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Eigentlich hättest Du als künftige Juristin einmal einen Blick in die Prüfungsordnung und in das Curriculum auf der Homepage der FernUni werfen können, was die Voraussetzungen sind und dann hätte sich Deine Frage höchstwahrscheinlich erübrigt.
Sag ich doch!Und "früher" war sowieso alles besser.
Hallo,
muss man für die Zulassung der Masterarbeit MMZ bestanden haben oder reicht auch das Modul MMV aus? Vielleicht kann mir einer von euch weiter helfen.
Ein kleiner Zusatz noch: Wenn Du MMZ bereits geschrieben hast und durchgefallen bist, MUSST Du dieses Modul wiederholen und bestehen, um den Abschluss zu bekommen. Mit der Klausuranmeldung entscheidest Du Dich für ein Modul, kannst also dann nicht mehr auf ein anderes ausweichen...
Hi!
Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber man muss m.E. drei der vier Module (MMZ,MMV,MMÖ,MMS) bestanden haben. Wenn man alle vier besteht, kann man sich eines als Wahlmodul anrechnen lassen.
Frohes Schaffen
Dem steht meine Antwort nicht entgegen und sollte sie auch nicht.
Du darfst m.E. aber nicht bspw. auf MMV ausweichen, wenn Du bei MMZ durchgefallen bist.
Ich bin mir grad nicht sicher, ob mir das Prüfungsamt das zu den Wahlmodulen des Bachelors gesagt hat oder zum Master. Aber ich glaube, das dürfte egal sein, weil wohl kaum unterschiedliche Verfahren im BoL und MoL gelten. Ich finde diese Regelung auch konsequent.
Na ja, aus Lullus Frage geht das m.E. nicht so eindeutig draus hervor, sonst hätte sie ja geschrieben, ob man MMZ "belegen" muss und nicht bestehen muss. Aber egal 🙂
...Das geht so aus der PO nicht hervor. Man muss in M1-M3 eine von den vier angebotenen Modulen ablegen. Von Konsequenzen, wenn man bspw. bei MMZ durchgefallen sein sollte, steht da nichts.
nein, das gilt auch für den Pflichtbereich. Sobald Sie die Klausur einmal geschrieben haben, ist ein Wechsel nicht mehr möglich.