• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Zulassung Masterarbeit MMZ notwendig?

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muss man für die Zulassung der Masterarbeit MMZ bestanden haben oder reicht auch das Modul MMV aus? Vielleicht kann mir einer von euch weiter helfen.

Grüße

Lullu
 
Lullu,

Du musst von den Modulen MMV,MMZ,MMÖ und MMV 3 Stück bestanden haben. Welche davon ist egal. Für die Zulassung zur Masterarbeit musst Du insgesamt 6 Module bestanden haben.

Grüße
 
Naja, der Kommilitone hat schon geantwortet. Eigentlich hättest Du als künftige Juristin einmal einen Blick in die Prüfungsordnung und in das Curriculum auf der Homepage der FernUni werfen können, was die Voraussetzungen sind und dann hätte sich Deine Frage höchstwahrscheinlich erübrigt.
 
Eigentlich hättest Du als künftige Juristin einmal einen Blick in die Prüfungsordnung und in das Curriculum auf der Homepage der FernUni werfen können, was die Voraussetzungen sind und dann hätte sich Deine Frage höchstwahrscheinlich erübrigt.

So einen Kommentar habe ich mir dieses mal erspart. Man kann ja auch mal einen netten Tag haben.😀

Aber wenn Sie den LLM studiert, hat sie entweder einen LLB oder mindestens ein erstes Staatsexamen und ist damit per se Juristin. Ergo keine Künftige.

Frohes Schaffen!
 
Haste Recht, metallene Rübennase! Lulu ist schon Juristin, dann bleibe ich aber erst recht bei meiner bissigen Anmerkung. Eigentlich bin ich sonst auch hilfsbereit im Forum, aber wenn jemand nicht einmal auf die Homepage und in die ohne weiteres zugängliche Prüfungsordnung reinschaut, dann hat meine Hilfsbereitschaft ihre Grenzen...
 
Nachvollziehbar! Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Und als fertiger Jurist, sollte man so viel Selbständigkeit an den Tag legen, sich gewisse Dinge selber zu erschließen/zu erschließen können. Dafür wird man ja als wissenschaftler - unabhängig vom Studiengang - ausgebildet.
 
Mir fehlt der freundliche Umgangston von "früher".

Auch wenn ihr inhaltlich Recht habt, müsst ihr doch nicht gleich jemanden, der hier gerade mal seinen ersten Beitrag geschrieben hat, mit einer patzigen Antwort verscheuchen. Ein Link zur Prüfungsordnung hätte es auch getan. Nicht zu antworten ist auch ne Möglichkeit...
 
Hurra! Ein Streitgespräch.😉

Auch Du hast Recht, Tankgirl, man kann auch einen Link reinschreiben. Man kann es aber auch lassen oder mal patzig sein.🙄

Und "früher" war sowieso alles besser. Ja, da ging man noch mit dem Wassereimer hinter das Haus als die Toilettenspülung noch nicht erfunden war - früher eben.

Nichts für Ungut!

Allseits frohes Schaffen!
 
Das Streitgespräch hast Du begonnen, in dem Du dich in ungefragter Weise, besserwisserisch und mit dem vermeidbaren letzten Wort eingemischt hast.

Ich habe mich lediglich mit Judi unterhalten. Und im Bezug auf "früher war alles besser". Siehe mein erstes Posting. Ich habe eine nette, sachliche und erschöpfende Antwort erteilt.

Also heul hier nicht so rum. Das Leben ist kein Ponyhof!
 
Hallo,

muss man für die Zulassung der Masterarbeit MMZ bestanden haben oder reicht auch das Modul MMV aus? Vielleicht kann mir einer von euch weiter helfen.

Ein kleiner Zusatz noch: Wenn Du MMZ bereits geschrieben hast und durchgefallen bist, MUSST Du dieses Modul wiederholen und bestehen, um den Abschluss zu bekommen. Mit der Klausuranmeldung entscheidest Du Dich für ein Modul, kannst also dann nicht mehr auf ein anderes ausweichen...
 
