• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Zuschreibung Anlagenspiegel Wer suchet der findet

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Zuschreibung (Anlagenspiegel): Wer suchet, der findet !

Hi all,

ich habe im Forum folgende Formel für die Berechnung der Zuschreibung gefunden

Also: (AK - planm. Abschreibung * bisherige Nutzungsdauer) - Buchwert der Maschine = Zuschreibung

Aber die ist doch nicht vollständig oder ?

Könnte mir bitte jemand sagen, worauf ich bei der Zuschreibung alles achten muss, wie z.B.


  • es wird am Anfang des Jahres bekannt, dass...
  • es wird am Ende des Jahres bekannt, dass...
  • oder Abschreibung erfogt dann wird sofort im nächsten Jahr zugeschrieben etc...
Welche Fallen und Konstellationen gibt es, auf die ich achten muss???

Die oben erwähnte Formel geht nicht bei allen Aufgaben auf. Warum nicht?
Wo mache ich einen Denkfehler??


Wäre echt super nett, wenn jemand, der sich wahrscheinlich über meine Anfängerfragen totlacht 🙁 mir diese beantwortet.

Bis dann
Perry
 
Hi all,

ich habe im Forum folgende Formel für die Berechnung der Zuschreibung gefunden

Also: (AK - planm. Abschreibung * bisherige Nutzungsdauer) - Buchwert der Maschine = Zuschreibung

Aber die ist doch nicht vollständig oder ?

Könnte mir bitte jemand sagen, worauf ich bei der Zuschreibung alles achten muss, wie z.B.


  • es wird am Anfang des Jahres bekannt, dass...
  • es wird am Ende des Jahres bekannt, dass...
  • oder Abschreibung erfogt dann wird sofort im nächsten Jahr zugeschrieben etc...
Welche Fallen und Konstellationen gibt es, auf die ich achten muss???

Die oben erwähnte Formel geht nicht bei allen Aufgaben auf. Warum nicht?
Wo mache ich einen Denkfehler??


Wäre echt super nett, wenn jemand, der sich wahrscheinlich über meine Anfängerfragen totlacht 🙁 mir diese beantwortet.

Bis dann
Perry


Ohne jetzt weiter nachgeschaut zu haben ...

... eine einfache Faustregel: Nach der Zuschreibung muss der selbe Zustand vorliegen, wie er bei planmäßiger Abschreibung vorgelegen hätte.

Also musst du immer weniger zuschreiben, als du vorher außerplanmäßig abgeschrieben hast.
 
Hi Hundehütte

Ich freue mich ja auch für dich. Aber ich möchte mich auch für mich freuen.

Scherz bei Seite kannst du jetzt zu meinen Fragen etwas sagen oder nicht?

Perry
 
@Perry Mason

Beispiel: Aufgabe 3; Klausur März 2008
Betrachte der Einfachheit halber bitte nur Maschine A.

900 T€ AK mit 5 a ND, lineare AfA

Normal würdest du 180 T€ p.a. linear abschreiben. Am Ende des Jahres 04 hätte du einen RBW in Höhe von 180 T€.

In der Aufgabe schreibst du aber bereits im Jahr 01 220 T€ außerplanmäßig ab. Anfangs des Jahres 04 stellt sich heraus, dass der Grund hierfür entfallen ist.

In den Jahren 02 und 03 schreibst du wg. der außerplanmäßigen AfA nun nur noch 125 T€ ab. Das sind 55 T€ p.a. weniger als bei der normalen AfA. Der RBW Ende 03 beträgt 250 T€.

Die Zuschreibung muss hier am Anfang des Jahres 04 vorgenommen werden (Bei der Formulierung" Am Ende ..." halt am Ende des Jahres).

In diesem Fall musst du den Betrag der außerplanmäßigen Abschreibung um 2 x 55 T€ kürzen.

Für das Jahr 04 schreibst du somit 110 T€ zu und 180 T€ ab. Ende 04 kommst du somit auch auf einen RBW in Höhe von 180 T€.

Das meinte ich mit: "... eine einfache Faustregel: Nach der Zuschreibung muss der selbe Zustand vorliegen, wie er bei planmäßiger Abschreibung vorgelegen hätte.

Also musst du immer weniger zuschreiben, als du vorher außerplanmäßig abgeschrieben hast."
 
@ Hundehütte

@Perry Mason

Beispiel: Aufgabe 3; Klausur März 2008
Betrachte der Einfachheit halber bitte nur Maschine A.

900 T€ AK mit 5 a ND, lineare AfA

Normal würdest du 180 T€ p.a. linear abschreiben. Am Ende des Jahres 04 hätte du einen RBW in Höhe von 180 T€.

In der Aufgabe schreibst du aber bereits im Jahr 01 220 T€ außerplanmäßig ab. Anfangs des Jahres 04 stellt sich heraus, dass der Grund hierfür entfallen ist.

In den Jahren 02 und 03 schreibst du wg. der außerplanmäßigen AfA nun nur noch 125 T€ ab. Das sind 55 T€ p.a. weniger als bei der normalen AfA. Der RBW Ende 03 beträgt 250 T€.

