• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

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Muss man bei der Seminarbeit das komplette indirekte Zitat(Vergleich) in Klammern setzten. Und zählt ein indirektes Zitat(Vergleich) auch als eigene Leistung oder teils als eigene Leistung. Wenn z.B ein Drittel der Seminararbeit eigene Leistung sein muss. Zählen darunter dann auch indirekte Zitate(Vergleiche). Das direkte nicht zählen ist mir klar und verständlich, jedoch leider nicht wie bereits erwähnt bei den oben genannten Zitaten(indirekte Zitate(Vergleiche)).


Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank
Gruß Richard
 
ich weiß nicht, ob ich dich richtig verstanden habe, aber:

* Jeder Lehrstuhl hat seine eigenen Fomrvorschriften zum Zitieren. Also am besten in den Hinweisen nachgucken oder den Betreuer fragen.
* Ich habe aber noch keine Arbeit gesehen, bei der indirekte Zitate (die Vgl. - Zitate) im Text in Klammern gesetzt sind. Allenfalls bei direkten Zitaten kenne ich neben den Anführungszeichen noch kursives Drucken bzw. Einrücken des Textes.
* Die eigene Leistung besteht bei Seminar, Diplom, Bachelor und Masterarbeiten in der Einarbeitung in das Thema, das Darstellen und Würdigen der Meinungen und Aufassungen sowie ggf. auf das Hinweisen von "Lücken" in der Forschung. Einen eigenen Forschungsbeitrag muss erst eine Dissertation enthalten (zumindest sollte sie das).
* Das Verzichten auf das Kenntlichmachen von übernommenen Teilen aus der Literatur ist ein Täuschungsversuch und führt zum Nichtbestehen (gelegentlich auch zum Verlust von Ministerposten).

Bei welchem Lehrstuhl gibt es denn die Anforderung "1/3 des Textes als eigene Leistung" ?

Gruß
Thorben
 
Hätte auch noch gerade eine Frage zum Zitieren. Wenn ich mich im Text auf einen Gesetzesartikel beziehe (z.B. § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG), was zitiere ich dann in die Fussnote?

gruss n
 
Hätte auch noch gerade eine Frage zum Zitieren. Wenn ich mich im Text auf einen Gesetzesartikel beziehe (z.B. § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG), was zitiere ich dann in die Fussnote?

gruss n

Sowas hab ich in meiner Seminararbeit (Steuern) gar nicht in die Fußnote geschrieben, sondern nur im Text sowas wie "gem. § XY (2) HGB". Kam bei mir sehr häufig vor, und es gab keine Beschwerde😉

Gruss, Sina
 
danke für die Antwort. Dann belasse ich das auch so. Noch was anderes. Ich weiss, dass formale RIchtlinien von Lehrstuhl abhängig sind, aber wie mache ich die Fussnote bei Zeitungsartikeln, wo ich den Verfasser des Textes nicht weiss? Schreib ich da einfach "ohne Autor" und gebe dann den Titel, Heft und Seitenzahl im Literaturverzeichnis hinten an? oder kommt das schon in die Fussnote? gruss n
 
Dr Franke Ghostwriter
Der Verfasser sollte schon genannt werden und steht eigentlich immer bei einem Artikel dabei. Ich würde nochmal versuchen den Verfasser ausfindig zu machen.
 
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