Ein kleiner Zusatz noch: Wenn Du MMZ bereits geschrieben hast und durchgefallen bist, MUSST Du dieses Modul wiederholen und bestehen, um den Abschluss zu bekommen. Mit der Klausuranmeldung entscheidest Du Dich für ein Modul, kannst also dann nicht mehr auf ein anderes ausweichen...

Hi!

Ich glaube, dass war nicht die zwingende Antwort. Wenn ich Lullu richtig verstanden habe, geht es darum, dass sie bereits 2 andere Module aus dem ersten Semester bestanden hat und sich nunmehr die Frage stellt, ob das dritte Pfliochtmodul entweder MMZ oder MMV sein kann.

Ich habe dergleichen, was die Löwin sagt, nicht in der PO gefunden (oder es übersehen). Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber man muss m.E. drei der vier Module (MMZ,MMV,MMÖ,MMS) bestanden haben. Wenn man alle vier besteht, kann man sich eines als Wahlmodul anrechnen lassen.

Frohes Schaffen
 
Hi!

Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber man muss m.E. drei der vier Module (MMZ,MMV,MMÖ,MMS) bestanden haben. Wenn man alle vier besteht, kann man sich eines als Wahlmodul anrechnen lassen.

Frohes Schaffen

Dem steht meine Antwort nicht entgegen und sollte sie auch nicht. Du darfst m.E. aber nicht bspw. auf MMV ausweichen, wenn Du bei MMZ durchgefallen bist. Ich bin mir grad nicht sicher, ob mir das Prüfungsamt das zu den Wahlmodulen des Bachelors gesagt hat oder zum Master. Aber ich glaube, das dürfte egal sein, weil wohl kaum unterschiedliche Verfahren im BoL und MoL gelten. Ich finde diese Regelung auch konsequent.

Na ja, aus Lullus Frage geht das m.E. nicht so eindeutig draus hervor, sonst hätte sie ja geschrieben, ob man MMZ "belegen" muss und nicht bestehen muss. Aber egal
 
Dem steht meine Antwort nicht entgegen und sollte sie auch nicht.

Hab ich auch nicht so aufgefasst.🙂

Du darfst m.E. aber nicht bspw. auf MMV ausweichen, wenn Du bei MMZ durchgefallen bist.

Das geht so aus der PO nicht hervor. Man muss in M1-M3 eine von den vier angebotenen Modulen ablegen. Von Konsequenzen, wenn man bspw. bei MMZ durchgefallen sein sollte, steht da nichts.

Ich bin mir grad nicht sicher, ob mir das Prüfungsamt das zu den Wahlmodulen des Bachelors gesagt hat oder zum Master. Aber ich glaube, das dürfte egal sein, weil wohl kaum unterschiedliche Verfahren im BoL und MoL gelten. Ich finde diese Regelung auch konsequent.

Das ist Ansichtssache!

Na ja, aus Lullus Frage geht das m.E. nicht so eindeutig draus hervor, sonst hätte sie ja geschrieben, ob man MMZ "belegen" muss und nicht bestehen muss. Aber egal 🙂

Da hast Du Recht! Das lässt sich in der Tat nicht herauslesen. Dann sollte Lullu mal dazu Stellung beziehen. Sie hat hier das Thema nur angesprochen, sich leider nicht mehr daran beteiligt. Schade!
 
Mit den verschiedenen Ansichten in Jura ist das ja schön, 10 Juristen, 10 Meinungen 😛 Vielleicht frag ich mal beim Prüfungsamt nach. Man weiß ja nie, ob das nicht mal für einen selbst interessant wird.

Wie weit bist Du eigentlich metalrübennase?
 
...Das geht so aus der PO nicht hervor. Man muss in M1-M3 eine von den vier angebotenen Modulen ablegen. Von Konsequenzen, wenn man bspw. bei MMZ durchgefallen sein sollte, steht da nichts.