Die Zuschreibung muss hier am Anfang des Jahres 04 vorgenommen werden (Bei der Formulierung" Am Ende ..." halt am Ende des Jahres).

In diesem Fall musst du den Betrag der außerplanmäßigen Abschreibung um 2 x 55 T€ kürzen.

Für das Jahr 04 schreibst du somit 110 T€ zu und 180 T€ ab. Ende 04 kommst du somit auch auf einen RBW in Höhe von 180 T€.

Das meinte ich mit: "... eine einfache Faustregel: Nach der Zuschreibung muss der selbe Zustand vorliegen, wie er bei planmäßiger Abschreibung vorgelegen hätte.

Also musst du immer weniger zuschreiben, als du vorher außerplanmäßig abgeschrieben hast."


Hi Hundehütte,

erstmal vielen Dank, ich habe es verstanden. Meine Fehler waren, dass ich nach einer außerplanmäßigen Abschreibeung nie oder nur manchmal den neuen Abschreibungsbetrag nicht errechnet habe (warum weiß ich auch nicht) und mir unklar war, warum ich nicht den außerplanmäßig abgeschriebenen Betrag einfach bei der Zuschreibung übernehmen darf. Die Lösung: Durch die außerpl Afa wird der Jahresbuchendwert kleiner und ich schreibe ja somit weniger ab als ich eingentlich darf und genau diese Differenz muss ich dann zuschreiben. Stimmts?

Zwei Fragen habe ich aber noch:

1. Wenn im obigen Fall statt am Anfang des Jahres,....am Ende des Jahres stünde (im Jahre 04), dann müsste ich doch den Betrag der außerplanmäßigen Abschreibung um 3x 55 T€ kürzen ??

2.Wenn ich zugeschrieben habe übernehme ich doch den am Anfang errechneten Abschreibungsbetrag oder ? Ich muss dann nichts neu berechnen oder?
Bei Sonerabschreibungen behalte ich doch auch den errechneten Abschreibungsbetrag. Dies hat doch keine Auswirkung oder???


Schuldige: Sind mehr als zwei Fragen.

Und danke nochmal: ich hoffe, dass du meine neuen Fragen auch beantwortest.

Ciao
Perry
 
Hi Hundehütte,

erstmal vielen Dank, ich habe es verstanden. Meine Fehler waren, dass ich nach einer außerplanmäßigen Abschreibeung nie oder nur manchmal den neuen Abschreibungsbetrag nicht errechnet habe (warum weiß ich auch nicht) und mir unklar war, warum ich nicht den außerplanmäßig abgeschriebenen Betrag einfach bei der Zuschreibung übernehmen darf. Die Lösung: Durch die außerpl Afa wird der Jahresbuchendwert kleiner und ich schreibe ja somit weniger ab als ich eingentlich darf und genau diese Differenz muss ich dann zuschreiben. Stimmts?

Zwei Fragen habe ich aber noch:

1. Wenn im obigen Fall statt am Anfang des Jahres,....am Ende des Jahres stünde (im Jahre 04), dann müsste ich doch den Betrag der außerplanmäßigen Abschreibung um 3x 55 T€ kürzen ??

2.Wenn ich zugeschrieben habe übernehme ich doch den am Anfang errechneten Abschreibungsbetrag oder ? Ich muss dann nichts neu berechnen oder?
Bei Sonerabschreibungen behalte ich doch auch den errechneten Abschreibungsbetrag. Dies hat doch keine Auswirkung oder???


Schuldige: Sind mehr als zwei Fragen.

Und danke nochmal: ich hoffe, dass du meine neuen Fragen auch beantwortest.

Ciao
Perry


zu 1.: Dann schreibst du in dem betreffenden Jahr mehr planmäßig ab und weniger zu. Am Ende des Jahres hast du den selben RBW.

zu 2.: Sobald du irgendetwas an der Abschreibung änderst, MUSST du die Abschreibungsbeträge neu berechnen. IMMER! Bei der Klausuraufgabe ist das genau so, nur dass hier der RBW auf das letzte Jahr verteilt wird und sich insofern "keine" Änderung ergibt.
 
Hi zusammen

Ich habe eine Frage nachdem ich die Zuschreibung dank Hundehütte verstanden habe, möchte ich wissen, warum aber die folgende Formel nicht immer funktionniert. Ich rechne die Aufgaben jetzt mit der "Faustformel"

Also: (AK - planm. Abschreibung * bisherige Nutzungsdauer) - Buchwert der Maschine = Zuschreibung


Trotzdem möchte ich gerne wissen, wann man diese Formel anwenden kann und wann mit einer eventuellen Ergänzung???


Bis dann
Perry
 
Ich habe eine Frage nachdem ich die Zuschreibung dank Hundehütte verstanden habe, möchte ich wissen, warum aber die folgende Formel nicht immer funktionniert. Ich rechne die Aufgaben jetzt mit der "Faustformel"

Also: (AK - planm. Abschreibung * bisherige Nutzungsdauer) - Buchwert der Maschine = Zuschreibung


Trotzdem möchte ich gerne wissen, wann man diese Formel anwenden kann und wann mit einer eventuellen Ergänzung???


