ausreichend vertreten ? Oder liegt hier nicht ein massiver Interessenskonflikt vor, wenn der Vater seine eigene Vaterschaft anficht und gleichzeitig als gesetzlicher Vertreter des Kindes (zusammen mit der Mutter) handelt ? Übernimmt in einem solchen Fall ein Dritter die Vertretung der Kindesinteressen ? Praktisch gesehen dürfte es doch illusorisch sein, daß sich Vater und Mutter auch nur annähernd einig sind und deshalb wohl auch zu keiner gemeinsamen Entscheidung kommen werden, wie das Kind zu vertreten ist, wenn einer von beiden in den Raum stellt, er sei betrogen worden ...
- Wie verhält es sich mit der Ausschlußfrist für die Anfechtung ? Die beträgt zwei Jahre, beginnend mit der Kenntnis der zur Anfechtung berechtigenden Umstände. Ich würde ja aus dem Bauch heraus eine zweijährige Frist, beginnend mit der Geburt des Kindes, für sinnvoll halten. Bei der Frage der Vaterschaft geht es doch nicht nur um die nackte genetische Verwandtschaft - auch wenn ein Kind zusammen mit dem nicht leiblichen Vater über längere Zeit in der Familie zusammen gelebt hat, sieht es den "Vater" als seinen Vater an und somit als die eine der zwei wichtigsten Bezugspersonen in seinem Leben. Wird diese Beziehung zerstört, dann steigt die Gefahr, daß das Kind später eine seelische Störung mit Krankheitswert entwickelt, erheblich. Muß man das nicht eine Art "Vertrauenstatbestand" nennen, der die Anfechtung ausschließt ? Und ist nicht auch die Familie von Verfassungs wegen geschützt ? Ich höre in der Diskussion aber immer nur, es ginge auf der einen Seite um die Rechte des Anfechtenden und auf der anderen Seite nur um das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung ...
Wer kennt die gestrige Entscheidung (vom 13. Februar 2007) näher ?
Aus den Nachrichten werde ich nicht ganz schlau:
- Einerseits soll die aktuelle Gesetzeslage unbefriedigend sein, weshalb das BVerfG dem Gesetzgeber auch aufgibt, das materielle Recht zu ändern, damit der Rechtsweg zu Anfechtung der Vaterschaft einfacher gangbar wird
- andererseits hatte der Kläger aber Pech. Der hat unter dieser unzureichenden Gesetzeslage ganz konkret gelitten, eine zukünftige Gesetztesänderung wird ihm aber nichts nützen ... ?
Also entweder verfassungswidrig - dann muß das auch für den Kläger gelten, oder aber nicht ?