Hab gerade mal auf der neueingerichteten HP der Fernuni nach den Zulassungskriterien des LL.M-Studienganges geschaut. Da ist mir etwas komisches aufgefallen. Zum LL.M -Studium sind auch ohne weiteres Studenten zugelassen, die das erste Staatsexamen bestanden haben.
Wenn sie den LL.B machen wollen, bekommen sie die Module BWL I-III nicht angerechnet(laut Prüfungsverfahrensordnung) und müssen diese erst bearbeiten und noch die Bachelorarbeit. Versteh ich das richtig? Find ich etwas merkwürdig. Wieso müssen die, die das 1. Staatsexamen bestanden haben, wenn sie den LL.M machen wollen nicht auch noch BWL I-III bearbeiten. Um diese wirtschaftswissenschaftlichen Module geht es doch auch gerade? Somit werden zukünftig die, die das 1.Staatsex. haben direkt den LL.M machen und die wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung geht verloren. Der LL.M ist doch die höherwertige Ausbildung....
Vielleicht lieg ich ja auch falsch und jemand kann mir das mal erklären...
Gruss Frank
Wenn sie den LL.B machen wollen, bekommen sie die Module BWL I-III nicht angerechnet(laut Prüfungsverfahrensordnung) und müssen diese erst bearbeiten und noch die Bachelorarbeit. Versteh ich das richtig? Find ich etwas merkwürdig. Wieso müssen die, die das 1. Staatsexamen bestanden haben, wenn sie den LL.M machen wollen nicht auch noch BWL I-III bearbeiten. Um diese wirtschaftswissenschaftlichen Module geht es doch auch gerade? Somit werden zukünftig die, die das 1.Staatsex. haben direkt den LL.M machen und die wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung geht verloren. Der LL.M ist doch die höherwertige Ausbildung....
Vielleicht lieg ich ja auch falsch und jemand kann mir das mal erklären...
Gruss Frank