• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Zu blöd zum Belegen

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Super Start ins neue Semester.
Ich habe als Wiederholer belegt 😡 Brauche aber das neue Skript und muss jetzt warten und nachbelegen (15 € versiebt - super gemacht Eveline). Das kann ja lustig werden.
 
Super Start ins neue Semester.
Ich habe als Wiederholer belegt 😡 Brauche aber das neue Skript und muss jetzt warten und nachbelegen (15 € versiebt - super gemacht Eveline). Das kann ja lustig werden.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Die 15 € muss ich doch nicht zahlen. Leider aber den Kurs. Auch wenn die EA´s noch gültig bleiben hat sich doch viel geändert.
 
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Die 15 € muss ich doch nicht zahlen. Leider aber den Kurs. Auch wenn die EA´s noch gültig bleiben hat sich doch viel geändert.

Den neuen Kurs gab es doch schon im letzten Semester. Vielleicht kannst du ja ihn jemanden für viel viel weniger abkaufen. Frag doch mal rum.

120 € sind nämlich ganz schön viel.
 
Jetzt habe ich belegt. Ich auch okay mit den 120 € aber 15€ weil man zu blöd zum Belegen ist ärgern mich, habe aber noch einmal genau nachgelesen. Die werden nicht fällig wenn man das Wiederholerzeichen löscht.
 
Jetzt habe ich belegt. Ich auch okay mit den 120 € aber 15€ weil man zu blöd zum Belegen ist ärgern mich, habe aber noch einmal genau nachgelesen. Die werden nicht fällig wenn man das Wiederholerzeichen löscht.

Das ist ärgerlich aber nicht zu schlimm. Mir ist es mal im Grundstudium bei Informatik passiert dass ich nicht das Deckblatt der EA mitabgegeben habe. Dann kam meine EA unkorrigert zurück. Da ich keine zweite EA abgeben habe, könnte ich dann auch keine Klausur mitschreiben und ein Semester verlieren. Ein Glück hatte der "Lehrstuhl" erbarmen 🙂

Gruß Blob
 
Dr Franke Ghostwriter
Warum hast Du die Belegänderung nicht online gemacht? Das geht im Virtuellen Studienplatz und kostet dann nur 5 Euro.

Ich wußte ja nicht genau was falsch gelaufen war, deshalb telefonisch. Die sind immer super nett. Das mit den Gebühren hat sich für mich ja erledigt. Das Löschen oder nachträgliche Setzen eines Wiederholerzeichen ist nicht gegührenpflichtig.
 
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