• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

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Falls ein solches Thema schon besteht, bitte ich um Entschuldigung, ich bin neu hier 😉

Für den Master of Law braucht man ja eine vorangehende Ausbildung wie den Bachelor, Staatsexamen etc.

Nun meine Frage ob jemand weiss, ob das österreichische Diplomstudium auch diese Voraussetzung erfüllt?

Lg Pia
 
Fall des §4 Nr.b

Also für mich wäre das ein Fall des § 4 Nr.b der Prüfungordnung für den LL.M. vom 17.11.2008. Da die FernUni in Österreich ja nicht gänzlich unbekannt ist, bist Du sicher nicht die Erste... Im Zweifel einfach mal die Menschen vom Prüfungsamt fragen.
 
bin z.Z. noch im LL.B-Studium (Teilzeit). So wie es aussieht, wird es wohl auch noch 2 Jahre (mind). dauern, bis ich fertig bin. Als ich anfing zu studieren, war, und ist es auch weiterhin, meine Absicht, den Master of Law zu machen. Bis heute ist es so, dass es keine Zulassungsbeschränkung gibt (es reicht z. B. ein erfolgreich absolviertes Bachelor-Studium). Jetzt meine Frage: Kann es mir u.U. in 3 Jahren passieren, dass ich zum Master-Studiengang nicht mehr zugelassen werde, weil dann zulassungsbeschränkt oder gilt für mich der Status zum Beginn des Studiums (ohne Zulassungsbeschränkung)?

Kann mir jemand weiterhelfen?
 
Spontan vermute ich mal, daß die dann gültige Zulassungsbeschränkung gilt; ist ja ein eigener Studiengang, wo mehrere "Zugänge" möglich sind.
 
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