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Eine kurze allgemeine Information: Ich bitte um Verständnis, dass ich - weder hier, noch in den zahlreichen E-;ails, Briefen, etc., die mich erreichen - nicht auf jeden Einzelfall eingehen und insbesondere nicht andere Fragen (abgesehen von den MC Klausuren) beantworten kann.
Es zeichnet sich...
Da kann man denen keinen Vorwurf machen, weil sie nicht dagegegen hätten vorgehen können. In anderen Bundesländern ist das möglich, in NRW aber nun einmal leider nicht. Und grundsätzlich wird nachrangiger, kein bgleitender Rechtsschutz gewährt. Dass kann man - wie ich auch - natürlich...
Nicht unbedingt ist die PO zum zeitpunkt der Immatrikulation maßgebend. Studien- und Prüfungsordnungen dürfen auch während des Studiums geändert werden, selbst wenn hierdurch strengere Regeln aufgestellt werden. Allerdings ist (z.B. durch Übergangsregelungen) sicherzustellen, dass den...
Frau Kollegin,
ich möchte hier keine fachwissenschaftliche Diskussion führen, da dies Umfang und Sinn & Zweck dieses Forums sprengen würde. Gleichwohl: Dass die Prüfungsmodalitäten keine VAe sein sollen, sehe ich anders. Wen man sich diesbezüglich die neuere verwaltungsgerichtliche...
Ich habe nicht geschrieben, dass die PO diese definieren muss, sondern dass dies dort meines Erachtens geregelt sein müsste, beispielsweise durch einen Verweis. Beispiel: § 13 III JAG NRW: "Das Justizministerium bestimmt die zulässigen Hilfsmittel; andere dürfen nicht benutzt werden."
Klare und...
Die besagten MC Prüfungsformen sind von verschiedenen Vwrwaltungsgrichten - teilweise gegen die FernUni in Hagen selbst - unzulässig erklärt worden. Dennoch kommen sie ausgerechnet hier stellenweise noch zur Anwendung und stehen sogar ausdrücklich in den besagten Prüfungsinfornationen.
@Ganymed, dann outen Sie sich doch bitte auch einmal dahingehend, in welcher Funktion man Ihnen die neue Regelung zu vertranken haben soll.... Und richtig: in der Prüfungsordnung steht, was passiert, wenn man unerlaubte Hilfsmittel verwendet. Das ist die Rechtsfolgenseite. Allerdings fehlt...
Absolut einverstanden. Das habe ich in meinen Beträgen ebenfalls hervorgehoben.
Es sollten doch alle Beteiligten - auch die fernUni - ein Interesse daran haben, dies künftig wirksam und rechtmäßig zu handhaben. Hierfür müsste auch nicht jedesmal die PO geändert werden, diese Sorge ist...
@Fritz_L , man hätte vorher - leider - keine rechtliche Überprüfung vornehmen können. Rechtsschutz wird (in Deutschland) nur nachrangig, nicht begleitend gewährt. Die Regelung hätte als unselbständige Maßnahme nicht zum Gegenstand eines Verfahrens gemacht werden können (§ 44a VwGO).
Und was die...
Wenn dies durch das hierfür zuständige Organ, in dem hierfür vorgesehenen Verfahren erfolgte, die Beschränkung nach sachgerechten Kriterien durchgeführt wurde, die Regelung eindeutig und nicht interpretationsfähig war und anschließend in der hierfür vorgesehenen (!!!) Form veröffentlicht wurde...
Sie werden verstehen, dass ich Interna nicht öffentlich mache. Ich halte Ihre Kritik in der Sache auch für unberechtigt, da ganz offensichtlich Fehlvorstellungen darüber existieren, in welcher Form z.B. Widerspruch eingelegt werden kann, was wesentlich ist und was nicht. Zumindest haben sehr...
Bitte. Jetzt werden schon wieder juristische Ratschläge erteilt und sogar Empfehlungen gegeben, worauf man sich konzentrieren solle bei der Begründung. Ist vielleicht nett gemeint, aber ich mache das nicht seit gestern und bearbeite im Übrigen nur Mandate aus dem Prüfungs- und Hochschulrecht...
Mensch Leute, ein "Spickzettel" ist doch gerade dadurch gekenntzeichnet, dass er nicht erlaubt ist. Die Defonition stammt aus dem "Duden".
Wenn ein handgeschrieber Zettel in manchen Prüfungen erlaubt ist, ist es nun einmal kein Spickzettel. Anders wäre dies doch, wenn es nicht EIN...
Richtig. Daher schrieb ich auch "grundsätzlich". Gemeint war: Grundsätzlich geeignet. Und nicht von vornherein unzulässig, wie das bei einem Spickzettel der Fall ist.
Wir arbeiten hier als Team. Und was Sie durch [...] kennzeichnen, geht ja noch weiter und umfasst eben auch die dort ausdrücklich genannte Hilfestellung und die Klarstellung, dass wir zunächst all die dort genannten Unterstützungshandlungen kostenlos angeboten haben. Und der Zusammenhang ist nun...
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."