Dann ist die nachstehend erteilte Antwort wohl eher unzutreffend?! 😕

Zitat von ErnstHaft
"wenn die 2. Wiederholung in einem der 7 Module wiederum nicht ausreichend bewertet wird, erfolgt dann zwingend die Exmatrikulation? Kann man anderweitig denn nicht ausgleichen?

.... die Antwort: Alle Module müssen bestanden werden, m.W. gibt es keinen Ausgleich."
 
Ich empfehle einen Blick in die PO. Unter § 12 Nr. 6 steht, dass man sich bei der Anmelung im Wahlbereich verbindlich für ein Modul entscheidet.
Aus der Anlage der PO ergibt sich, welche Module zu bestehen sind. Aus dem 1. Studienabschnitt sind drei von vier zu bestehen. Wenn also MMZ nicht bestanden wird, man dafür aber alle anderen drei Module besteht, kann man dennoch zur Masterthesis zugelassen werden. Dies setzt wiederum das Bestehen von 6 Modulen voraus nach § 14 III 3 Spiegelstrich. Für den Gesamtabschluss müssen nach § 17 PO 7 Module erfolgreich abgeschlossen worden sein.

Von Ausgleichmöglichkeiten ist nirgends die Rede.

Aber dass alles kann man sich durch Lesen der Prüfungsordung https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content /rewi/llmpruefonovember2008_2_rev.pdf
selber erschließen.
 
Das ist eigentlich wieder ein FU-Klassiker:

Die Rechte und die Linke Hand ...

§ 14 Zulassung zur Masterarbeit
[FONT=Frutiger LT Com,Frutiger LT Com][FONT=Frutiger LT Com,Frutiger LT Com](1) Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit ist schriftlich beim Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakul-tät zu stellen.

[FONT=Frutiger LT Com,Frutiger LT Com](2) Die Zulassung setzt voraus, dass der Prüfling
  1. mindestens sechs Module erfolgreich abgeschlossen hat
Studienablauf / Prüfungen (FU Website)

"Das Zulassungsverfahren läuft wie folgt ab. Die Masterarbeit schreiben können nur Studierende im LL.M.-Studiengang, die die Module der ersten beiden Semester erfolgreich abgeschlossen haben."


Von den sechs Modulen der ersten beiden Semester steht aber NICHTS in der PO.
Die Module ergeben sich aus der PO und sind laut deren Anlage neben den MM(S;V;Z;O) auch die Wahlpflichtfächer...


Siehe hierzu auch:


§ 10 Modularer Aufbau
[FONT=Frutiger LT Com,Frutiger LT Com][FONT=Frutiger LT Com,Frutiger LT Com](1) Die Masterprüfung umfasst die Prüfungen in den 8 Modulen (siehe Anlage). Diese sind im Pflichtbereich (4 Module) und einem Wahlbereich (3 Module) und der Masterarbeit zu erbringen.

[FONT=Frutiger LT Com,Frutiger LT Com]Im Ergebnis führt mich das zu dem Schluss, dass ich eben nicht die Module der ersten beiden Semester bestanden haben muss, um die Masterarbeit schreiben zu können. Letztendlich steht die PO über den Web-Ausführungen.

[FONT=Frutiger LT Com,Frutiger LT Com]Grüße

[FONT=Frutiger LT Com,Frutiger LT Com]Roman
 
Die Anlage der PO sieht für den ersten Studienabschnitt, also das erste Semster wie folgt aus:

Anlage Module des Studienganges Master of Laws
1. Studienabschnitt :
MM 1 – MM 2- MM3
Es werden drei Module aus folgenden vier gewählt:
MMZ Zivilrecht
MMÖ Öffentliches Recht
MMS Strafrecht
MMV Verfahrensrecht

Die Lesart ist m.E. eindeutig, dass 3 aus 4 Modulen auszuwählen sind.

Aber in der Tat, sind die Normen der PO nicht besonders glücklich formuliert.

Der zweite Studienabschnitt umfasst MW 4, MW 4 und MW 6.

Auch hier definiert die Anlage der PO m.E. eindeutig, was man auswählen kann.

