muss man das Zwischenzeugnis nach Abschluss der Pflichtmodule zwingend beantragen oder ist dies nur optional? In der PO steht unter §21"Die Kandidatin/der Kandidat kann nach erfolgreichem Abschluss derA-Module ein Zwischenzeugnis beantragen."
Woanders meine ich gelesen zu haben, dass man für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses zwingend zuvior ein Zwischenzeugnis betragt haben muss.
Was ist nun korrekt?
Viele Grüße
Susanne
Woanders meine ich gelesen zu haben, dass man für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses zwingend zuvior ein Zwischenzeugnis betragt haben muss.
Was ist nun korrekt?
Viele Grüße
Susanne