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Zu 2a)
Es handelt sich um eine außerplanmäßige Abschreibung. Bei Wegfall des Grundes hierfür hat man ein Wahlrecht, ob man bis zu den AKHK zuschreiben möchte.
P.S. Außerplanmäßig dürfen Grundstücke abgeschrieben werden, unabhängig davon dass sie keinem natürlichen werteverzehr unterstehen
Bei Aufgabe 4 hab ich ganz was anderes raus. Je öfter ich es durch arbeite desto weniger verstehe ich.
Rohergebnis: 4300 - 70 - 980 - 160 + 65 + 80 = 3235
Glaube du hast die 160 vergessen, siehe HGB275 Abs.2 5b
Gewöhnliche GEschäftsfähigleit: 3235 - 850 - 195 - 200 - 185 + 60 - 80 = 1785
War mir bei den sozialen Abgaben unsicher daher hab ich die auch abgezogen (Dachte die passen zu 275 6b)
Jahresüberschuss: 1785 - 226 - 712 = 847
Bilanzgewinn: 847 - 30- 200 - 45 = 572
Die 45 hab ich auch abgezogen. KE3 S62 unten.
Das war mein Versuch die Aufgabe 3 zu lösen, ich denke mal da ist eh noch einiges falsch. Aber man kann es ja versuchen 😀
Bei Aufgabe 4 hab ich ganz was anderes raus. Je öfter ich es durch arbeite desto weniger verstehe ich.
Rohergebnis: 4300 - 70 - 980 - 160 + 65 + 80 = 3235
Glaube du hast die 160 vergessen, siehe HGB275 Abs.2 5b
Gewöhnliche GEschäftsfähigleit: 3235 - 850 - 195 - 200 - 185 + 60 - 80 = 1785
War mir bei den sozialen Abgaben unsicher daher hab ich die auch abgezogen (Dachte die passen zu 275 6b)
Jahresüberschuss: 1785 - 226 - 712 = 847
Bilanzgewinn: 847 - 30- 200 - 45 = 572
Die 45 hab ich auch abgezogen. KE3 S62 unten.
Das war mein Versuch die Aufgabe 3 zu lösen, ich denke mal da ist eh noch einiges falsch. Aber man kann es ja versuchen 😀
Nabend zusammen hab auch grade begonnen und folgendes für 110 - 120
110 | 5 | 5 | 9 | 7
120 | 9 | 3 | 2 | 2
bis auf die eine Differenz siehts ja gut aus. Wenn noch jemand weiter gekommen ist kann er ja seine Ergebnisse posten, ich amch auch weiter
e) (1) 270 (2) 296
Begründung: (1) Degressiv: (300 + 60) * (1-0,25) = 270 ... (2) Linear: (300 + 60) - 64 (10%Abschreibungssumme) = 296
f) (1) 100 (2) 100
Begründung: Der Kurs zum Stichtag ist der relevante
Fremdwährungsforderungen sind mit dem Geldkurs umzurechnen, der bei der Entstehung gültig war. Bei einem niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag gilt das Niederstwertprinzip.
Müssen da nicht auch noch die Einstellungen in die Rückstellungen abgezogen werden?190: 000 817 1785 000
Der Bilanzgewinn ist der Jahreüberschuss (847) abzüglich des Verlustvortrages (30).
110: 5 5 7 7
120 - 140: wie Krasist
150: 600 600 270 373
Aufgabe 2e, höchster Gewinn:
Anschaffungskosten der Maschine: 640
laut Angabe degressive Afa in 08 mit 160 (genau das 2,5-fache der linearen AfA)
Restwert zum 31.12.08: 480
Restnutzungsdauer: 9 Jahre
Ab hier Wechsel zur linearen AfA in der fiktiven Nebenrechnung für die Wertaufholung:
480.000 / 9 = 53.333 AfA pro Jahr
Restwert zum 31.12.09: 426.667
Restwert zum 31.12.10: 373.334
Bilanzansatz 01.01.10: 300; Bilanzansatz 31.12.10: 373
Gerundet habe ich hier eine Wertaufholung von 73 T€. Einen Bilanzansatz von 315 würde man erhalten, wenn man in 2009 in der Nebenrechnung die degressive AfA wählen würde und erst 2010 zur linearen AfA wechseln würde. Dann hätte man aber nur eine Wertaufholung von 15 T€ und einen niedrigeren Gewinn als bei 373.