Nach einem Widerspruch zu einer Klausurbewertung erhält man vom Prüfungsausschuss einen "Abhilfebescheid", aus dem die Änderung der Punktzahl und gegebenenfalls der Note hervor geht. Ersetzt dieses Dokument endgültig den ursprünglichen Notenbescheid ("Bescheinigung"), z. B. bei einem Zeugnisantrag, oder bekommt man eventuell noch irgendwann eine Bescheinigung in Form des ursprünglichen Notenbescheids, nun aber mit der "neuen" Bewertung?
So ein Widerspruch setzt ja ein recht umfangreiches Verfahren in Gang, mit Nachkorrektur, Gutachten des Lehrstuhlinhabers, förmlicher Zustellung des Ergebnisses usw. Meint ihr, dass man es sich mit dem Lehrstuhl damit eventuell verscherzt hat, wenn es nicht ums Durchfallen bei der Klausur ging, sondern nur um ein paar Punkte, von denen man überzeugt war, dass sie einem "zustehen"? Leider kenne ich bisher kein weniger formelles Verfahren, das in der sehr kurzen Frist zwischen erfolgter Klausureinsicht und dem Ende des Widerspruchszeitfensters anwendbar wäre.
So ein Widerspruch setzt ja ein recht umfangreiches Verfahren in Gang, mit Nachkorrektur, Gutachten des Lehrstuhlinhabers, förmlicher Zustellung des Ergebnisses usw. Meint ihr, dass man es sich mit dem Lehrstuhl damit eventuell verscherzt hat, wenn es nicht ums Durchfallen bei der Klausur ging, sondern nur um ein paar Punkte, von denen man überzeugt war, dass sie einem "zustehen"? Leider kenne ich bisher kein weniger formelles Verfahren, das in der sehr kurzen Frist zwischen erfolgter Klausureinsicht und dem Ende des Widerspruchszeitfensters anwendbar wäre.