• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Zugangsbeschränkt

laut Prüfungsordnung gibt es auch weiterhin einen NC. Dieser scheint aber in den letzten Jahren immer lascher geworden zu sein, so dass man wohl grundsätzlich mit fast jedem Abischnitt gute Chancen hat, einen Platz zu ergattern.

Viele Grüße
Steffi
 
Hab' gehört, dass sich insgesamt sehr wenig Leute eingeschrieben haben (nach Aussage der FernUni Hagen). Grund: Es ist noch nicht wirklich klar, wie der Abschluss kategorisiert wird bzw. auch akzeptiert wird.

Die genaue Anzahl kenn ich leider auch nicht.
 
conscience schrieb:
was heißt das konkret?! 😕

edit: ich meine eher "kategorisiert wird bzw. auch akzeptiert"

TSroyal will wohl darauf hinaus, dass man mit einem Bachelor of Laws in Deutschland keine volle Anwaltstätigkeit ausführen darf. 😉

Zum NC kann ich sagen, dass das Land NRW der Fernuni Hagen 250 Studienplätze für den LL.B. genehmigt hat. In den letzten 3 Semestern ist das Kontingent allerdings nicht voll geworden, weshalb auch alle, die sich korrekt beworben haben, rein gekommen sind.
 
NC

Benedikt schrieb:
Zum NC kann ich sagen, dass das Land NRW der Fernuni Hagen 250 Studienplätze für den LL.B. genehmigt hat.
Ich ergänze mal diese zutreffende Info von Benedikt mit folgendem Punkt aus den Basisinformationen, Seite 5 (https://www.fernuni-hagen.de/Studienangebote/BU/BASISIN/Basisinform.pdf):
Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden anhand der Zeugnisdurchschnittsnoten der vorgelegten Qualifikationen vergeben, bis 250 Vollzeit-Studienplätze vergeben sind. Eine Zulassung als Teilzeitstudierende/r wird dabei mit 0,5 Vollzeit-Studienplatz angerechnet, so dass zwei Teilzeitstudierende rechnerisch einen Vollzeit-Studienplatz in Anspruch nehmen.

Da wohl die meisten Fernstudenten sich als Teilzeitstudenten einschreiben, dürften damit bis zu 500 Studenten pro Semenster neu zugelassen werden.

Gruß
Dieter
PS: Inwieweit durch Studienabbrecher wieder frei werdende Plätze erneut vergeben werden (könnten), entzieht sich meiner Kenntnis. Aber vielleicht weiß das schon jemand hier.
 
Wo wir schon beim Thema NC sind:
Wie verhält sich die Studienplatzvergabe bei der Zulassungsprüfung (Stichwort: Studieren ohne Abi)???

Werden die Klausurnoten dann gemittelt und als Grundlage herangezogen?

Und wie funktioniert das konkret mit der Einschreibung?? Ich möchte gerne im SS 06 die Klausuren schreiben, d.h. Ende September. Dann ist ja aber a) schon die Frist für's Einschreiben WS 06/07 abgelaufen und b) bis die Ergebnisse feststehen, dürfte das Semster ohnehin schon halb vorüber sein...

Bedeutet das, daß ich im WS 06/07 dann weiterhin 'Akademiestudierende' bin und aufgrund der Zulassungsbeschränkung nicht mal eine Klausur schreiben darf???

Leider sind die Info's der Fernuni zu dem Thema relativ mau...
Würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könnt oder mir von euren konkreten Erfahrungen berichtet!

LG,
Lisa
 
Lisa,

Deine Fragen kann ich leider nicht beantworten, aber das Prüfungsamt Rechtswissenschaft müsste das können. Ich rege an, dass Du Deine Fragen dort stellst. Super wäre es, wenn Du die Antwort dann auch hier posten würdest.

Ich wünsche Dir viel Erfolg damit und für Deine Klausuren.

Herzliche Grüße
Dieter
 
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