• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Zugangsprüfung

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Kann mir jemand helfen.

Ich bin als Akademiestudierende zugelassen worden und habe für Sommersemester

- 55100 Propädeutikum
- 40500 Einführung in die Betriebswirtschaftslehre
- 40501 Einführung in die Volkswirtschaftslehre
- 55101 Bürgerliches Recht I: Das Rechtsgeschäft und die Instrumente des Privatrechts belegt und wenn ich diese Kurse/Module bestehe und im Zweitensemester auch

Externes Rechnungswesen
- 00046 Buchhaltung
- 00029 Jahresabschluss
- 00034 Grundzüge der betrieblichen Steuerlehre belege und bestehe, habe ich dann die Zugangsprüfung bestanden oder muss ich extra für eine Zugangsprüfung einschreiben lassen.


Mit freundlichen Grüßen

Burim
 
Diese drei Klausuren stellen quasi die Zugangsprüfung dar.
D.h. wenn Du sie bestehst, kannst Du die Einschreibung als "ordentlicher" Student beantragen
 
Das ist nicht off-topic - habe gar nicht genau genug hingeguckt 😱
EwiWi gehört ja wirklich nicht dazu und ist in der Tat wenig hilfreich
 
ich muss auch die Zugangsprüfung machen und habe mir für das Sommersemester auch "Propädeutikum" und "Einführung WiWi" vorgenommen.
Klar, letzteres ist für die Zugangsprüfung nicht erforderlich.
Ich persönlich habe mich dafür entschieden, weil ich für die richtige Semesteranmeldung schlicht zu spät war. In diesen Fall wird dann angeboten, dennoch das Akademiestudium aufzunehmen, allerdings können ausschließlich die sogenannten "Eingangsmodulen" belegt werden, und das sind diese beiden.
Vielleicht erklärt das - zumindest in einigen Fällen - die Auswahl.
Da ich "Einführung WiWi" ohnehin irgendwann machen muss, belege ich es dann lieber mit, als diese Zeit zu "verlieren".
Umsonst wars dann ja nur, wenn ich an der Zugangsprüfung (hoffentlich nicht!) scheitere...
 
DerBelgarath schrieb:
Wird das wirklich von der Uni so empfohlen, oder übernehmen hier diejenigen, die sich auf die Zugangsprüfung vorbereiten wollen, einfach ungeprüft die allgemeine Empfehlung für den "Normalstudi"? 🙄

Nö, eindeutig wird auf die richtigen drei Kurse hingewiesen, allerdings ist ja der Vorschlag der Uni für "normale" Studenten im 1. Semester die WiWi Einführung. Viele scheinen das einfach nicht richtig verstanden zu haben. :eek
 
Ich persönlich habe mich dafür entschieden, weil ich für die richtige Semesteranmeldung schlicht zu spät war. In diesen Fall wird dann angeboten, dennoch das Akademiestudium aufzunehmen, allerdings können ausschließlich die sogenannten "Eingangsmodulen" belegt werden, und das sind diese beiden.
Vielleicht erklärt das - zumindest in einigen Fällen - die Auswahl.
...
😕 ich kann doch auch jetzt noch ein beliebiges Fach nachbelegen :confused
 
😕 ich kann doch auch jetzt noch ein beliebiges Fach nachbelegen 😕

Hallo Eliza,

nach Ablauf der (verlängerten) Enschreibefrist zum Semester (momentan SS 09 mit Fristende 15.02.09) gibt es nur noch eine Möglichkeit eine Einschreibung zum Semester zu bekommen, nämlich als Akademiestudent, wobei es dann die Einschränkung gibt, dass nur noch die sogenannten "Eingangsmodule" eines Studiengangs belegt werden können und nicht beliebige, bei BoL sind das Propädeutikum und Einführung in die Wirtschaftswissenschaft, siehe hier:

Einschreibung - Einschreibung - Studium - FernUniversitt in Hagen

Zulassungsantrag - Einschreibung - Studium - FernUniversitt in Hagen

Sillefizz hat es so gemacht, wie er geschrieben hat:

"Ich persönlich habe mich dafür entschieden, weil ich für die richtige Semesteranmeldung schlicht zu spät war. In diesen Fall wird dann angeboten, dennoch das Akademiestudium aufzunehmen, allerdings können ausschließlich die sogenannten "Eingangsmodulen" belegt werden, und das sind diese beiden.

Durch Kontaktaufnahme mit dem Studierendensekretariat ist es vielleicht im genannten Fall (Akademiestudent mit Einschreibung nach Fristende) möglich zu erreichen, dass auch andere Module belegbar sind, ich halte es für möglich (ohne es zu wissen), dass die Uni sich bei Nachfrage im Einzelfall kulant zeigt.

