die frage ist nicht ganz unberechtigt, zumal man ja kaum an Klausuren ran kommt, sondern lediglich an die lösungshinweise...
wenn ich das aber richtig in Erinnerung habe, ist nichts erlaubt an Hilfsmitteln, außer einer der speziellen Taschenrechner!
idR sind aber Auszüge aus den Gesetzestexten im Anhang...
aber wer braucht die schon? bei aufgaben wie "mindesteinzahlung bei ausstehender Einlage", ist die 25%er Regel des NW plus Agio ja bekannt.