Ich habe mal eine Frage bzgl. der Zeugnisnote:
Welche Prüfungsordnung gilt für die Berechnung der Abschlussnote, die aktuelle, oder die bei mir aktuell war, als ich mich damals eingeschrieben habe (2006)? Hintergrund ist auch, dass ich auch nur das alte Curriculum studieren muss, sprich ohne BGB IV, EWIWI
Laut meinem Lehrstuhl ,wo ich die Bachelorarbeit schreibe dauert die Benotung der B-Arbeit max um die 3 Monate. Wie schnell erhält man dann sein Abschlusszeugnis (ich glaube das muss ich auch extra beantragen)? Ist das Prüfungsamt da eher schnell oder langsam?
Welche Prüfungsordnung gilt für die Berechnung der Abschlussnote, die aktuelle, oder die bei mir aktuell war, als ich mich damals eingeschrieben habe (2006)? Hintergrund ist auch, dass ich auch nur das alte Curriculum studieren muss, sprich ohne BGB IV, EWIWI
Laut meinem Lehrstuhl ,wo ich die Bachelorarbeit schreibe dauert die Benotung der B-Arbeit max um die 3 Monate. Wie schnell erhält man dann sein Abschlusszeugnis (ich glaube das muss ich auch extra beantragen)? Ist das Prüfungsamt da eher schnell oder langsam?