• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Zeugnisnote berechnen

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Ich habe mal eine Frage bzgl. der Zeugnisnote:
Welche Prüfungsordnung gilt für die Berechnung der Abschlussnote, die aktuelle, oder die bei mir aktuell war, als ich mich damals eingeschrieben habe (2006)? Hintergrund ist auch, dass ich auch nur das alte Curriculum studieren muss, sprich ohne BGB IV, EWIWI

Laut meinem Lehrstuhl ,wo ich die Bachelorarbeit schreibe dauert die Benotung der B-Arbeit max um die 3 Monate. Wie schnell erhält man dann sein Abschlusszeugnis (ich glaube das muss ich auch extra beantragen)? Ist das Prüfungsamt da eher schnell oder langsam?
 
Superwoman,
das hängt von Dir ab - Du hast noch - so wie ich auch - die Wahl, ob Du nach der alten oder der neuen Studienordung studierst, d.h. Du kannst selbst entscheiden, ob Du 18 oder 21 Module mit entsprechenden Noten und ECTS-Punkten für Dein Prüfungszeugnis angerechnet bekommen möchtest. Ich glaube, dass kann man bei dem Antrag irgendwo ankreuzen, Du gibst dann entweder 18 oder 21 Leistungscheine mit ab.
Was die Zeitdauer angeht: Bei einer Bekannten von mir hat es vor kurzer Zeit ca. 2-3 Wochen gedauert von der Beantragung bis zum Empfang des Zeugnisses.

LG,
Josef
 
Ich denke, dass die aktuelle PO gilt. Bei BGB IV und EWIWI steht bei mir im Zeugnis, dass es angerechnet wurde.
Das Zeugnis hatte ich recht schnell, vom Absenden des Antrages dauerte es knapp zwei Wochen, bis ich den Brief im Kasten hatte.
 
Wie gesagt, wenn man vor einem bestimmten Stichtag - vor Gelten der aktuellen Prüfungsordnung - eingeschrieben war im LL.B. Studiengang - hat man die Wahl. Definitiv.
 
wie gesagt belege ich die 2 Module nicht mehr. Mir gehts nur darum, dass in der PO von 2006 (wo ich mich damals eingeschrieben habe) eine andere Berechnung der Abschlussnote drin steht, als in der jetzigen. Aber welche gilt für mich?

@Berta: D.h. ich bekomm ein B-Zeugnis wo drinne steht dass EWIWI und BGB IV angerechnet werden, obwohl ich diese niemals belegt oder gemacht habe? D.h. ich bekomme einen Abschluss über 210 credits, obwohl ich nur 180 oder 190 credits belegt habe?
 
Wenn Du EWIWI und BGBIV nicht belegt hast, und 2006 schon eingeschrieben warst, bekommst Du natürlich nur die 18 Module angerechnet und den bachelor aufgrund der alten Studienordnung berechnet: Mit 18 Modulen und 180 Credit points. Wärst Du nach 2006 eingeschrieben, würde zwingend die neue Studienordnung gelten und Du müsstest vor Beantragung des Zeugnissen EWIWI bestanden haben und i.d.Regel BGBIV. Da Du aber ja EWIWI nicht belegt hast, gilt für Dich automatisch noch die alte Studienordnung.
Du hast aufgrund Deiner frühen Einschreibung die Wahl zwischen 180 und 210 Credit Points - aber nur wenn Du die beiden Module belegt hast oder angerechnet bekommst. Geschenkt bekommst Du in gewisser Weise dann nur das dritte Modul, die Seminararbeit und -teilnahme, die bei der 210-Punkte-Version als eigenständige Note gewertet wird.
 
Hinsichtlich der Wichtung der anteiligen Leistungen müsste die aktuelle PO (siehe § 20) zur Anwendung kommen, jedenfalls habe ich so meine Gesamtnote ermittelt. Habe gerade gesehen, dass im Diploma Supplement was anderes drin steht (study programme 60 %; seminar 10 %, final thesis 30 %), muss ich noch mal prüfen.

In der Anlage zum Zeugnis sind alle Modulleistungen aufgeführt und bei BGB IV und EWIWI steht keine Note sondern: "Diese Leistung wurde angerechnet". Im Diploma Supplement stehen 180 ECTS-credits.
 
alles klar ich bekomme dann ein Zeugnis mit 180 credits (da ich die 2 Module ja nicht belege und die Endnotenberechnung fürs Abschlusszeugnis berechnet sich dann nach der PO von 2006!?
 
wobei streng genommen 10/30 ja dasselbe ist wie 25/75 oder? Welche Unterschiede bestehen noch zwischen den verschiedenen Fassungen der PO bei der Endnotenberechnung?
 
Unterschiede bestehen hinsichtlich der Berechnung Abschlussnoten: die Seminarnote geht in PO 2006 zu 10 % in die Gesamtnote ein, die B-Arbeit mit 30 %; in der PO 2011: Die Seminarnote geht mit 25% in die Abschlussprüfung ein, die B- Arbeit zu 75 % und das zusammen geht dass mit 40 % ein. Da gibt´s sicherlich ein Unterschied, sonst hätten sie´s ja nicht geändert. In der PO 2006 werden die ersten 2 Dezimalstellen nach dem Komma gerechnet, in der PO 2011 nur die 1. Zahl nach dem Komma. Was auch immer das heißt.
 
Hintergrund ist nur dass ich gerne eine 2 (also ein gut ) auf dem Abschlusszeugnis hätte und nach einer spitzen Seminararbeit die Chance groß ist, das noch zu erreichen (vorausgesetzt die B-Arbeit wird mindestens genauso gut).
 
@Superwoman83
Und wenn Du deswegen beim Prüfungsamt anrufst? Dort beskommst Du sicherlich eine verbindliche Auskunft. Ausserdem wäre interessant, wieviel der mündliche Vortrag der Seminararbeit zählt. Komisch ist, dass man nach der alten PO nicht insgesamt auf 100% kommt (10/30)!?!? Ein weiterer Unterschied: nach der alten PO ergeben die SA und BA ein Modul, nach der neuen insgesamt zwei.
Mir wirds übrigens genauso ergehen wie Dir. Bin auch eine, die noch nach der alten PO studiert.
 
Danke für die Info und Glückwunsch zu Deiner super Note! 🙂

Wenn für die Berechnung von der aktuellen PO ausgegangen wird, bedeutet das dann auch, dass Leute wie wir, die noch nach der alten PO studieren, statt 18 nun insgesamt 19 Module unterm Strich haben? Denn nach der der neuen PO sind ja SA und BA jeweils ein Modul. Oder bezieht sich dies nur auf die Benotung und es bleibt bei insgesamt 18 Modulen? Naja, wir werden sehen...

Gruss Lexa
 
Lexa, das weiß ich ehrlich gesagt auch nicht, ob SA und BA jetzt als ein oder 2 Module gesehen wird. Theoretisch müsste der Abschluss ja dann nich 180 credits haben sondern 190, wenn jedes Modul 10 credits hergibt. Daher gehe ich davon aus, dass beides als 1 Modul gerechnet wird. Was ich dann aber auch nicht verstehe, dass EWIWI und BGB IV als angerechnet da steht, was ich ja an sich nicht belegt habe, währenddessen ich StrafR bspw. tatsächlich anerkannt bekomme, weil ich das an einer anderen Uni gemacht habe und die Fernuni mir das Modul anerkannt hat.

In ein paar Monaten werde ich mehr wissen, sobald ich nach 6 Jahren dann tatsächlich ein Zeugnis in den Händen halte.
 
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