Für (Akademie-)Studenten, die sich vor Ablauf der Frist(en) eingeschrieben oder rückgemeldet haben, gilt diese Einschränkung nicht, die können noch im SS bis Mitte Mai auch andere Module nachbelegen (auf konkrete Nachfrage im Einzelfall bei Kulanz evtl. auch danach).

Liebe Grüsse
Chrissi

P.S. eine Nachbelegung ist im Falle Akademiestudent + Einschreibung nach Fristende auch möglich, allerdings beschränkt auf die "Eingangsmodule", für BoL ist es z.B. möglich sich mit dem Zulassungsantrag Zulassungsantrag - Einschreibung - Studium - FernUniversitt in Hagen
nur das Eingangsmodul Propädeutikum zu belegen und später (bis Mitte Mai) das Eingangsmodul Einführung in die Wirtschaftswissenschaft nachzubelegen.
 
so ist es. Aber seltsamerweise hat die Dame, die mir die Anmeldung bestätigt hat, dies wohl auch nicht so richtig vor Augen gehabt. Sie hielt meine Anmeldung zur Einführung WiWi nämlich zunächst für ein Versehen.
Schon lustig... Aber ich hab es tatsächlich auch genau so gemeint.

Übrigens... ich bin eine "sie" 😛
 
"Übrigens... ich bin eine "sie" "

OOhhh Verzeihung, da bin ich meinen eigenen "Reflexen" erlegen, herausreden mit "Nee, mit 'er' habe ich doch den User gemeint", werde ich micht nicht, weil es nicht stimmt. Ich wurde in diesem Forum auch schon als Gleichgesinnte angesprochen, aber auch das hat sich schnell aufgeklärt.

Liebe Grüsse
 
Hihi, macht ja nix. Ich habe gesehen, dass Du auch schon "verwechselt" wurdest. Vielleicht wirkt Dein Nick eher weiblich und meiner eher männlich :gruebel:- und das haben wir nun davon.
 
die Nachbelegung über die LVU ist nach meiner Kenntnis für alle Kurse möglich. Wo hast du die Kenntnis bekommen, das diese sich auf die "Eingangsmodule" beschränkt?

Gruß
Stefan
 
Hallo Chrissi,

die Nachbelegung über die LVU ist nach meiner Kenntnis für alle Kurse möglich. Wo hast du die Kenntnis bekommen, das diese sich auf die "Eingangsmodule" beschränkt?

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

die von mir beschriebene Einschränkung bzgl. der Belegbarkeit gilt für das Einschreiben nach Fristende (genau das hat Sillefizz gemacht, siehe weiter oben) und das steht hier:

Einschreibung - Einschreibung - Studium - FernUniversitt in Hagen

Zulassungsantrag - Einschreibung - Studium - FernUniversitt in Hagen

Das sind übrigens genau die beiden links, die ich bereits meiner Erklärung (siehe #8) "als Beleg" hinzugefügt habe.

Eine Nachbelegung ist in einem solchen Fall auch nur für die "Eingangsmodule" möglich. Beispiel: Einschreibung nach Fristende zusammen mit Eingangsmodul x, später dann Nachbelegung von Eingangsmodul y. Das ist möglich, aber nicht über LVU, sondern nur per Email über das Studiensekretariat. Bei Einschreibung innerhalb der Frist oder bei Rückmeldung gilt diese Einschränkung nicht.

Ich möchte aber nicht ausschliessen, dass die FernUni im Einzelfall, bei konkreter Nachfrage, nicht doch eine Ausnahme von dieser Regel macht, aber hier geht es zunächst mal um den regulierten und von der FernUni veröffentlichten Normalfall.

Liebe Grüsse
Chrissi

P.S. Eliza:

"die Beschränkung gilt offensichtlich, wenn man sich nach der Frist erstmalig überhaupt einschreiben will. Also nicht für höhere Semester. "

Nun, "höhere Semester" melden sich zurück, wobei die FernUni eine "Rückmeldung nach Fristende" nicht zulässt (im Gegensatz zum Einschreiben nach Fristende, dass mit Status "Weiterbildungs-Studierender" mit der genannten Beschränkung bzgl. der Modulbelegung und -Nachbelegung möglich ist").
 
Dr Franke Ghostwriter
Uupps, da hast Du eine Recherche-Lücke bei mir aufgedeckt, ich hoffe mit meinem Statement zur Rückmeldung habe ich noch niemanden nachhaltig irritiert (Du hast es ja schnell gemerkt).

Danke für die Aufklärung!

Liebe Grüsse
 
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