Ich denke, "zahlungsorientiert" meint gerade den Endvermögen. Aber auch die Errechnung des Kapitalwertes führt zum gleichen Ziel. Deshalb ist es bestimmt nicht falsch, hier alternativ den Kapitalwert zu errechnen.
Andere Frage, was ist der UNterschied zwischen Endvermögen und Endwert ? Gruß, Laura!
Der Endwert ist definiert als das Endvermögen bei Durchführung eines Projektes abzüglich dem Endvermögen bei Unterlassung und Anlage zum Marktzins!
Der Endwert stellt somit lediglich eine Kennzahl dar zur Beurteilung der Vorteilhaftigkeit einer Investition. Das Endvermögen ist das, was du tatsächlich am Ende als Vermögen darstehen hast!
Ein einfaches Beispiel wäre:
Du hast 100 Euro. Die kannst Du am Markt anlegen zu 10% p.a. oder in ein Investitionsprojekt stecken.
Bei einjähriger Durchführung z.B.
--> EV Unterlassensalternative = 100 *1,1 = 110
Bei Durchführung eines Projektes würdest Du in einem TAP dann EV = 130 haben, also das Endvermögen nach durchführung eines Projektes-
EV(P) - Ev(U) = 130 - 110 = 20 = Endwert > 0 --> Vorteilhaft.
Endwerte und Kapitalwerte für Vorteilhaftigkeitsentscheidungen können nur dann herangezogen werden, solange soll und haben zinsen gleich sind.
Sonst geht sowas nicht mehr!
Hoffe, das war einigermaßen verständlich.
Gruß Dennis