Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden anhand der Zeugnisdurchschnittsnoten der vorgelegten Qualifikationen vergeben, bis 250 Vollzeit-Studienplätze vergeben sind. Eine Zulassung als Teilzeitstudierende/r wird dabei mit 0,5 Vollzeit-Studienplatz angerechnet, so dass zwei Teilzeitstudierende rechnerisch einen Vollzeit-Studienplatz in Anspruch nehmen.