Bis dann
Perry

Was funktioniert denn daran nicht?

900 T€ - 180 T€ * 3 (3 Jahre planmäßige AfA nach Stand des Anschaffungsjahres und gegebeneer ND) - 250 T€ (BW am Ende des Jahres 03) = 110 T€

Du darfst nicht mehr der zwischenzeitlich geänderten AfA rechnen.
 
@Hundehütte

Ich habe folgende Sachverhalt gegeben.

Jahr 2001: Maschine wird gekauft (am 12.01.01)für 280 T€(Nutzungsjahr 5 lineare Abschreibung)

Jahr 2002: Neben der planm. Afa noch 69 T€ außerplanmäßige Abschreibun (Kein Einfluss auf Nutuzngsdauer)

Jahr 2003: keine Veränderung

Jahr 2004:Bis zum Ende des Jahres 2004 ist klar, dass die außerplm Afa der Maschine iJahre 2002 mit einer entsprechenden Zuschreibung gem des Wertaufholungsgebotes auszugleichen ist

Jahr 2005: keine Veränderung

Versuche doch bitte hier nicht mit deiner Faustregel sondern mit der Formel für die Zuschreibung auf 23 zu kommen.

Nach meiner Rechnung:

280-(56*4)-56


280:AK
56: planm. AFa
4: Ende 2004 wird die Maschine $ Jahre genutzt worden sein
56: Buchwert der Maschine Ende 04

Was mache ich hier falsch????????


Schöne Grüße
Perry
 
Ich habe folgende Sachverhalt gegeben.

Jahr 2001: Maschine wird gekauft (am 12.01.01)für 280 T€(Nutzungsjahr 5 lineare Abschreibung)

Jahr 2002: Neben der planm. Afa noch 69 T€ außerplanmäßige Abschreibun (Kein Einfluss auf Nutuzngsdauer)

Jahr 2003: keine Veränderung

Jahr 2004:Bis zum Ende des Jahres 2004 ist klar, dass die außerplm Afa der Maschine iJahre 2002 mit einer entsprechenden Zuschreibung gem des Wertaufholungsgebotes auszugleichen ist

Jahr 2005: keine Veränderung

Versuche doch bitte hier nicht mit deiner Faustregel sondern mit der Formel für die Zuschreibung auf 23 zu kommen.

Nach meiner Rechnung:

280-(56*4)-56


280:AK
56: planm. AFa
4: Ende 2004 wird die Maschine $ Jahre genutzt worden sein
56: Buchwert der Maschine Ende 04

Was mache ich hier falsch????????


Schöne Grüße
Perry


Du übersiehst schlicht und einfach, dass sich der AfA-Betrag für die Jahre 2003 und 2004 auf 33 T€ reduziert hat.

Ende des Jahres 2002 beträgt dein RBW noch 99 T€ bei einer RND von 3 Jahren.

Ich hatte dir doch schon gesagt, dass bei jeglicher Änderung der Abschreibung die jährlichen Abschreibungsbeträge neu berechnet werden müssen.

Also schreibst du im Jahr 2003 33 T€ ab und erhältst einen RBW von 66 T€.
Im Jahr 2004 schreibst auch 33 T€ ab und X T€ zu. Hättest du keine außerplanmäßige AfA gehabt, betrüge dein RBW nun 280 - 4 * 56 = 56 T€.

66 - 33 + X = 56
X = 23

Noch Fragen
 
@Hi Hundehütte

Weiß du ich bin bei der Formel IMMER vom Ursprungsabschreibungsbetrag ausgegangen aber nur bei der Formel. Ich dachte bei der Formel sei das einfach so 😕 Ich mache es lieber mit deiner Faustregel gucke also , wieviel ich zuwenig abgeschriebn habe, damit ich diese wieder zuschreiben kann.

Übrigens ich habe es verstanden wirklich. Ich möchte mich an dieser Stelle bei Dir bedanken. Du hast dich wahrscheinlich teilweise über meine Fragen totgelacht oder?

Danke Perry
 
...
Übrigens ich habe es verstanden wirklich. Ich möchte mich an dieser Stelle bei Dir bedanken. Du hast dich wahrscheinlich teilweise über meine Fragen totgelacht oder?

Danke Perry


Ich habe mich zur Sicherheit gerade in den Arm gekniffen - es tut schon noch weh 😛

Allerdings gebe ich gern zu, dass es mich bisweilen amüsiert, was so für Fragen gestellt wurden bzw. werden.
 
Dr Franke Ghostwriter
In den Jahren 02 und 03 schreibst du wg. der außerplanmäßigen AfA nun nur noch 125 T€ ab. Das sind 55 T€ p.a. weniger als bei der normalen AfA. Der RBW Ende 03 beträgt 250 T€.

Kann mir jemand den Betrag iHv 125T€ erklären??? Wie kommt ihr da drauf?
 
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