• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Zugangsprüfung beruflich Qualifizierte

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ich bin auf der Suche nach Gleichgesinnten zum Erfahrungsaustausch.

In diesem Semester habe ich die Module Einführung in BWL/VWL und Mathe belegt. Ohne Abitur versuche ich nun den Weg über die Zugangsprüfung. Vielleicht findet sich hier jemand, der den gleichen Weg vor sich hat.

Viele Grüße.
Christian
 
Vielen Dank für die Antworten.
Mich interessiert im Moment vor allem der formale Ablauf:
Muss ich mich wie jeder andere Student auch zurückmelden oder läuft die Belegung der Kurse im nächsten Semester anders ab?
Ist bei Anmeldung zur Klausur oder Abgabe der EA's ein Hinweis nötig, dass ich beabsichtige die Zugangsprüfung zu machen?
Gibt es sonst wichtige Dinge, auf die ich als Akademiestudent - der den Weg über die Zugangsprüfung sucht - beachten muss?

Abgesehen von den Formalitäten bin ich natürlich auch daran interessiert, wie "einfach" die Zugangsprüfung war.
 
im Endeffekt musst du nichts beachten. Klingt blöd, ist aber so!

Du schreibst genau wie jeder andere Student deine Klausuren mit. Hierfür benötigst du natürlich das Qorum an bestandenen EA´s, z.B. 2 von 4! Bei der Anmeldung zur Klausur oder sonstiges ist es auch nciht notwendig anzugeben, dass du irgendeine Zugangsprüfung machst.
Rückmelden musst du dich ebenfalls - genau wie jeder andere "normale" Student auch.

Die Frage der Einfachheit der Zugangsprüfung erübrigt sich eigentlich. Die Zugangsprüfung ist ja eigentlich gar keine "wirkliche" Zugangsprüfung. Du musst ja nur innerhalb von 6Semestern fünf Teilgebiete(z.B. mathe für wiwis) bestehen. That´s all! Welche KLausuren du zuerst machst, liegt an deiner persönlichen Präferenz.

Wenn du nun die notwendigen 5 Teilgebiete zusammen hast, schaust du mal in die Studien- und Prüfungsinfo Nr(1 glaube ich). Dort gibt es eine ganze Reihe an vorgefertigten Anträgen. Dort suchst du nach dem passenden, füllst ihn entsprechend aus, schickst das Ding weg und das wars dann auch schon!
 
Nicht vor mir, aber hinter mir!

Bemüh mal die suche, dann wirst Du meinen Bericht darüber hier irgendwo finden, falls es Dich interessiert..


https://www.studienservice.de/showpost.php?p=25335&postcount=5

meinst Du den?

Zugangsprüfung bedeutet eigentlich "nur", dass es teurer ist, zu studieren. Die SWS - Gebühren sind höher und bei Wiederholung kostet es Geld. Ausserdem kannst Du nicht direkt ins Diplom II.

Nach 5 Klausuren musst Du einen Statuswechsel vornehmen. Dabei werden dann auch genau 5 Klausuren anerkannt. Mein Antrag dazu geht in den nächsten Tagen raus.

Allerdings habe ich etwas gepokert und 6 Klausuren geschrieben, hoffe aber auf Anerkennung aller 6. Wäre schade, wenn ich meine 79 - Punkte BWL III Klausur nochmal schreiben müsste :rolleyes
 
Michael,

ich kann dich beruhigen. Als ich meinen Antrag weggeschickt hatte, hatte ich bereits 7 Klausuren bestanden und es gab keine Probleme. Hab mich extra bei Herrn Dr. Hoffmann auch nochmal erkundigt.
Außerdem hab ich mich jetzt für mein VWL-Diplom II rückgemeldet und alles hat geklappt.
Man kann also auch direkt D II ansteuern
 
Das verstehe ich nicht?

Das heißt wenn man über die Zugangsprüfung einsteigt kann man direkt DII ansteuern.

Wieso müssen denn dann die Leute mit Fachabi die Brückenkurse machen?:confused
 
Wieso müssen denn dann die Leute mit Fachabi die Brückenkurse machen?😕

Müssen die das? 😕
Mir wäre das nicht bekannt! 😕

Aber eigentlich egal. Mit abgeschlossenem Vordiplom hat man sowieso in JEDEM Fall die sog. fachgebundene Hochschulreife. Und mit dieser ist man zum Studium an einer deutschen Uni berechtigt(sogar an einer Bayerischen und das will ja was heißen bei uns 🙄).
 
Die fachgebundene Hochschulreife hat man doch nur mit Brückenkursen.

Oder wenn man das D I hat.

ohje...in diesem Land kennt sich doch kein Mensch mehr aus 🙁!

Ich habe auf jeden Fall keine Brückenkurse belegt und auf meinem Studienausweis steht Diplom II! Außerdem wollte ich zum WS die Uni wechseln und zwar nach Augsburg. Das liegt bekanntlich in Bayern und hier ist man ja ebenfalls bekanntlich besonders streng 🙄! Aber auch diese Uni hätte mein Vordiplom als "fachgebundene Hochschulreife" anerkannt.

Also ich weiß auch nicht....! :confused
 
Also mir ist das so bekannt wie kian schrieb.....

@ Stefan: auf meinen Studentenausweis steht nur drauf das ich Studentin bin, aber nicht für was.....

aber wie auch immer der Weg über das Diplom I ist ja auch keinn großer Umweg.....
 
