Hi Eve, kam m.W. bisher noch nicht dran. Allerdings finden sich ja auch Arbeitsprozessrechtsteile im Skript. Daher wäre es unter besonderen Umständen durchaus vorstellbar, dass man prüfen muss, ob die Klage zulässig ist (wie in BGB). Bei Hemmer, Niederle sowie Alpmann gibt es hier sicherlich Prüfungsschemas dazu.
Ich glaube absolut nicht, dass eine Zulässigkeitsprüfung dran kommt.
Erstens nehm ich als Indiz, dass so etwas bislang noch nicht dran kam, und ich auch in keiner Einsendearbeit, auch nicht aus vorigen Semestern, etwas zur Zulässigkeit einer Klage vor dem Arbeitsgericht gefunden habe.
Abgesehen davon fehlen in einer der zulässigen Gesetzessammlungen für die Klausur, Arbeitsgesetze, Beck-Texte im dtv praktisch alle einschlägigen Paragraphen aus der ZPO für die Prüfung, wie zum Beispiel §253, 495 ZPO für die ordnungsgemäße Klageerhebung, §12, 13 ZPO für die örtliche Zuständigkeit und was weiß ich noch.
Ich glaube nicht, dass Waas uns so eine Prüfung reinwürgt.
Außerdem ist doch ab diesem Semester der Stoff zur ZPO aus BGB II ausgelagert und wird im später zu belegenden Modul BGB IV behandelt.
Also: Ein Minimum an Mut zur Lücke, ist ja auch so schon durchaus Stoff genug.
Beste Grüße,
Josef