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weiß jemand, ob die o.g. Beck-Gesetzessammlung in der Klausur als Hilfsmittel zugelassen wird? Da wäre dann nämlich z.B. auch die GO BT drin, die ja anscheinend in der kommenden Klausur nicht ganz uninteressant sein könnte.
Genau, solange sie nur die erlaubten Gesetze enthalten, sind dtv Bücher erlaubt. "Basistexte Öffentliches Recht" gehört nicht dazu, jedenfalls der Regelung nach, weil es auch andere als die erlaubten Gesetze enthält.
Hilfsmittel: Grundgesetz, BVerfGG, EU-Vertrag, AEU- Vertrag
Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, aber keine zusätzlichen Kommentare, Eintragungen oder Verweise – auch nicht auf den Lesezeichen – enthalten. Das Mitführen von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare und kommentierte Gesetzestexte sind ebenfalls nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z. B. dtv Texte) dürfen benutzt werden.
laut Aussage von Herrn Piecha im Vorbereitungsseminar in München vom 27.08. sind die üblichen Beck-Texte erlaubt. Hierzu gehören auch die Beck-Gesetzestextsammlungen, die die GOBT enthalten. Auf Nachfrage bzgl. dieser Gesetzestextsammlungen antwortete Herr Piecha: Das Verwenden dieser Gesetzestextsammlung von Beck ist zumindest nicht verboten.
@Fahrplan: Vielen Dank für das Nachfragen... Das wollte ich auch noch machen, da mein GG veraltet war (Achtung seit Juli gibt es eine neue Auflage) und ich mir auch überlegt habe gleich das Öffentliche Recht zu kaufen.
@Chrissi: Dann wäre auch der Satorius verboten bzw. man müsse alle anderen Gesetze ausheften.
Ich habe lediglich subsummiert und zwar korrekt. Die angesprochene Regelung gibt eben nicht mehr her. Möglicherweise ist sie nicht ernst gemeint, probiert es aus.
Auf was ich noch Hinweisen wollte: die neue Auflage (13) kommt erst mit dem 1. Oktober raus. Die Auflage 12 enthält nicht die aktuellen Änderungen vom Juli vom GG sowie vom BVerfGG. Ich werde mir daher sicherheitshalber die neue Auflage vom GG mitnehmen, welches auch das BVerfGG enthält.
Vorteil ist, dass man sich das ganze mit den Abstimmungen und der Gesetzgebung nicht merken muss (oder besser gesagt, bei Lücken und Zweifeln kann man einfach nochmal kurz im Gesetz nachschauen).