Die fachgebundene Hochschulreife hat man doch nur mit Brückenkursen.

Oder wenn man das D I hat.

Mag sein.

Aber mit der Zugangsprüfung hat man die berechtigung an dieser Universität in dem gewählten Fach das Diplom (auch II) zu machen.

Allerdings keinen Anspruch drauf, dass andere Unis das anerkennen. Das dürfte der Unterschied zur fachgebunden Hochschulreife (mit Brückenkursen) sein.
 
Mag sein.

Aber mit der Zugangsprüfung hat man die berechtigung an dieser Universität in dem gewählten Fach das Diplom (auch II) zu machen.

Allerdings keinen Anspruch drauf, dass andere Unis das anerkennen. Das dürfte der Unterschied zur fachgebunden Hochschulreife (mit Brückenkursen) sein.
trotzdem sehr merkwürdig, denn die Zulassungsprüfung hätte ich auch bestanden. Der einzige Unterschied ist, dass ich von Anfang an in Diplom II eingeschrieben war.
 
Ich war bisher auch der Meinung, nur Diplom I geht.

aber....

Entscheidend ist wohl §3 Qualifikationsverordnung (Heft Hochschulzulassung) Satz 3

Demgemäß wird die Begabtenprüfung der allgemeinen Hochschulreife gleichgestellt (zumindestens für NRW).

... und mit der allgemeinen Hochschulreife ist Diplom II direkt möglich.
 
Keine Ahnung, auf jeden Fall ist das nicht richtig gedacht.

Müsste doch eigentlich umgekehrt sein, dass Leute die nicht in der schulischen Oberstufe waren Fächer wie Englisch etc aufarbeiten müssten....aber egal jetzt sind die Kurse gemacht
 
zugangsprüfung ohne fos

Hallo,

ich habe diesen weg zum laufenden semester beschritten.
mich würde interessieren was man bei der beruflichen erfahrung alles berücksichtigen muß bzw. was sie anerkennen (z.b. bund, arbeitslosigkeit, einschlägigkeit der berufserfahrung usw) und was nicht.
Wenn man mehr als die geforderten 5 module belegt, erkennen sie die auch an (Bachelor Wirtschaftsinformatik) oder kann man die entsprechenden Klausuren erst schreiben wenn man ordentlicher student ist?
hat jemand ahnung?
danke!
 
man kann auch mehr als die geforderten 5 Module belegen und mit Klausuren abschließen. Die Scheine werden dann beim Statuswechsel anerkannt. Zumindest war es bei mir so und ich denke, dass sie da auch nichts geändert haben. wenn du aber auf nummer Sicher gehen möchtest, solltest du das Prüfungsamt kontaktieren.
Ob sie Zeiten bei Bund bzw. Arbeitslosigkeit anrechnen, weiß ich leider nicht. Ich hab einfach einen kurzen Schrieb von meinem Arbeitgeber mitgeschickt und gut wars
 
zugangsprüfung

Danke!

ich werde mal anrufen und nachfragen, bin selbstständig und muß mal sehen, was sie da sehen wollen.
wegen der klausuren habe ich neulich angefragt und man sagte es sei nicht möglich, sich über die 5 Pflichtsachen hinaus belegte klausuren anrechnen zu lasssen.ich fand das recht eigenartig-wieso eine solche beschränkung?
in den erfahrungsberichten im forum steht es wird angerechnet😕.

mal sehen.
 
das ist mal wieder typisch 🙄! Einmal sagen sies so, einmal wieder anders.

Schreib am besten ne Mail an Herr Dr. Hoffmann. Sehr netter Mensch. Und der Vorteil ist, dass du die Sache dann gleich schriftlich hast
 
Junx ... 🙂


Hallo,

man kann auch mehr als die geforderten 5 Module belegen und mit Klausuren abschließen. Die Scheine werden dann beim Statuswechsel anerkannt. Zumindest war es bei mir so und ich denke, dass sie da auch nichts geändert haben. wenn du aber auf nummer Sicher gehen möchtest, solltest du das Prüfungsamt kontaktieren.
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und
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wegen der klausuren habe ich neulich angefragt und man sagte es sei nicht möglich, sich über die 5 Pflichtsachen hinaus belegte klausuren anrechnen zu lasssen.ich fand das recht eigenartig-wieso eine solche beschränkung?
in den erfahrungsberichten im forum steht es wird angerechnet😕.
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Ich meine auch, dass ich auch so eine Info in Erinnerung habe, wie sie wifomatiker hat. :hmmm: Zumindest geht meine Erinnerung dahin, dass man sich maximal (die ersten) 5 Klausuren anrechnen lassen kann, wobei aber die Anzahl der bestandenen EA's mehr als diese 5 Kurse betragen kann.
Vielleicht galt diese Regelung als es noch nur den Diplom-Studiengang gab. :ka:

Jedenfalls habe ich jetzt auch nix gefunden, was Stefans Aussage widersprechen würde. 🙂

Wie auch immer ... wenn du eine verbindliche Antwort haben willst, dann wendest du dich wirklich am besten an das Prüfungsamt. 🙂
Und es wäre schön, wenn du die Antwort von den Damen und Herren aus dem Prüfungsamt auch uns hier bekannt geben würdest.
 
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