Nirgends steht geschrieben, dass man MMZ wählen muss.
 
Ich muss nochmal auf das Thema zurückkommen.

Beispiel: ich habe MMZ, MMV und MMÖ bestanden. dann habe ich Rechtsphilosophie belegt, falle aber im 1. Versuch durch die Prüfung.
also Wahlmodule nehme ich den Korb öffentliches Recht (Allg. Verwaltungsrecht (LL.B.), Wirtschaftsverwaltungsrecht (LL.B.) und Bauen & Planen in Kommunen). diese bestehe ich auch alle.

kann ich dann - weil ich in Philosophie keine Chance sehe, auf Rechtsgeschichte umschwenken ... bzw. noch krasser: mich einfach für beide Klausuren anmelden in der Hoffnung, dass ich schon eine davon bestehen werde??
 
Björn,

mit der Anmeldung (ohne späteren Rücktritt) legst Du Dich auf Rechtsphilosphie fest und kannst nicht nach einem Misserfolg einfach Rechtsgeschichte anpacken. Wenn also - wie ich Deinen Beiträgen entnehme - Rechtsphilospie so ein Alptraum ist, dann würde ich gleich zu Rechtsgeschichte wechseln, mich also nicht für die Klausur anmelden.

Gruß

Claudia
 
Ich denke ja auch, dass das so ist. aber lies mal die Prüfungsordnung. da steht in § 12 (6) nur etwas davon, dass ich mich im Wahlbereich mit der Teilnahme an einer Prüfung festlege.
meinen Wahlbereich habe ich aber bereits abgehakt ... und bei den 4 Pflichtmodulen steht das m. E. nirgends in der Prüfungsordnung, dass ich mich mit einer Anmeldung/Teilnahme an einer Klausur festlege
 
An die Cracks (mit Ehrfurcht, hüstel...):
Wie ist das eigentlich beim Masterstudium (interessehalber) - gilt da auch wie beim Bachelor, dass man beliebig viele oder wenige Module pro Semester belegen kann, also auch nur eines pro Semester?
 
Björn,

das ist dann wohl eine Frage fürs Prüfungsamt. Du hast Recht, dass in § 12 der Prüfungsordnung steht, dass bei den Wahlmodulen eine Festlegung mit der Teilnahme an der Prüfung erfolgt. In § 10 I steht dann, dass sich das Studium aus 4 Pflichtmodulen und 3 Wahlmodulen zusammensetzt, wobei somit zweifelsfrei geklärt ist, dass RG und RPhi trotz der Wahlmöglichkeit zwischen diesen beiden als Pflichtmodule im Sinne der Prüfungsordnung gelten.

Ob daraus nun im Umkehrschluss zu folgern ist, dass man in beiden Fächern sein Glück "unverbindlich" versuchen darf oder die Regelung der Wahlmodule wegen der Auswahlmöglichkeit entsprechend anzuwenden ist, kann ich nicht sagen.
Wenn es für Dich entscheidend ist, würde ich da mal beim Prüfungsamt nachhaken. Ich selbst habe gleich Rechtsgeschichte gewählt. Aus meiner Sicht ein reines Fleißfach, aber recht interessant, auch wenn sich der Strafrechtsteil für mich nicht einfach lesen lässt (Wobei da wohl die Meinungen auseinander gehen.)

Gruß

Claudia
 
Hier die Antwort vom Prüfungsamt

nein, das gilt auch für den Pflichtbereich. Sobald Sie die Klausur einmal geschrieben haben, ist ein Wechsel nicht mehr möglich.

steht zwar so nicht in der Prüfungsordnung, wird dann aber von uns so hinzunehmen sein 🙁

kann mir mal jemand die aktuellen EAs Rechtsgeschichte mailen?
 
Muss ich, wenn ich die Masterarbeit schreibe ein bestimmtes Modul belegen. Diese hat doch keine extra Modulnummer, oder? Ich habe mich nämlich für das nächste Semster ohne Belegung zurückgemeldet. Ist das so richtig?
 
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