• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025
Pauline
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  • Oh Mann, die Formulierungen nerven wirklich. Naja, aber so lernt man es hoffentlich doch noch. Die Zahlen waren auch sonst blöd zu rechnen :0)
    Hallo,
    bin mir absolut sicher. In §255 Abs.2 Satz 4 heißt "allgemeine Verwaltungskosten...brauchen nicht eingerechnet zu werden". Hierfür besteht also explizit ein Wahlrecht. Um einen möglichst hohen Gewinnausweis zu erzielen, ist es also zulässig die allgemeinen Verwaltungskosten bei den Herstellkosten mit zu aktivieren.
    Gruß
    Torsten
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