Wie würdet ihr den folgenden Fall beurteilen:
als A eines Morgens aufwacht, findet er auf seinem gemieteten Grundstück eine Autobatterie. offensichtlich hatte sie irgendjemand über den Zaun geworfen.
unterstellt von der Sache ginge eine Gefahr aus (auslaufende Batterieflüssigkeit oder was auch immer), wen müsste die zuständige Behörde zur Gefahrenbeseitigung in Anspruch nehmen?
als A eines Morgens aufwacht, findet er auf seinem gemieteten Grundstück eine Autobatterie. offensichtlich hatte sie irgendjemand über den Zaun geworfen.
unterstellt von der Sache ginge eine Gefahr aus (auslaufende Batterieflüssigkeit oder was auch immer), wen müsste die zuständige Behörde zur Gefahrenbeseitigung in Anspruch nehmen?