Habe Recht noch nicht belegt, aber gerade ein aktuelles Problem, wo ihr mir vielleicht weiter helfen könnt:
betrifft Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bei (fristloser) Kündigung
SGB III § 143a
Hat der Arbeitslose...eine Abfindung... erhalten, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Ende des Arbeitsverhältnisses an bis zu dem Tage, an dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung dieser Frist geendet hätte.
EStG § 3 Steuerfreie Einnahmen
9. Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten .... Auflösung des Dienstverhältnisses, höchstens jedoch 8181 Euro
Müsste ich die Abfindung (deutlich weniger als 8181€) dann aufs Arbeitslosengeld anrechnen lassen, oder eben nicht?
Wer kann mir helfen?
Danke,
Iris Elisabeth
betrifft Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bei (fristloser) Kündigung
SGB III § 143a
Hat der Arbeitslose...eine Abfindung... erhalten, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Ende des Arbeitsverhältnisses an bis zu dem Tage, an dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung dieser Frist geendet hätte.
EStG § 3 Steuerfreie Einnahmen
9. Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten .... Auflösung des Dienstverhältnisses, höchstens jedoch 8181 Euro
Müsste ich die Abfindung (deutlich weniger als 8181€) dann aufs Arbeitslosengeld anrechnen lassen, oder eben nicht?
Wer kann mir helfen?
Danke,
Iris Elisabeth