Bin zwar gerade bei der Aktienbewertung aber nun ja,
Wenn die gesetzliche Rücklage nicht 10% des Grundkapitals beträgt, muss man 5% vom Jahresüberschuss, in die gesetzliche Rücklage "einzahlen.
Also: (Jahresüberschuss minus Verlustvortrag)*0,05
Beispiel
Grundkapital 10000€
Gesetzl. Rücklage 500€
JÜ 200€
Verlust (Vorjahr) 20€
es fehlen in der gesetzlichen Rücklage 500€
JÜ- Verlust =180€ 180 *0,05= 9 €----> diese sind in die gesetzliche Rücklage zu zahlen.