allg. Fragen Gutachtenstil

Dr Franke Ghostwriter
Nachdem ich hier schon lange mitlese, muss ich jetzt auch mal eine 'allgemeine' Frage loswerden.

Ich weiss, es ist schon zig-mal gefragt und diskutiert worden, aber trotzdem würden mich noch mal 'frische' Antworten sehr interessieren.

Ich habe so mit Ach und Krach die Zulassung für BGB I geschafft. Mein größtes Manko ist nach wie vor der Gutachtenstil.

Ich weiss, dass ich von der Struktur her noch sauberer werden kann / muss und ich weiss auch, wo ich das nachlesen kann im Skript und in Büchern.

Aber worüber ich mittlerweile echt am Verzweifeln bin: ich durchblicke einfach nicht, was man als gegeben betrachten darf und was man prüfen muss.

Also entweder es liegt an mir oder Prüfer / Musterlösungen sind da sehr subjektiv und jeder macht es anders?

Nur mal so ein paar Beispiele (nicht ausschließlich auf BGB I bezogen):
* Wenn im Sachverhalt "Peters Jacke" steht, kann man als gegeben betrachten, dass Peter Eigentümer der Jacke ist; wenn da steht "Klaus nimmt sich die Jacke und zieht sie an" muss man prüfen, ob Klaus der Besitzer ist. Warum ist das eine selbstverständlich und das andere muss erst geprüft werden?
* Körperverletzung (Übungsfall im Prop.): warum muss man in epischer Breite prüfen, ob es sich beim Opfer um eine 'andere Person' handelt, aber die Prüfung der Tat (und damit der Kausalität) kann man in einem Nebensatz abhandeln. ok - ist jetzt etwas übertrieben von mir.
* andere BGB-Fälle: wenn im Sachverhalt steht: "Claudia schreibt eine Postkarte an Anja und Anja bekommt und liest diese Postkarte": bei dem einen Prüfer reicht es, wenn man die Willenserklärung selber (also innerer und äußerer Tatbestand) prüft; bei dem anderen Prüfer muss man im Gutachten umständlich prüfen, ob die Willenserklärung denn auch abgegeben und empfangen wurde...

Ich hoffe, mein Problem ist klar geworden. Über Antworten, Tipps und Tricks würde ich mich sehr freuen!

Wie sind Eure allgemeinen Tipps zum Erlernen des Gutachtenstils? Ich habe die Skripte und ein paar Bücher, ausserdem habe ich versucht, nach Möglichkeit Aufgaben einzureichen und die Anmerkungen der Korrektoren zu beherzigen. Fernuni und Selbststudium ist ja schön und gut, aber vielleicht gucke ich für den Gutachtenstil doch mal nach einer Präsenzveranstaltung, die mich weiterbringt... oder suche eine Lerngruppe, der es auch so geht...
 
Ich hab zwar noch nicht so viel Erfahrung und auch erst eine EA korrigiert zurück bekommen, aber eine Idee ist schon mal, dass man zum Beispiel beim Fall "Claudias Postkarte" zumindest Zugang und Abgabe erwähnen sollte.Weglassen sieht ja für den Prüfer eher so aus, als wüsste man nicht, dass das auch entscheidende Punkte sind.

...So... und richtig gute Tipps und Tricks würden mich auch sehr interessieren 🙂
LG Maria
 
Dann würde ich euch Seminare von der Fernuni empfehlen.

Ich bin echt sehr froh das ich die besucht habe.

Ich war jetzt schon ein paar mal in hagen (bürgerliches recht I) und 2 mal in leverkusen für prop. und ohne diese seminare wäre ich glaube ich völlig aufgeschmissen!
 
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