Anerkennung von Recht I + II

Dr Franke Ghostwriter
ich habe mich fürs nächste Semester in den Dipl.-Kauffrau-Studiengang eingeschrieben. Da ich bereits im BoL bisher BGB I und III absolviert habe, wurde mir das (neue) Modul Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrecht ohne Note für den Dipl-Kauffrau anerkannt. Finde das bißchen komisch, da ja zurzeit (bis SS2007) noch Recht für Wirtschaftswissenschaftler I und II geschrieben werden können und m.E. früher Recht I dem BGB I-Modul und Recht II dem BGB II-Modul gleichstanden (BGB II ist bei mir noch in Arbeit).

Hat jmd. sich mal BGB I und II aus dem BoL für den Wiwi-Studiengang als Recht I und II anrechnen lassen? Wenn ja, wurde die Note mit übernommen oder wurde es lediglich ohne Note anerkannt? Eigentlich sollten doch die Noten übernommen werden, da BGB I und II tiefgehender sind als Recht I und II.

Gruß
Franzi
 
Franzi,

daß Recht2 inhaltlich BGBII gleicht, halte ich aber für ein Gerücht.
REcht2 geht es doch mehr um Unternehmensrecht.

Dagegen ist Recht1 m.E. eine Mischung aus BGBI-III aber eben nicht so tiefgehend, so daß im umgekehrten Fall nur BGBI anerkannt wird.
 
Franzi,

meinem Freund wurden Recht 1 und 2 anerkannt. Mit Note wird nur anerkannt, wenn die Faecher identisch sind wie z.B. BWL 1 - 3.

Hier in diesem Fall wurde ihm Recht ohne Note angerechnet. Es ist daher wurscht, ob du dir Recht 1 und 2 oder PWR anrechnen laesst.
 
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