• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Zulassung zur Prüfung

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Halllo,

wenn ich in einem Semester die EA erfolgreich gelöst habe, gilt das dass nur für das aktuelle Semester?

Also sagen wir im SS mache ich die benötigten EA, kann ich dann nur zur Prüfung im entsprechenden SS oder könnte ich es dann auch im folgenden WS machen?

Und was ist, wen ich die Prüfung nicht bestanden habe? Muss ich dann auch wieder EAs lösen?

Gruß,
Arbi
 
Dr Franke Ghostwriter
arbitrium schrieb:
wenn ich in einem Semester die EA erfolgreich gelöst habe, gilt das dass nur für das aktuelle Semester?

Nein, die Klausurzulassung bleibt bis zum erfolgreichen Bestehen der Klausur bestehen. 🙂

arbitrium schrieb:
Also sagen wir im SS mache ich die benötigten EA, kann ich dann nur zur Prüfung im entsprechenden SS oder könnte ich es dann auch im folgenden WS machen?

Wann du die Klausur schreibst, bleibt dir überlassen. Wenn du die Klausurzulassung hast, kannst du die Klausur im selben Semester schreiben (was auch zu empfehlen ist 😉 ), ein Semester später oder auch in X Jahren........😀



arbitrium schrieb:
Und was ist, wen ich die Prüfung nicht bestanden habe? Muss ich dann auch wieder EAs lösen?

Nein, wenn du einmal die Zulassung hast, musst du keine EAs in dem Fach mehr lösen. Zu Übungszwecken ist es aber zu empfehlen, aberkannt wird einem nichts. 😉

arbitrium schrieb:
Wie lange gelten denn schon geschaffte Scheine? Gibts da ne Grenze?
Frage weil ich mal 3 Jahre Sudienpause gemacht habe

Das liegt ganz daran, wo du deine Scheine bekommen hast. Wenn du an einer anderen Uni warst, musst du deine Scheine erst beim Prüfungsamt anerkennen lassen. Bei FU-Scheinen dürfte es eigentlich keine Probleme geben, solange es diesen Studiengang heute noch gibt. 😀
Frag dazu am besten beim Prüfungsamt nach.
 
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